Leichenpass
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit einem Leichenpass zulässig. Zuständig für die Ausstellung von Leichenpässen für in Dortmund verstorbene Personen sind die Friedhöfe Dortmund.
Online-Services und Formulare
Gebühren
25,00 € gemäß Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Unterlagen
- Sterbeurkunde (keine vorläufige Urkunde oder Zurückstellung)
- Bescheinigung über die 2. Leichenschau (ausschließlich ausgestellt durch das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund)
- Alternativ: Freigabe der Staatsanwaltschaft
Die Unterlagen schicken Sie bitte möglichst vorab an
Die 2. Leichenschau erfolgt montags, dienstags und donnerstags in den Räumen des Dortmunder Krematoriums. Die Anlieferung der/des Verstorbenen muss bis 6:00 Uhr erfolgt sein.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) in Verbindung mit § 13, Absatz 1 und § 15, Absatz 1 oder 2 BestG NRW
- Internationales Abkommen über Leichenbeförderung
- Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Kontakt
Stadt Dortmund - Hauptfriedhof
Anschrift und Erreichbarkeit44143 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Schlagwörter
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