Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Eine Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister können Sie schriftlich per Post oder Fax oder online beantragen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, daher haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung.
Die Auskunftserteilung beschränkt sich auf den Namen, den Namen des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung), die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden. Weitere Daten dürfen nur dann übermittelt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis dieser Daten glaubhaft machen, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Kopien von Verträgen, Rechnungen oder Schuldtiteln fügen Sie bitte bei). Dies ist dann allerdings nicht mehr auf elektronischem Weg möglich.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft mitgeteilt wurde. Auch sind Gewerbetreibende nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift mitzuteilen. Daher müssen Sie gegebenfalls eine Anfrage bei den zuständigen Bürgerdiensten der Stadt Dortmund vornehmen.
Online-Services und Formulare
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eAuskunft aus dem Gewerberegister: Elektronische Auskunft für registrierte öffentliche Stellen -
Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister beantragen (für Unternehmen und Privatpersonen / Online-Formular). -
Auskunft über Gewerbetreibende: Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. -
Registrierungsantrag eAuskunft: Registrierungsantrag eAuskunft (elektronische Gewerbeauskunft) für öffentliche Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen nicht am Wettbewerb teilnehmen. (PDF), 161 KB, PDF -
Verlängerung Registrierungsantrag eAuskunft: Verlängerung des Registrierungsantrag eAuskunft (elektronische Gewerbeauskunft) für öffentliche Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen nicht am Wettbewerb teilnehmen. (PDF), 160 KB, PDF
Gebühren
- Einfache Auskunft: 22 €
- Die Auskunft für Behörden ist kostenfrei.
Links
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.
Schlagwörter
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Eine Gewerbeabmeldung ist nötig, wenn Sie den Unternehmensstandort in eine andere Stadt verlegen / Ihr Gewerbe aufgeben. Links & Kontaktinfos – hier.
Eine Gewerbeanmeldung ist nötig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Weitere Details finden Sie hier.
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Eine Übersicht zu den Aufgaben im Bereich der Gewerbeüberwachung erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
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