Stadt Dortmund Wappen
Service

Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Pflegeeinrichtungen in NRW können unter bestimmten Umständen vom Sozialamt eine Förderung für Investitionen in die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten.

Die Investitionen von Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege werden im Rahmen der von den Pflegekassen und Pflegeversicherungen anerkannten Vergütungen nicht berücksichtigt. Nordrhein-Westfälische Einrichtungen können aber zur Refinanzierung ihrer Investitionskosten eine Förderung beim zuständigen Sozialamt beantragen.

Die Förderung erfolgt monatsbezogen, für jeden Monat ist ein neuer Antrag zustellen. Richtgrößen und Basis für die Berechnung der Investitionskostenzuschüsse sind die Gesamtaufenthaltsdauer der Gäste in dem betreffenden Monat und die von den Landschaftsverbänden anerkannten Investitionskosten. Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Gäste sind für die Förderung unerheblich.

Der Antrag ist beim für den gewöhnlichen Aufenthalt des jeweiligen Gastes zuständigen Sozialamt zu stellen, in der Regel ist das der Wohnort.

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Nutzen Sie bitte für die Antragstellung bzw. für die vorsorgliche Antragstellung unsere Vordrucke (zu finden unter Formulare/Geschäftsvorfälle)
  • Fügen Sie dem Antrag bitte auch den Bewilligungsbescheid des Landschaftsverbandes über die Anerkennung der Investitionskosten bei, falls er uns nicht bereits schon vorliegen sollte. Bitte unterschreiben Sie den Antrag und nennen Ihre Bankverbindung, sofern uns diese noch nicht bekannt ist.
  • Im Einzelfall behalten wir uns vor, Leistungsbescheide der Pflegekassen anzufordern..

Fristen

Wichtiger Hinweis:
Der Antrag für den Abrechnungsmonat muss bis zum 15. des Folgemonats bei der Stadt Dortmund eingegangen sein. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

  • Der Investitionskostenzuschuss wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag muss durch die Einrichtung bzw. den Träger der Einrichtung gestellt werden.
  • Zuschüsse werden nur an Einrichtungen gewährt, die in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Bei Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist der Anspruch pro Jahr auf maximal 56 Tage begrenzt, für Tages- und Nachtpflege gilt eine solche Grenze nicht.
  • Die jeweiligen Gäste, für die der Zuschuss berechnet werden kann, müssen Einwohner oder Einwohnerinnen der Stadt Dortmund sein. Voraussetzung ist weiter, dass diese Gäste Leistungen der Pflegekasse erhalten (mindestens in Pflegegrad 1). Falls die Pflegekasse noch keinen Pflegegrad zuerkannt hat, kann zur Fristwahrung zunächst ein vorsorglicher Antrag gestellt werden. Für Gäste,die Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten, kann kein Investitionskostenzuschuss gezahlt werden.
  • Den Gästen darf die Forderung parallel nicht in Rechnung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
  • Verordnung zur Ausführung des APG NRW (APG DVO NRW)

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Grundsatz und Recht

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Schlagwörter

Gesundheit & Pflege Soziales Förderungen Wohnen

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
Online-Terminreservierung

Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.

Online-Service
Feststellungsverfahren nach dem SGB IX - Schwerbehindertenrecht

Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.

Online-Service
Meldebescheinigung

Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.

Online-Service
Schuleingangsuntersuchung

Wir informieren Sie zur medizinisch-sozialpädiatrischen Schuleingangsuntersuchung. Den Fragebogen, Links, Kontaktinformationen & mehr Details – hier.

Online-Service
Wohnraumvermittlung / Wohnberechtigungsschein / Zinssenkungsantrag

Hier finden Sie alle Details zu den Themen Wohnraumvermittlung / Wohnberechtigungsschein / Zinssenkungsantrag: FAQ, Formulare, Online-Services & mehr.

Online-Service
Bedarf für Bildung und Teilhabe

Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.

Online-Service
Wohnung innerhalb Dortmunds ummelden

Sie möchten Ihre Wohnung innerhalb Dortmunds ummelden? Alle Informationen zum Vorgang, Gebühren, Unterlagen, Fristen und Formulare finden Sie hier.

Online-Service
Elterngeld

Elterngeld unterstützt Eltern in der Baby-Pause. Neben dem klassischen Elterngeld gibt es seit 01.07.2015 das ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit.

Online-Service
Dortmund-Karte

Die Dortmund-Karte im Scheckkartenformat ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die vergünstigte Teilnahme an Freizeit- & Kulturveranstaltungen.

Online-Service
Melderegisterauskunft (online)

Wir informieren über unsere Leistung Melderegister (online): Details zur Auskunftserteilung der Meldebehörde – z. B. zu Gebühren – erfahren Sie hier.

Online-Service
Dortmunder Apothekennotdienst

Mit diesem Service der Apothekerkammer Westfalen-Lippe können Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke in Dortmund finden. Links & mehr – hier.

Online-Service
SozialTicket (MeinTicket)/DeutschlandTicket Sozial - Berechtigungsausweis

Brauchen Sie ein vergünstigtes SozialTicket für den VRR? Das Sozialamt Dortmund stellt den Berechtigungsausweis aus. Antrag jetzt hier online stellen.

Online-Service
Wohnsitz abmelden

Sie möchten Ihre Wohnung abmelden? Die Abmeldefrist beträgt zwei Wochen nach Auszug. Weitere Infos & den Link zur Online-Terminreservierung – hier.

Dortmund-Pass

Der Dortmund-Pass wird zur Dortmund-Karte. Sie ermöglicht die vergünstigte Teilnahme im Freizeit- und Kulturbereich für Sozialhilfeempfänger*innen.

Eingliederungshilfe

Informationen zur Unterstützung bei der Eingliederung in Dortmund für Kinder & Jugendliche: Hier erfahren Sie mehr und können Hilfe anfordern.

Online-Service