Schulärztliches Gutachten (Beauftragung durch Schule / Schulleitungen)
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Der Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst bietet gemäß § 54 Schulgesetz NRW allen Schulen/ Schulleitungen eine Beratung zu Fragen der Schulgesundheit einschließlich psychischer Auffälligkeiten, Eigen- und/ oder Fremdgefährdung an. Als untere Gesundheitsbehörde erstellen wir Gutachten im Rahmen von Schulausschlüssen gemäß § 54 Absatz 3 Schulgesetz NRW.
Für Schulen, die sich nicht in der Trägerschaft der Stadt Dortmund befinden, werden Gebühren erhoben.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für Schulen, die sich nicht in der Trägerschaft der Stadt Dortmund befinden, werden Gebühren erhoben.
Unterlagen
Verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde usw.
Fristen
Terminvergabe und Bearbeitungszeiten richten sich nach dem Untersuchungsanlass und dem Untersuchungsaufwand.
Voraussetzungen
Der Auftrag muss durch die Schulleitung einer Schule oder eines/einer Mitarbeiters*in, welche von der Schulleitung beauftragt wurde, gestellt werden. Der/die Schüler*in muss in Dortmund (beim Einwohnermeldeamt) gemeldet sein.
Rechtsgrundlagen
Schulgesetz NRW
Kontakt
Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Oder jederzeit per E-Mail.
Schlagwörter
Weitere Services
Wir informieren Sie zur medizinisch-sozialpädiatrischen Schuleingangsuntersuchung. Den Fragebogen, Links, Kontaktinformationen & mehr Details – hier.
Mit diesem Service der Apothekerkammer Westfalen-Lippe können Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke in Dortmund finden. Links & mehr – hier.