Grundstücks- und Immobilieninformationen
Leistungen in Darlehens- und Grundstücksgeschäften
Die Stadt Dortmund erhebt für Dienstleistungen im Bereich des Immobilienmanagements sowie der Darlehens- und Forderungsbewirtschaftung
Vorrangeinräumung | Zustimmung zur Eintragung eines Rechtes, i. d. R. eines Grundpfandrechtes, vor einem bereits eingetragenen städtischen Recht im Grundbuch |
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Stillhalteerklärung | Zusicherung an den Grundschuldgläubiger, im Falle einer Zwangsversteigerung des Erbbaurechts keinen Antrag auf Kapitalisierung der städtischen Rechte zu stellen |
Löschungsbewilligung, auf deren Erteilung kein Anspruch besteht | Zustimmung zur Löschung eines dinglichen Rechts zugunsten der Stadt Dortmund |
Zweitausfertigung einer Löschungsbewilligung | |
Entpfändungs- oder sonstige Grundbucherklärung, auf die kein Anspruch besteht | z. B. Genehmigung im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungseigentum oder der Schließung eines Erbbau- oder Wohnungsgrundbuches |
Genehmigung einer Änderung im Schuldverhältnis | z. B. Schuldnerwechsel infolge Schuldübernahme |
Zustimmung zu Neuvalutierungen oder Abtretung von Grundpfandrechten, die städt. Rechten vorgehen in Abteilung II oder III | z. B. bei Grundpfandrechten in Erbbaurechtsgrundbüchern |
Unterlagen
Die vorgenannten Leistungen werden nur auf Antrag erbracht. Der Antrag wird in der Regel von einem Notar gestellt. Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig von der Art der zur erbringenden Leistung (z. B. Grundschuldbestellungsurkunde oder sonstige antragsbegründende Unterlagen).
Rechtsgrundlagen
- Vertragliche Regelungen
- Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung
Entgeltordnung ab 01.01.2024, 26 KB, PDF
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Informationen zu Dienstleistungen der Stadt Dortmund im Bereich des Immobilienmanagements sowie der Darlehens- und Forderungsbewirtschaftung.