Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel des Sozialgesetzbuches, 12. Buch (SGB XII)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Es kann vorkommen, dass Menschen finanzielle Hilfe bei Krankheit benötigen, weil sie nicht krankenversichert sind, ansonsten aber unabhängig von Sozialleistungen leben. Sie können hier einen Antrag stellen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Menschen, die aufgrund besonderer Umstände über keinerlei Krankenversicherungsschutz verfügen.
Nach erfolgter Antragstellung wird von der Sachbearbeitung unter anderem geprüft, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Leistungsumfang entspricht maximal dem der gesetzlichen Krankenkassen.
Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise und Terminvereinbarung steht Ihnen die Sachbearbeitung dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Rechtsangelegenheiten Pflege, Behinderung und Gesundheit, Hilfen zur Gesundheit
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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