Schulärztliches Gutachten (Beauftragung durch Schule / Schulleitungen)
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Der Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst bietet gemäß § 54 Schulgesetz NRW allen Schulen / Schulleitungen eine Beratung zu Fragen der Schulgesundheit einschließlich psychischer Auffälligkeiten, Eigen- und/oder Fremdgefährdung an. Als untere Gesundheitsbehörde erstellen wir Gutachten im Rahmen von Schulausschlüssen gemäß § 54 Absatz 3 Schulgesetz NRW.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
Verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde usw.
Fristen
Terminvergabe und Bearbeitungszeiten richten sich nach dem Untersuchungsanlass und dem Untersuchungsaufwand.
Voraussetzungen
Der Auftrag muss durch die Schulleitung einer Schule oder eines/einer Mitarbeiters*in, welche von der Schulleitung beauftragt wurde, gestellt werden. Der/die Schüler*in muss in Dortmund (beim Einwohnermeldeamt) gemeldet sein.
Rechtsgrundlagen
Schulgesetz NRW
Kontakt
Kinder - und Jugendgesundheitsdienst
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Telefonsprechzeiten:
Montag 13:00-15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 14:00-15:00 Uhr
Donnerstag 11:00-12:00 Uhr
Oder jederzeit per E-Mail
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