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Bewachungsgewerbe

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Wer benötigt eine Erlaubnis?

Nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen überwachen will.

Wer kann eine Erlaubnis beantragen? Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.

Welche Vorrausetzungen gibt es?

  • Zuverlässigkeit der Antragstellenden
Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der*die Antragsteller*in (bei einer juristischen Person die Geschäftsführung bzw. der Vorstand und die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen) die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sachkunde
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine anerkannte Berufsqualifikation nach § 8 Bewachungsverordnung (BewachV).
  • Der*die Antragsteller*in muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
  • Haftpflichtversicherung

Eine Auflistung der für die Prüfung erforderlichen Antragsunterlagen finden sie im Bereich Unterlagen.

Hinweis: Sie können die Erlaubnis auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Antragstellung einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig. Sie beträgt 1.476,00 Euro - 5.000,00 Euro und ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Links

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises/Passes
  • Nachweis mind. der Sachkunde durch die Industrie- und Handelskammer
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft aus der Datenbank des Insolvenzgerichts
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach § 14 BewachV

Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine):
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung

Rechtsgrundlagen

  • § 34a Gewerbeordnung (GewO)
  • Bewachungsverordnung (BewachV)

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Gewerbe Sicherheit & Ordnung

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