Sie möchten regelmäßig über neue Baugebiete oder Messeveranstaltungen informiert werden?
Dann tragen Sie sich in unser untenstehendes Kontaktformular ein!
Sie erhalten dann für die städtischen Baugebiete bei Vermarktungsbeginn Informationsmaterial (Lage, Kaufpreis, Baurecht, etc.) – noch bevor die Grundstücke veräußert werden. Außerdem werden Sie zur Verlosung der Zugriffsrechte auf die neuen Bauplätze eingeladen.
Wenn Sie auf der Suche nach einem städtischen Baugrundstück sind und über neue Baugebiete und Messeveranstaltungen informiert werden möchten, schicken Sie bitte
an Zuhause@stadtdo.de .
Sie erhalten dann für alle städtischen Baugebiete bei Vermarktungsbeginn Informationsmaterial (Lage, Kaufpreis, Baurecht, etc.) per E-Mail, noch bevor die Grundstücke veräußert werden.
Außerdem werden Sie zur Verlosung der Zugriffsrechte auf die neuen Bauplätze eingeladen.
Ein für Sie als Interessent*in mit Spannung erwarteter Termin ist die Verlosung. Diese steht immer am Anfang der Vermarktung eines Baugebietes.
Leider können Sie hier kein Grundstück gewinnen, aber immerhin das Recht, sich Ihr Traumgrundstück auszusuchen und zu reservieren.
Und so funktioniert es:
In den meisten Fällen sehen wir glückliche "Gewinner", die nach einer aufregenden Stunde zufrieden in die Haus- und Finanzierungsplanung starten. Wir wünschen auch Ihnen viel Glück!
Die Stadt Dortmund gewährt Käufern städtischer Eigenheimgrundstücke unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen. Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Darlehen erhalten? Sie können ein Darlehen erhalten, wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben und die Einkommensgrenze des § 9 Wohnraumförderungsgesetz nicht (Typ A) oder nicht mehr als 40 % (Typ B) überschritten wird.
Da diese Einkommensgrenze nicht pauschal definiert ist, wird sie für jeden Käufer individuell unter Berücksichtigung seiner familiären Situation ermittelt. Die Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf ein Darlehen der Stadt übernimmt für Sie das Amt für Wohnungswesen, Südwall 2-4, 44122 Dortmund. Reichen Sie dazu bitte Ihre Einkommensunterlagen der vergangenen zwölf Monate sowie Nachweise über die zum Haushalt gehörenden Kinder unter 18 Jahren ein.
Berechnungsgrundlage für den Darlehensbetrag ist die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder unter 18 Jahren. Für jedes Kind kann ein Darlehensbetrag von 10.000 Euro (Typ A) oder 6.000 Euro (Typ B) ausgezahlt werden. Der Höchstbetrag des Darlehens beträgt im Typ A 40.000 Euro und im Typ B 24.000 Euro, in beiden Fällen jedoch max. 80 % des Grundstückswertes. Voraussetzung für die Förderung ist derzeit die Errichtung eines Hauses im Energiestandart "Energieeffizienzhaus 85", demnächst "Energieeffizienzhaus 70".
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre. Jährlich sind 1% Tilgung zu leisten; nach 15 Jahren erfolgt die Rückzahlung des Restbetrages in einer Summe.
Im Grundbuch wird eine Buchgrundschuld in Höhe des Darlehensbetrages eingetragen. Dabei haben andere Finanzierungsmittel (Bankdarlehen etc.) bis zu einer Höhe von 80 Prozent des voraussichtlichen Objektwertes (Grundstücks- und Gebäudekosten) Vorrang.
Fördermittel sind nur in begrenzter Höhe vorhanden. Auf Auszahlung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
Derzeit ist aufgrund von Umbauarbeiten am Ostwall 60 kein freier Zugang zum Dienstgebäude möglich. Bis zum Abschluss der Bauarbeiten und Wiederbezug aller Etagen ist das Gebäude für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet.
Kontakt
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Der Verdacht auf Bodenbelastung ist nach § 2 des Landesbodenschutzgesetzes unverzüglich zu melden. Weitere Details & Kontaktinfos finden Sie hier.
Hier finden Sie eine Übersicht der Services des Vergabe- und Beschaffungszentrums der Stadt Dortmund.
Kontaktinformationen, Services, Publikationen und mehr: Erfahren Sie hier mehr zu den Themen des Vergabe- und Beschaffungszentrums Dortmund.
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