Veterinärwesen
Die Arbeitsgruppe für das Veterinärwesen im Ordnungsamt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu folgenden Themen:
Bürger*innen aus der Ukraine, die auf der Flucht ihre Tiere nach Deutschland mitgebracht haben, finden hier Informationen:
Notfälle mit Tieren
In Notfällen erreichen Sie die Veterinärmediziner*innen arbeitstäglich zu den Dienstzeiten unter 0231 50-23970. Außerhalb dieser Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Feuerwehr 112 oder den Notruf der Polizei 110 und teilen dort mit, dass das Veterinäramt auch informiert werden soll.
Die Rufnummern 112 oder 110 sollten nur in dringenden Fälle genutzt werden: bei vermuteter Gefährdung von Tierwohl oder unsachgemäßem Umgang mit Tieren. Damit die Veterinärmediziner*innen effizient handeln können, sollten Helfer*innen bei einer Meldung am besten folgende Punkte beachten:
So verhalten Sie sich im Notfall:
1.) Dokumentieren Sie den Missstand wenn möglich per Foto oder Video.
2.) Schreiben Sie Ihre Beobachtungen genau auf. Wann ist was vorgefallen? Wo ist es passiert? Wer war beteiligt? Gab es Zeug*innen? Seien Sie dabei so konkret wie möglich.
3.) Prüfen Sie den Vorfall mit Blick auf das Tierschutzrecht. Nicht ideale Haltungsbedingungen sind beispielsweise kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dazu verschiedene PDFs veröffentlicht, die Richtlinien zur artgerechten Tierhaltung zusammenfassen:
Wandernde Wölfe in NRW: Wolfssichtung in Dortmund
Alle Wolfsnachweise in NRW finden Sie auf der Website des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Stadttauben
Stadttauben sind Nachkommen entflogener Haustauben und – wie diese – Abkömmlinge der Felsentaube. Haustauben haben dem Menschen lange große Dienste erwiesen, sie waren früher eine wichtige Nahrungsquelle und in vergangenen Zeiten oft die einzige Möglichkeit, Nachrichten schnell über eine größere Strecke zu überbringen.
Mittlerweile sind freilebende Abkömmlinge der Haustauben aber häufig für viele Menschen eher ein Ärgernis als eine Freude. Durch ihre hervorragende Anpassungsfähigkeit ziehen sie vor allem in Großstädten im Gegensatz zu anderen Vogelarten ganzjährig Junge auf, wodurch sie sich vielerorts stark vermehren konnten und zum Teil erhebliche Verunreinigungen – vor allem an den Nistplätzen – verursachen. Sie akzeptieren neben herkömmlichem Vogelfutter eine ganze Bandbreite an Futter, auch gerne fortgeworfene Speisereste, wie Brot und Pommes Frites oder von Menschen ausgestreute Getreidekörner, wie Mais, Weizen und Reis. Dieses Futter enthält aber nicht alle für eine Taube wichtigen Nährstoffe, zudem ist das so angebotene Futter auch oft durch Nässe oder Schmutzanhaftungen verdorben. Die Tauben können sich daher durch das allgegenwärtige Futterangebot und die vielen Nistmöglichkeiten sehr stark fortpflanzen, sind aber durch ihre große Anzahl und das mangelhafte Futter auch häufig weniger gesund und leiden daher.
Wie viele andere Großstädte hat sich auch die Stadt Dortmund schon vor einigen Jahren entschieden, durch ein sogenanntes integriertes Konzept eine tiergerechte Lösung sowohl für den Konflikt zwischen manchen Menschen und Tauben als auch für die Gesunderhaltung der Stadttauben zu finden.
Zu diesem Zweck werden Tauben an dafür geeigneten Stellen gezielt mit artgerechtem Futter versorgt. Wenn die Tauben diese Stellen angenommen haben, kann dort eine Fortpflanzungs-kontrolle durch Austausch von Eiern erfolgen und kranke Tauben können eingefangen und behandelt werden. Die Tierschützer*innen, die diese Aufgabe ehrenamtlich ausüben, werden dabei von der Stadt Dortmund durch Bereitstellung von Flächen, Sachmitteln, Beratung und Vermittlung unterstützt.
Um das Ziel einer tiergerechten Lösung des Stadttaubenproblems nicht zu gefährden, ist das Füttern von Stadttauben außerhalb der dafür eingerichteten Stellen nach den Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund verboten!
Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte halten Sie sich an dieses Verbot, Sie helfen dadurch den Stadttauben!
Tierärzt*innen im Veterinärwesen Dortmund
Insgesamt acht Tierärzt*innen arbeiten für das Veterinärwesen in Dortmund mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
Amtstierarzt, Tierseuchenbekämpfung
- Herr Dr. Wurm, 0231 50-29776
Tierschutz
- Herr Dr. Hinz, 0231 50-25647
- Frau Dr. Hövel, 0231 50-29775
- Frau Wigotzki, 0231 50-27351
Tierarzneimittel
- Herr Dr. Wurm, 0231 50-29776
- Herr Dr. Kruse, 0231 50-23003
Futtermittel
- Herr Dr. Wurm, 0231 50-29776
Landeshundegesetz
- Frau Dr. Schruff, 0231 50-25004
Lebensmittelüberwachung
- Frau Dr. Holle, 0231 50-25645
- Herr Dr. Kohlpoth, 0231 50-27123
- Herr Dr. Kruse, 0231 50-23003
- Frau Dr. Schruff, 0231 50-25004
Fleischhygiene
- Frau Wigotzki, 0231 50-27351
Aufgaben des Veterinärwesens in Dortmund
Beschäftigte des Veterinärwesens haben verschiedene Aufgaben. Im Fokus der täglichen Arbeit steht immer das Wohl für Mensch und Tier. Dabei handeln sie nach aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind:
1. Lebensmittelüberwachung (tierischer Herkunft)
2. Tierschutz
3. Tierseuchenbekämpfung
1. Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung spielt eine große Rolle im Arbeitsalltag der städtischen Tierärzt*innen. Sie kontrollieren Betriebe, in denen Tiere oder tierische Produkte weiterverarbeitet oder in den Verkehr gebracht werden, wie etwa Schlachtbetriebe, Metzgereien oder auch Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie z.B. Krankenhäuser oder Altenheime. Im Fokus dieser Tätigkeit stehen neben der Kontrolle der Tierschutzauflagen die Kontrolle der Einhaltung des Verbraucherschutzes und die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Alle Betriebe, die tierische Produkte herstellen, verarbeiten oder damit handeln, werden regelmäßig kontrolliert und zwar unangemeldet.
Bei der Lebensmittelprüfung nehmen die Veterinär*innen den gesamten Verarbeitungsprozess in den Fokus: Sie prüfen, ob alle Prozesse sauber, geordnet und nach Vorschrift laufen und prüfen auch die richtige Kennzeichnung der Lebensmittel. Damit stellen die Veterinärmediziner*innen für den gesamten Weg „vom Stall bis auf den Teller" die Lebensmittelhygiene sicher.
Genauso reagieren die städtischen Tierärzt*innen aber auch auf Beschwerden von Verbraucher*innen. Sollten Bürger*innen Probleme nach dem Verzehr von Lebensmitteln aus einem bestimmten Betrieb haben, können sie sich per Telefon an die Beschwerdestelle der Lebensmittelüberwachung wenden: 0231 50-23421 oder eine detaillierte Mitteilung an die lebensmittelueberwachung@stadtdo.de senden.
1.2 Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Innerhalb der Lebensmittelüberwachung nimmt die Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine besondere Position ein. Die Veterinär*innen achten in Schlachtbetrieben darauf, dass die Tierschutzstandards eingehalten werden und testen auch die Erzeugnisse. In Schlachthöfen werden zum Beispiel bei Kälbern 2 Prozent der geschlachteten Tiere stichprobenartig zum Nachweis von Arzneimittelrückständen beprobt, bei Schweinen sind es 0,5 Prozent. So soll sichergestellt werden, dass keine Arzneimittelrückstände enthalten sind, wie beispielsweise Antibiotika. Taucht bei diesen Stichproben ein Problem auf, wird der Herkunftsbetrieb genauer beleuchtet und die Tiermediziner*innen leiten gegebenenfalls weitere Schritte in die Wege.
Neben der Kontrolle gewerblicher Betriebe sind die städtischen Tierärzt*innen auch Ansprechpartner*innen für Hausschlachtungen. Die Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene werden derzeit gemäß der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben (Fleischhygienegebührensatzung) vom 17.02.2020 erhoben:
Fleischhygienesatzung [pdf, 103 kB]
Durchführung eines Konsultationsverfahrens gemäß Artikel 85 der Verordnung (EU) 2017/625 vor dem Erlass einer neuen Fleischhygienegebührensatzung.
Die allgemeine Kostenentwicklung seit Erlass der Fleischhygienegebührensatzung vom 17.02.2020 hat dazu geführt, dass die dort festgesetzten Gebührensätze in der Regel nicht mehr kostendeckend sind. Der Rat der Stadt beabsichtigt deshalb, eine neue Fleischhygienegebührensatzung zu erlassen.
Artikel 85 der VO 2017/625 schreibt vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren vor. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens, welches durch entsprechende Bekanntmachung in den Dortmunder Bekanntmachungen am 02.09.2022 eröffnet wurde, haben Unternehmen und Interessenvertreter die Gelegenheit, Anregungen oder Bedenken gegen die neue Fleischhygienegebührensatzung in ihrer Entwurfsfassung schriftlich dem Ordnungsamt, Abteilung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, 44122 Dortmund, bis zum 25.09.2022 mitzuteilen.
Zur Gewährleistung der Transparenz im Sinne des Artikels 85 der VO 2017/625 stehen der Öffentlichkeit folgende Unterlagen zur Verfügung:
2. Tierschutz
In Deutschland gilt das Tierschutzgesetz. Es ist im Grundgesetz verankert. Das heißt, dass niemand einem Tier ohne Grund Leid, Schmerzen oder Schaden zufügen darf. Die Beschäftigten des Veterinärwesens der Stadt Dortmund sorgen für die Einhaltung der Rechtsvorschriften in gewerblichen oder landwirtschaftlichen Tierhaltungen, aber auch in privaten Tierhaltungen. Während die ersten beiden regelmäßig geprüft werden, werden Privathaushalte nur bei begründeten Anlässen kontrolliert.
Dabei prüfen die Veterinär*innen, ob die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt und verhaltensgerecht gehalten werden.
Wichtige Bereiche, die die Tierärzt*innen kontrollieren und für die sie die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungsverfahren steuern:
- Landwirtschaftliche Tierhaltungen
- Gewerbliche Tierhaltungen
- Tierhandel, wie zoologische Tierhandlungen oder Viehhändler
- Tiertransporte
- Tierversuchslabore in wissenschaftlichen Instituten
- Tierausstellungen und -messen
Dabei gelten für unterschiedliche Tierarten verschiedene Richtlinien zur artgerechten Haltung. Leitlinien zur artgerechten Haltung sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden:
Tierschutzrichtlinien auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Sicherstellung der Versorgung von Pferden in Nordrhein-Westfalen unter den Maßgaben zur Eindämmung der Coronainfektionen:
Leitfaden für alle pferdehaltenden Betriebe mit Publikumsverkehr [pdf, 441 kB]
3. Tierseuchenbekämpfung
Tierseuchenbekämpfung ist die staatlich gelenkte und unterstützte Bekämpfung wirtschaftlich bedeutsamer Tierkrankheiten, deren Erreger die Eigenschaft haben, sich sehr schnell verbreiten zu können oder die auch für den Menschen sehr gefährlich sind. Der einzelne Tierhalter wäre mit der Bekämpfung überfordert. Hier ist ein rasches, zielgerichtetes und strategisches Vorgehen erforderlich, um den jeweiligen Erreger eindeutig festzustellen und notwendige Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung zu ergreifen. Dies erfolgt stets in enger Zusammenarbeit mit den für die Diagnostik von Tierkrankheiten gut ausgestatteten Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern und den übergeordneten Fachbehörden, wie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Recklinghausen und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.
Tierkrankheiten, die auf Menschen übertragbar sind, spielen in der Prävention eine besondere Rolle: Diese sogenannten Zoonosen stellen nicht nur für die betroffenen Tiere eine Gefahr dar, sondern auch für die Konsument*innen von tierischen Lebensmitteln, Betriebsinhaber*innen und Halter*innen. Salmonellen und Campylobacter, vor allem beim Geflügelfleisch, haben als bakterielle Krankheitserreger in dieser Beziehung eine gewisse Bedeutung.
3.1 Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe (Klass. Geflügelpest, Aviäre Influenza)
Vogelgrippe in ganz Europa so schwerwiegend wie schon lange nicht mehr
Appell an alle Geflügelhalter:
Hygienemaßnahmen einhalten und bei Geflügelhaltung im Freien die Haltung in geschlossenen Ställen vorbereiten
Nordrhein-Westfalen setzt auf das freiwillige Engagement der Geflügelhalter, so lautet die zentrale Aussage einer gemeinsamen Erklärung, die am 12. Januar durch das Umweltministerium herausgegeben wurde. Sie können diese Erklärung unten im Original abrufen.
Rückblickend erlebte Europa nach aktueller Einschätzung des Friedrich Löffler Instituts zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 die bisher schwerste Epidemie der Vogelgrippe. Auch in den folgenden Sommermonaten wurde der Erreger der Vogelgrippe immer wieder bei Wildvögeln nachgewiesen.
In Nordrhein-Westfalen ereigneten sich von in den letzten zwölf Monaten 22 Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse). Betroffen waren vor allem Kreise in Ostwestfalen, aber auch die Kreise in Westfalen und am Niederrhein. In 29 Fällen wurde das Vogelgrippevirus in tot aufgefundenen Wildvögeln (Wildgänse, -enten, Schwäne, Reiher, Eulen und Greifvögel) nachgewiesen. Zudem häufen sich Berichte über das Sterben von Wildvögeln in großer Zahl aus dem europäischen Ausland und ferneren Ländern, z. B. Israel.
Was müssen Geflügel haltende Betriebe insbesondere beachten?
Hygienemaßnahmen
In allen Geflügelhaltungen sollten grundsätzlich folgende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein:
Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben (Tränke, Fütterung).
Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden. Besucherkontakt, insbesondere durch Jäger, die Federwild jagen, ist zu vermeiden. Betriebsfremde haben Einmal-Schutzkleidung zu tragen. Die Anwendung von Desinfektionsmatten am Stalleingang wird ebenso dringend empfohlen.
Geflügelhaltung in geschlossenen Ställen am sichersten
Als wirksamstes Werkzeug zur Vermeidung des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände wird die Stallhaltung in geschlossenen Stallungen angesehen.
Wer Geflügel im Freien hält, muss für den Fall behördlich angeordneter Stallpflichten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorsehen. Hierbei ist zu beachten, dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln, auch über Kot, weitestgehend zu verhindern ist, Volieren sind nach oben dicht abzudecken. Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe) sind erforderlichenfalls mobile Volieren an den Stallbereich anzubauen. Volieren oder Wintergärten bzw. Kaltscharräume müssen so eingerichtet werden, dass kein Wildvogelkot von oben hineinfallen kann und auch keine Wildvögel eindringen können.
Tierverluste
Bei erhöhten Tierverlusten oder Einbruch der Legeleistung ist sofort die betreuende Tierarztpraxis und das Veterinäramt zu verständigen.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:
Handout Geflügelpest für Kleingeflügelhalter [pdf, 275 kB]
Verhaltensregeln für Geflügelhalter [pdf, 275 kB]
Aktuelle Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts
Umweltministerium NRW: Informationen zur Geflügelpest
LANUV: Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen
3.2 Schutz der Honigbienen: Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut oder auch Bösartige Faulbrut ist eine durch Bakterien hervorgerufene Tierseuche, die die Brut der Honigbienen befällt. Bereits der Verdacht der Krankheit muss, ebenso wie bei den anderen Tierseuchen, dem Veterinärwesen gemeldet werden. Die Tierärzt*innen prüfen Verdachtsfälle und entnehmen Proben vom betreffenden Bienenstand. Die Krankheit verbreitet sich in den meisten Fällen schleichend und fällt am betroffenen Bienenstand oft erst spät auf. Daher ist die Einrichtung von Sperrbezirken hier ein wichtiges Instrument, mit dem Ziel alle dort befindlichen Bienenstände zu untersuchen. Nach Abschluss dieser Untersuchungen mit negativem Ergebnis und der vorherigen Eliminierung der Infektionsherde werden diese Einschränkungen wieder aufgehoben. Während früher ganze Bienenstände abgetötet wurden, weiß man heutzutage Dank der Bienenforschung, dass die Durchführung des Kunstschwarmverfahrens auf viel milderem Wege sicher zum Erfolg führt: Bienen müssen nicht mehr getötet werden. Insbesondere die Hobbyimker*innen profitieren von der staatlichen Bekämpfung der Faulbrut. Über 400 engagierte Hobbyimker*innen sind in Dortmund gemeldet und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer gesamten Pflanzenwelt an Kultur- und Wildpflanzen in unserer Stadt.
Aktuelle Sperrbezirke:
keine
Aufhebung von Sperrbezirken
- Aufhebung des Sperrbezirks wegen der Amerikanischen Faulbrut in Huckarde und Deusen (07. Mai 2021)
Dieser Sperrbezirk wird ab dem 08. Mai 2021 aufgehoben, siehe S. 527-28 der Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 32 vom 7. Mai 2021 [pdf, 897 kB] . - Aufhebung des Sperrbezirks wegen der Amerikanischen Faulbrut in Derne und Lanstrop (25. Mai 2021)
Dieser Sperrbezirk wurde ab dem 29. Mai 2021 aufgehoben: Allgemeinverfügung Aufhebung Faulbrut. [pdf, 1,3 MB]
Weitere Aufgaben des Veterinärwesens
1. Tierarzneimittelüberwachung
Die Veterinärmediziner*innen kontrollieren den Umgang mit Tierarzneimitteln (Bezug, Lagerung, vorgeschriebene Dokumentationen, Abgabe und Anwendungen) in den Tierärztlichen Hausapotheken der niedergelassenen Tierärzt*innen, Tierheilpraktiker*innen und landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhalter*innen.
2. Futtermittelüberwachung
Die Veterinär*innen kontrollieren Futtermittel und deren Lagerung in den Betrieben, in denen landwirtschaftliche Nutztiere oder Pferde gehalten werden. Auch Betriebe, die rohes Heimtierfutter (BARF) herstellen, werden regelmäßig kontrolliert.
3. Katzenschutzverordnung
Zum Schutz der Freilebenden Katzen auf dem Stadtgebiet, hat die Stadt Dortmund eine Katzenschutzverordnung erlassen ( Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund [pdf, 133 kB] ). Sie gilt seit dem 14. Februar 2020 und regelt Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Die Beschäftigten des Veterinärwesens führen das Melderegister, in das unter anderem Geschlecht, Mikrochipnummer und weitere Identifikationsmerkmale eingetragen werden. Die Registrierung beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund ist kostenlos. Das Meldeformular ist hier zu finden:
Meldeformular Freigängerkatzen [pdf, 44 kB]
Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail an veterinaeramt@dortmund.de oder per Post an das Ordnungsamt, Abteilung für Veterinärwesen, Olpe 1, 44122 Dortmund, zu senden.
Zum Thema:
Flyer:
Kastrationspflicht für Freigängerkatzen [pdf, 267 kB]
4. Wildhygiene und Trichinenuntersuchung
Trichinen sind Parasiten, die auf den Menschen durch den Verzehr des rohen Fleisches oder roh konservierter Fleischerzeugnisse (z. B. Schinken, Salami) auf den Menschen übertragen werden können. Daher sind neben den Haustieren Schwein und Pferd auch Wild, wie Wildschweine, Dachse oder Sumpfbiber (Nutria), deren Fleisch als Lebensmittel konsumiert werden soll, verpflichtend auf Trichinen zu beproben. Jäger, die Wildfleisch an andere Personen abgeben wollen müssen sich zudem beim Veterinäramt registrieren lassen. Auch kann ihnen auf Antrag die Probenahme für die Trichinenuntersuchung übertragen werden (Näheres kann jederzeit telefonisch unter 0231 50-23970 erfragt werden).
5. Tiere im Reiseverkehr
Heimtiere
Wenn Sie für Ihren Hund oder ihre Katze einen EU-Heimtierausweis haben, können Sie ohne weitere amtstierärztliche Bescheinigung in EU-Länder und die Schweiz reisen. Bei der Reise mit Heimtieren in andere Länder werden -je nach Staat- oft weitere Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Im Einzelfall sollten Sie zuvor telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Zu folgenden Zeiten können Besitzer*innen die Gesundheitsbescheinigungen für eine Gebühr von 35 Euro beantragen:
Montag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 9 Uhr, Dienstag, Donnerstag: 14.30 bis 15.30 Uhr.
Das Tier und folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden: gültiger EU-Heimtierausweis, ggf. weitere Unterlagen Ihres Hundes oder Ihrer Katze.
Pferde
Wenn Sie zum Beispiel ein Pferd ins Ausland verkaufen oder mit ihrem Pferd zusammen in den Urlaub fahren wollen, benötigen Sie ebenso ein amtliches Gesundheitszertifikat. Hierzu übersenden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an die Adresse veterinaeramt@dortmund.de
Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail mindestens drei Werktage vorher einen Termin.
Kontakt
Ordnungsamt - Veterinärwesen
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