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Tiere im Reiseverkehr

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Tiere im Reiseverkehr / Heimtiere: Wenn Sie für Ihren Hund oder Ihre Katze einen EU-Heimtierausweis haben, können Sie ohne weitere amtstierärztliche Bescheinigung in EU-Länder und die Schweiz reisen. Bei der Reise mit Heimtieren in andere Länder werden -je nach Staat- oft weitere amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Im Einzelfall sollten Sie zuvor telefonisch oder per E-Mail anfragen.

Zu folgenden Zeiten können Besitzer*innen die Gesundheitsbescheinigungen für eine Gebühr von 20 Euro beantragen: Montag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 9 Uhr, Dienstag, Donnerstag: 14.30 bis 15.30 Uhr. Das Tier und folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden: gültiger EU-Heimtierausweis, ggf. weitere Unterlagen Ihres Hundes oder Ihrer Katze. Pferde. Wenn Sie zum Beispiel ein Pferd ins Ausland verkaufen oder mit Ihrem Pferd zusammen in den Urlaub fahren wollen, benötigen Sie ebenso ein amtliches Gesundheitszertifikat.

Wenden Sie sich dazu bitte an das Veterinäramt:
Telefon: 0231 50-29776 Email: veterinaeramt@dortmund.de

Tiere

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Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

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Erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben nach dem Landeshundegesetz. Formulare und weitere Informationsblätter zur Hundehaltung finden Sie hier.

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Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.

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Hier finden Sie alle Themen rund um das Thema Hundesteuer: Details zu An- oder Abmeldungen, Ersatzmarken und vielen weiteren Themen finden Sie hier.

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Wichtige Informationen & Vorgaben im Bereich der Kampfmittelbeseitigung/Luftbildauswertung finden Sie hier. Fragen, Antworten & mehr Details – hier.

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Wir informieren zum „Kinder- & Jugendschutz“. Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Vorgaben zum Jugendschutzgesetz. Mehr hier.

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Wir informieren Sie zum Thema "Ordnungsbehördliche Bestattungen". Hinweise, Links und Kontakt zum Ordnungsamt finden Sie hier.

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Für die Ausübung eines Pfandleihgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO). Mehr Details zu Gebühren & Vorgaben – hier.

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