Infos für Bauinteressierte
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Zur Bebauung vorgesehene Flächen können in Bebauungsplänen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) dargestellt werden. Hierbei ...
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Ein Baugrundstück ist das Grundstück, auf dem ein beantragtes Gebäude errichtet werden soll oder bereits besteht. Nicht jedes Grundstück ist autom ...
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Außerdem werden Sie zur Verlosung der Zugriffsrechte auf die neuen Bauplätze eingeladen.
Ihre Daten werden so lange gespeichert, bis ein Widerruf des Verarbeitungsrechtes mitgeteilt wird oder durch den Mailanbieter mitgeteilt wird, dass die Mailadresse nicht mehr existiert. Sollten Sie kein Interesse mehr haben oder möchten Sie aus anderen Gründen von der Liste gelöscht werden, senden Sie uns bitte erneut eine Mail mit dem Betreff: Löschung Liste Bauinteresse und ihrem Vor- und Nachnamen an
Ein für Sie als Interessent*in mit Spannung erwarteter Termin ist die Verlosung. Diese steht immer am Anfang der Vermarktung eines Baugebietes.
Leider können Sie hier kein Grundstück gewinnen, aber immerhin das Recht, sich Ihr Traumgrundstück auszusuchen und zu reservieren.
Und so funktioniert es:
- Vor der Verlosung erhalten Sie von uns ein ausführliches Exposé mit allen Daten und Fakten zu den angebotenen Bauplätzen.
- Möchten Sie gern dort bauen, freuen wir uns über Ihre entsprechende Antwort und laden Sie zur Verlosung ein.
- Alle Interessenten kommen zusammen (zum Beispiel auf dem Dortmunder Immobilienmarkt) und warten, bis ihr Name aus der Lostrommel gezogen wird.
- Dann heißt es entscheiden: Sie benennen uns Ihr Wunschgrundstück und es wird für Sie reserviert. Das geht natürlich nur, solange nicht ein anderer Interessent vor Ihnen gezogen wurde und schon "Ihr" Grundstück reserviert hat. Daher ist zu empfehlen, sich eine kleine Rangliste mit Alternativgrundstücken anzulegen, um kurzfristig wechseln zu können.
- Sollte gar nicht passendes mehr dabei sein, können Sie sich auch auf die Warteliste für eines oder mehrere Grundstücke setzen lassen. Es kommt durchaus vor, dass Bauplätze wieder freigegeben werden und so kommen Sie zum Zug.
In den meisten Fällen sehen wir glückliche "Gewinner", die nach einer aufregenden Stunde zufrieden in die Haus- und Finanzierungsplanung starten. Wir wünschen auch Ihnen viel Glück!
Förderung
Zinsloses Darlehen der Stadt Dortmund
Welche Vergünstigungen bietet die Stadt Dortmund?
Die Stadt Dortmund gewährt Käufern städtischer Eigenheimgrundstücke unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen. Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Darlehen erhalten? Sie können ein Darlehen erhalten, wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben und die Einkommensgrenze des § 9 Wohnraumförderungsgesetz nicht (Typ A) oder nicht mehr als 40 % (Typ B) überschritten wird.
Da diese Einkommensgrenze nicht pauschal definiert ist, wird sie für jeden Käufer individuell unter Berücksichtigung seiner familiären Situation ermittelt. Die Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf ein Darlehen der Stadt übernimmt für Sie das Amt für Wohnungswesen, Südwall 2-4, 44122 Dortmund. Reichen Sie dazu bitte Ihre Einkommensunterlagen der vergangenen zwölf Monate sowie Nachweise über die zum Haushalt gehörenden Kinder unter 18 Jahren ein.
In welcher Höhe kann ich ein Darlehen erhalten?
Berechnungsgrundlage für den Darlehensbetrag ist die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder unter 18 Jahren. Für jedes Kind kann ein Darlehensbetrag von 10.000 Euro (Typ A) oder 6.000 Euro (Typ B) ausgezahlt werden. Der Höchstbetrag des Darlehens beträgt im Typ A 40.000 Euro und im Typ B 24.000 Euro, in beiden Fällen jedoch max. 80 % des Grundstückswertes. Voraussetzung für die Förderung ist derzeit die Errichtung eines Hauses im Energiestandart "Energieeffizienzhaus 85", demnächst "Energieeffizienzhaus 70".
Wann und wie ist das Darlehen zurückzuzahlen?
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre. Jährlich sind 1% Tilgung zu leisten; nach 15 Jahren erfolgt die Rückzahlung des Restbetrages in einer Summe.
Wie wird das Darlehen gesichert?
Im Grundbuch wird eine Buchgrundschuld in Höhe des Darlehensbetrages eingetragen. Dabei haben andere Finanzierungsmittel (Bankdarlehen etc.) bis zu einer Höhe von 80 Prozent des voraussichtlichen Objektwertes (Grundstücks- und Gebäudekosten) Vorrang.
Hinweis
Fördermittel sind nur in begrenzter Höhe vorhanden. Auf Auszahlung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
Fachbereich Liegenschaften - Baugrundstücke
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Derzeit ist aufgrund von Umbauarbeiten am Ostwall 60 kein freier Zugang zum Dienstgebäude möglich. Bis zum Abschluss der Bauarbeiten und Wiederbezug aller Etagen ist das Gebäude für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet.
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