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Service

Leichenpass

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Service ist online verfügbar.

Auftrag Leichenpass, 100 KB, PDF

Die Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit einem Leichenpass zulässig. Zuständig für die Ausstellung von Leichenpässen für in Dortmund verstorbene Personen sind die Friedhöfe Dortmund.

Online-Services und Formulare

Gebühren

25,00 € gemäß Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Unterlagen

  • Sterbeurkunde (keine vorläufige Urkunde oder Zurückstellung)
  • Bescheinigung über die 2. Leichenschau (ausschließlich ausgestellt durch das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund)
  • Alternativ: Freigabe der Staatsanwaltschaft

Die Unterlagen schicken Sie bitte möglichst vorab an bestattungen-friedhoefe@stadtdo.de .

Die 2. Leichenschau erfolgt montags, dienstags und donnerstags in den Räumen des Dortmunder Krematoriums. Die Anlieferung der/des Verstorbenen muss bis 6:00 Uhr erfolgt sein.

Rechtsgrundlagen

  • § 17 Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) in Verbindung mit § 13, Absatz 1 und § 15, Absatz 1 oder 2 BestG NRW
  • Internationales Abkommen über Leichenbeförderung
  • Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Hauptfriedhof

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Am Gottesacker 25
44143 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Schlagwörter

Soziales

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