Service

Trinkwasser - zeitweilige Wasserversorgung

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Zeitweilige Wasserverteilung

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die Grundlage allen Lebens.

Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Auch lebenslanger Genuss darf zu keinerlei gesundheitlicher Schädigung führen. Deshalb hat der Gesetzgeber eigens zur Trinkwasserüberwachung eine Verordnung (Trinkwasserverordnung) beschlossen, die mit ihren Grenzwerten so ausgelegt ist, dass das Wasser bei Einhaltung dieser Grenzwerte ein Leben lang unbedenklich verwendet werden kann. Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern. Zu den Trinkwasserversorgungsanlagen gehören die großen zentralen und kleinen dezentralen Wassergewinnungsanlagen einschließlich des Leitungsnetzes, die Trinkwasserhausbrunnen (sogenannte Kleinanlagen), die mobilen Versorgungsanlagen auf Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, die Trinkwasser-Installationen (insbesondere die in öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden) sowie die Hausinstallationen und die Anlagen zur zeitweisen Wasserverteilung (z.B. auf Märkten oder sonstigen Freiluftveranstaltungen).

Gesundheit & Pflege

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Anzeige zeitweilige Wasserverteilung
  • Anzeige Trinkwasserversorgungsanlagen/Brunnen

Fristen

  • Anzeige zeitweilige Wasserverteilung: mind. 2 Wochen vor Inbetriebnahme
  • Anzeige Trinkwasserversorgungsanlagen/Brunnen: mind. 2 Wochen vor Inbetriebnahme

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IFSG) in Verbindung mit Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialmedizin, Infektionsschutz und Umweltmedizin

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11 , 2. Obergeschoss
44137 Dortmund

Unter dieser Telefonnummer werden keine Corona-Fragen beantwortet. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich die allgemeine Corona-Hotline. Nur so kann der anderweitige Infektionsschutz gewährleistet werden.

Öffnungszeiten:
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