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Bestattungen

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Es wird unterschieden zwischen Erd- und Feuerbestattungen. Für beide Bestattungsarten ist eine zu Lebzeiten geäußerte, schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen wünschenswert. Ist diese nicht vorhanden, entscheiden die Hinterbliebenen über Art und Ort der Bestattung. Bei der urnenlosen Aschebeisetzung ist die handschriftliche Willensbekundung des Verstorbenen zwingend erforderlich.

Erdbestattung

Hierunter versteht man die Beisetzung des Leichnams ohne vorherige Einäscherung in einem Grab in der Erde. Die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund sieht für diese Bestattungsart die Verwendung eines Sarges vor. Ausgenommen hiervon sind auf Antrag lediglich Angehörige einer Glaubensgemeinschaft, die eine sarglose Bestattung gebietet. Erdbestattungen müssen frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Ruhezeit für erdbestattete Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 10 Jahre, ab dem 5. Lebensjahr 20 Jahre.

Feuerbestattung

Hierunter versteht man in unserem Sprachgebrauch die Einäscherung einer Leiche mit Sarg in einem Krematorium mit anschließender Beisetzung oder Verstreuung der Asche. Vor Durchführung der Einäscherung ist eine zweite ärztliche Leichenschau oder die staatsanwaltschaftliche Freigabe gesetzlich vorgeschrieben. Häufig findet vor der Einäscherung eine Trauerfeier am Sarg und die Beisetzung im kleinen Familienkreis statt, es wird aber mittlerweile auch immer öfter mit begleitender Trauerfeier von der Urne Abschied genommen.

Bestattungsarten Wenn die Bestattungsart einmal festgelegt ist, stellt sich als nächstes die Frage nach der Grabart. Neben den traditionellen Grabarten, Wahl- und Reihengrab, sowohl für Erd-, als auch für Urnenbestattungen, gibt es heute zahlreiche andere Grabarten, die sich aus den sich wandelnden Bestattungstraditionen und den damit verbundenen Wünschen und Anforderungen an die Grabstätte entwickelt haben. Alle Grabstätten werden in in „Reihengrabstätten“ und „Wahlgrabstätten“ unterschieden.

Daher hier einige Erläuterungen:

Reihengrabstätte

Eine Reihengrabstätte ist eine Einzelgrabstätte für eine Person in einem hierzu ausgewiesenen Grabfeld, die der Reihe nach vergeben wird. Für die Dauer der 20jährigen Ruhezeit muss die Grabstätte gepflegt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Belegungsrecht nicht verlängert werden, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Grabstätte bis zur endgültigen Räumung des Grabfeldes zu pflegen. Auf schriftlichen Antrag wird die weitere Pflege gestattet und ein jährliches Pflegerechtsentgelt erhoben.

Wahlgrabstätte

Die Lage einer Wahlgrabstätte ist auf dem Friedhof je nach Angebot frei wählbar. Das 25-jährige Nutzungsrecht wird für eine oder mehrere GrabsteIlen erworben und ist jederzeit bis auf maximal 40 Jahre Dauer verlängerbar. Da hier auch Überbeerdigungen nach Ablauf der Ruhezeit (20 Jahre) und zusätzlicher Schonfrist (i.d.R. 15 Jahre) bei Erdbestattungen möglich sind, kann eine Wahlgrabstätte als Familiengruft über mehrere Generationen existieren.

Weil Wahlgrabstätten meist an Hauptwegen liegen, sind sie prägend für den Charakter eines Friedhofs.

Grabarten

Folgende Grabarten werden zurzeit (Stand: 2021) angeboten:

Grabarten für Erdbestattungen

• Erdwahlgrab

• Erdwahlgrab pflegefrei

• Erdreihengrab

• Erdreihengrab pflegefrei

Grabarten für Urnenbeisetzungen

• Urnenwahlgrab

• Urnenwahlgrab pflegefrei

• Urnennische (Wahlgrab – pflegefrei)

• Baumgrab (Wahlgrab – pflegefrei)

• Haingrab (Wahlgrab – pflegefrei)

• Urnenreihengrab

• Urnenreihengrab pflegefrei

• anonyme Urnengrabstätte

(nur in Verbindung mit einer Einäscherung im Krematorium Dortmund)

• Aschestreufeld

Soziales

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund. Sie sind im Einzelnen in den entsprechenden Auftragsformularen ausgewiesen.

Unterlagen

  • Mit zwei Unterschriften versehenes Auftragsformular (siehe hierzu Link "Auftragsformular")
  • Sterbeurkunde
  • Bescheinigung einer weiteren ärztlichen Leichenschau (bei natürlichen Tod)
  • schriftliche Genehmigung zur Bestattung der Staatsanwaltschaft (bei ungeklärten oder nichtnatürlichen Tod)
  • Letztwillige Verfügung (wenn vorhanden)

Je nach Beisetzungsart sind weitere Unterlagen notwendig:

  • Nachweis über den Verbleib der Totenasche
  • Nutzungsurkunde über eine Wahlgrabstätte
  • Einverständniserklärung des Nutzungsberechtigten zur Beisetzung (bei unterschiedlichen auftraggebenden und nutzungsberechtigten Personen)

Rechtsgrundlagen

  • Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund in der aktuellen Fassung
  • Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund in der aktuellen Fassung
  • Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe E der Datenschutzgrundvervordnung
  • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen.
(Bestattungsgesetz - BestG NRW) vom 17.06.2003 in der aktuellen Fassung
  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung
  • Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der aktuellen Fassung

Kontakt

Stadt Dortmund - Friedhöfe

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Gottesacker 25
44143 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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