Auskunftssperren im Melderegister beantragen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
- +49 231 50-13331 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-EWO
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Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden können, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Hierzu wird von Ihnen ein formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung eingereicht. Benötigt wird die Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden, die Benennung der Personen, die geschützt werden müssen und Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Gebühren
Gebührenfrei
Informationsblätter
Unterlagen
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
Rechtsgrundlagen
§ 51 Bundesmeldegesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-EWO
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
nur nach Terminvereinbarung
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