Abgeschleppte Fahrzeuge
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Bei gegenwärtigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind Abschleppmaßnahmen unausweichlich. Die Mehrzahl der Maßnahmen betrifft die widerrechtlich geparkten Fahrzeuge auf Sonderparkplätzen für legitimierte Personen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen, in oder vor Feuerwehrzufahrten, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf Radwegen oder Sperrflächen sowie aus den 5-Meter-Bereichen von Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten:
Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie zunächst die Polizei anrufen. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde. Ist dies der Fall, erfahren Sie bei der Polizei auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.
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