Bewachungsgewerbe
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Wer benötigt eine Erlaubnis?
Nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen überwachen will.
Wer kann eine Erlaubnis beantragen? Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.
Welche Vorrausetzungen gibt es?
- Zuverlässigkeit der Antragstellenden
- Sachkunde
- Der*die Antragsteller*in muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
- Haftpflichtversicherung
Eine Auflistung der für die Prüfung erforderlichen Antragsunterlagen finden sie im Bereich Unterlagen.
Hinweis: Sie können die Erlaubnis auch online über das
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig. Sie beträgt 1.476,00 Euro - 5.000,00 Euro und ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.
Links
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises/Passes
- Nachweis mind. der Sachkunde durch die Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus der Datenbank des Insolvenzgerichts
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach § 14 BewachV
Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine):
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
Rechtsgrundlagen
- § 34a Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung (BewachV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Bewachungsgewerbe Buchstaben A-K
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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