Veterinärwesen
Aufgaben des Veterinärwesens in Dortmund
Beschäftigte des Veterinärwesens haben verschiedene Aufgaben. Im Fokus der täglichen Arbeit steht immer das Wohl für Mensch und Tier. Dabei handeln sie nach aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind:
1. Lebensmittelüberwachung (tierischer Herkunft)
2. Tierschutz
3. Tierseuchenbekämpfung
1. Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung spielt eine große Rolle im Arbeitsalltag der städtischen Tierärzt*innen. Sie kontrollieren Betriebe, in denen Tiere oder tierische Produkte weiterverarbeitet oder in den Verkehr gebracht werden, wie etwa Schlachtbetriebe, Metzgereien oder auch Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie z.B. Krankenhäuser oder Altenheime. Im Fokus dieser Tätigkeit stehen neben der Kontrolle der Tierschutzauflagen die Kontrolle der Einhaltung des Verbraucherschutzes und die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Alle Betriebe, die tierische Produkte herstellen, verarbeiten oder damit handeln, werden regelmäßig kontrolliert und zwar unangemeldet.
Bei der Lebensmittelprüfung nehmen die Veterinär*innen den gesamten Verarbeitungsprozess in den Fokus: Sie prüfen, ob alle Prozesse sauber, geordnet und nach Vorschrift laufen und prüfen auch die richtige Kennzeichnung der Lebensmittel. Damit stellen die Veterinärmediziner*innen für den gesamten Weg „vom Stall bis auf den Teller" die Lebensmittelhygiene sicher.
Genauso reagieren die städtischen Tierärzt*innen aber auch auf Beschwerden von Verbraucher*innen. Sollten Bürger*innen Probleme nach dem Verzehr von Lebensmitteln aus einem bestimmten Betrieb haben, können sie sich per Telefon an die Beschwerdestelle der Lebensmittelüberwachung wenden: 0231 50-23421 oder eine detaillierte Mitteilung an die lebensmittelueberwachung@stadtdo.de senden.
1.2 Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Innerhalb der Lebensmittelüberwachung nimmt die Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine besondere Position ein. Die Veterinär*innen achten in Schlachtbetrieben darauf, dass die Tierschutzstandards eingehalten werden und testen auch die Erzeugnisse. In Schlachthöfen werden zum Beispiel bei Kälbern 2 Prozent der geschlachteten Tiere stichprobenartig zum Nachweis von Arzneimittelrückständen beprobt, bei Schweinen sind es 0,5 Prozent. So soll sichergestellt werden, dass keine Arzneimittelrückstände enthalten sind, wie beispielsweise Antibiotika. Taucht bei diesen Stichproben ein Problem auf, wird der Herkunftsbetrieb genauer beleuchtet und die Tiermediziner*innen leiten gegebenenfalls weitere Schritte in die Wege.
Neben der Kontrolle gewerblicher Betriebe sind die städtischen Tierärzt*innen auch Ansprechpartner*innen für Hausschlachtungen. Die Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene werden derzeit gemäß der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben (Fleischhygienegebührensatzung) vom 17.02.2020 erhoben:
Durchführung eines Konsultationsverfahrens gemäß Artikel 85 der Verordnung (EU) 2017/625 vor dem Erlass einer neuen Fleischhygienegebührensatzung
Die Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene werden derzeit gemäß der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben (Fleischhygienegebührensatzung) vom 16.12.2022 erhoben. Sowohl die allgemeine Kostenentwicklung als auch insbesondere die Entwicklung der Personalkosten seit Erlass dieser Satzung haben dazu geführt, dass die dort festgesetzten Gebührensätze nicht mehr kostendeckend sind. Der Rat der Stadt beabsichtigt deshalb, eine neue Fleischhygienegebührensatzung zu erlassen. Ferner sind rechtsformelle und sprachliche Anpassungen vorzunehmen.
Artikel 85 der Verordnung (EU) 2017/625 schreibt vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren vor. Im Rahmen des hiermit eröffneten Konsultationsverfahrens hatten Unternehmen und Interessenvertretungen die Gelegenheit, Anregungen oder Bedenken gegen die neue Fleischhygienegebührensatzung in ihrer Entwurfsfassung schriftlich dem Ordnungsamt, Abteilung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, 44122 Dortmund, bis zum 17.11.2024 mitzuteilen.
Zur Gewährleistung der Transparenz im Sinne des Artikels 85 der VO 2017/625 stehen der Öffentlichkeit im Anhang folgende Unterlagen zur Verfügung:
In der Synopse des Anhangs B wird die Fleischhygienegebührensatzung vom 16.12.2022 dem aktuellen Entwurf gegenübergestellt. Die einzelnen Änderungen werden in der Spalte "Bemerkungen" kommentiert und nach der Gegenüberstellung ausführlich erläutert.
2. Tierschutz
In Deutschland gilt das Tierschutzgesetz. Es ist im Grundgesetz verankert. Das heißt, dass niemand einem Tier ohne Grund Leid, Schmerzen oder Schaden zufügen darf. Die Beschäftigten des Veterinärwesens der Stadt Dortmund sorgen für die Einhaltung der Rechtsvorschriften in gewerblichen oder landwirtschaftlichen Tierhaltungen, aber auch in privaten Tierhaltungen. Während die ersten beiden regelmäßig geprüft werden, werden Privathaushalte nur bei begründeten Anlässen kontrolliert.
Mehr Informationen
Dabei prüfen die Veterinär*innen, ob die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt und verhaltensgerecht gehalten werden.
Wichtige Bereiche, die die Tierärzt*innen kontrollieren und für die sie die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungsverfahren steuern:
- Landwirtschaftliche Tierhaltungen
- Gewerbliche Tierhaltungen
- Tierhandel, wie zoologische Tierhandlungen oder Viehhändler
- Tiertransporte
- Tierversuchslabore in wissenschaftlichen Instituten
- Tierausstellungen und -messen
Dabei gelten für unterschiedliche Tierarten verschiedene Richtlinien zur artgerechten Haltung. Leitlinien zur artgerechten Haltung sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden:
3. Tierseuchenbekämpfung
Tierseuchenbekämpfung ist die staatlich gelenkte und unterstützte Bekämpfung wirtschaftlich bedeutsamer Tierkrankheiten, deren Erreger die Eigenschaft haben, sich sehr schnell verbreiten zu können oder die auch für den Menschen sehr gefährlich sind. Der einzelne Tierhalter wäre mit der Bekämpfung überfordert. Hier ist ein rasches, zielgerichtetes und strategisches Vorgehen erforderlich, um den jeweiligen Erreger eindeutig festzustellen und notwendige Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung zu ergreifen. Dies erfolgt stets in enger Zusammenarbeit mit den für die Diagnostik von Tierkrankheiten gut ausgestatteten Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern und den übergeordneten Fachbehörden, wie dem
Tierkrankheiten, die auf Menschen übertragbar sind, spielen in der Prävention eine besondere Rolle: Diese sogenannten Zoonosen stellen nicht nur für die betroffenen Tiere eine Gefahr dar, sondern auch für die Konsument*innen von tierischen Lebensmitteln, Betriebsinhaber*innen und Halter*innen. Salmonellen und Campylobacter, vor allem beim Geflügelfleisch, haben als bakterielle Krankheitserreger in dieser Beziehung eine gewisse Bedeutung.
3.1 Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe (Klass. Geflügelpest, Aviäre Influenza)
Vogelgrippe in ganz Europa so schwerwiegend wie schon lange nicht mehr
Appell an alle Geflügelhalter:
Hygienemaßnahmen einhalten und bei Geflügelhaltung im Freien die Haltung in geschlossenen Ställen vorbereiten
Nordrhein-Westfalen setzt auf das freiwillige Engagement der Geflügelhalter, so lautet die zentrale Aussage einer gemeinsamen Erklärung, die am 12. Januar durch das Umweltministerium herausgegeben wurde. Sie können diese Erklärung unten im Original abrufen.
Rückblickend erlebte Europa nach aktueller Einschätzung des Friedrich Löffler Instituts zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 die bisher schwerste Epidemie der Vogelgrippe. Auch in den folgenden Sommermonaten wurde der Erreger der Vogelgrippe immer wieder bei Wildvögeln nachgewiesen.
In Nordrhein-Westfalen ereigneten sich von in den letzten zwölf Monaten 22 Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse). Betroffen waren vor allem Kreise in Ostwestfalen, aber auch die Kreise in Westfalen und am Niederrhein. In 29 Fällen wurde das Vogelgrippevirus in tot aufgefundenen Wildvögeln (Wildgänse, -enten, Schwäne, Reiher, Eulen und Greifvögel) nachgewiesen. Zudem häufen sich Berichte über das Sterben von Wildvögeln in großer Zahl aus dem europäischen Ausland und ferneren Ländern, z. B. Israel.
Was müssen Geflügel haltende Betriebe insbesondere beachten?
Hygienemaßnahmen
In allen Geflügelhaltungen sollten grundsätzlich folgende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein:
Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben (Tränke, Fütterung).
Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden. Besucherkontakt, insbesondere durch Jäger, die Federwild jagen, ist zu vermeiden. Betriebsfremde haben Einmal-Schutzkleidung zu tragen. Die Anwendung von Desinfektionsmatten am Stalleingang wird ebenso dringend empfohlen.
Geflügelhaltung in geschlossenen Ställen am sichersten
Als wirksamstes Werkzeug zur Vermeidung des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände wird die Stallhaltung in geschlossenen Stallungen angesehen.
Wer Geflügel im Freien hält, muss für den Fall behördlich angeordneter Stallpflichten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorsehen. Hierbei ist zu beachten, dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln, auch über Kot, weitestgehend zu verhindern ist, Volieren sind nach oben dicht abzudecken. Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe) sind erforderlichenfalls mobile Volieren an den Stallbereich anzubauen. Volieren oder Wintergärten bzw. Kaltscharräume müssen so eingerichtet werden, dass kein Wildvogelkot von oben hineinfallen kann und auch keine Wildvögel eindringen können.
Tierverluste
Bei erhöhten Tierverlusten oder Einbruch der Legeleistung ist sofort die betreuende Tierarztpraxis und das Veterinäramt zu verständigen.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:
3.2 Schutz der Honigbienen: Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut oder auch Bösartige Faulbrut ist eine durch Bakterien hervorgerufene Tierseuche, die die Brut der Honigbienen befällt. Bereits der Verdacht der Krankheit muss, ebenso wie bei den anderen Tierseuchen, dem Veterinärwesen gemeldet werden. Die Tierärzt*innen prüfen Verdachtsfälle und entnehmen Proben vom betreffenden Bienenstand. Die Krankheit verbreitet sich in den meisten Fällen schleichend und fällt am betroffenen Bienenstand oft erst spät auf. Daher ist die Einrichtung von Sperrbezirken hier ein wichtiges Instrument, mit dem Ziel alle dort befindlichen Bienenstände zu untersuchen. Nach Abschluss dieser Untersuchungen mit negativem Ergebnis und der vorherigen Eliminierung der Infektionsherde werden diese Einschränkungen wieder aufgehoben. Während früher ganze Bienenstände abgetötet wurden, weiß man heutzutage Dank der Bienenforschung, dass die Durchführung des Kunstschwarmverfahrens auf viel milderem Wege sicher zum Erfolg führt: Bienen müssen nicht mehr getötet werden. Insbesondere die Hobbyimker*innen profitieren von der staatlichen Bekämpfung der Faulbrut. Über 400 engagierte Hobbyimker*innen sind in Dortmund gemeldet und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer gesamten Pflanzenwelt an Kultur- und Wildpflanzen in unserer Stadt.
Aktuelle Sperrbezirke:
keine
Weitere Aufgaben des Veterinärwesens
1. Tierarzneimittelüberwachung
Die Veterinärmediziner*innen kontrollieren den Umgang mit Tierarzneimitteln (Bezug, Lagerung, vorgeschriebene Dokumentationen, Abgabe und Anwendungen) in den Tierärztlichen Hausapotheken der niedergelassenen Tierärzt*innen, Tierheilpraktiker*innen und landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhalter*innen.
2. Futtermittelüberwachung
Die Veterinär*innen kontrollieren Futtermittel und deren Lagerung in den Betrieben, in denen landwirtschaftliche Nutztiere oder Pferde gehalten werden. Auch Betriebe, die rohes Heimtierfutter (BARF) herstellen, werden regelmäßig kontrolliert.
3. Katzenschutzverordnung
Zum Schutz der Freilebenden Katzen auf dem Stadtgebiet, hat die Stadt Dortmund eine Katzenschutzverordnung erlassen
(
Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail an veterinaeramt@dortmund.de oder per Post an das Ordnungsamt, Abteilung für Veterinärwesen, Olpe 1, 44122 Dortmund, zu senden.
Zum Thema:
Flyer:
4. Wildhygiene und Trichinenuntersuchung
Trichinen sind Parasiten, die auf den Menschen durch den Verzehr des rohen Fleisches oder roh konservierter Fleischerzeugnisse (z. B. Schinken, Salami) auf den Menschen übertragen werden können. Daher sind neben den Haustieren Schwein und Pferd auch Wild, wie Wildschweine, Dachse oder Sumpfbiber (Nutria), deren Fleisch als Lebensmittel konsumiert werden soll, verpflichtend auf Trichinen zu beproben. Jäger, die Wildfleisch an andere Personen abgeben wollen müssen sich zudem beim Veterinäramt registrieren lassen. Auch kann ihnen auf Antrag die Probenahme für die Trichinenuntersuchung übertragen werden (Näheres kann jederzeit telefonisch unter 0231 50-23970 erfragt werden).
5. Tiere im Reiseverkehr
Heimtiere
Wenn Sie für Ihren Hund oder ihre Katze einen EU-Heimtierausweis haben, können Sie ohne weitere amtstierärztliche Bescheinigung in EU-Länder und die Schweiz reisen. Bei der Reise mit Heimtieren in andere Länder werden -je nach Staat- oft weitere Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Im Einzelfall sollten Sie zuvor telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Zu folgenden Zeiten können Besitzer*innen die Gesundheitsbescheinigungen für eine Gebühr in Höhe von 35 Euro beantragen:
Montag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 9 Uhr, Dienstag, Donnerstag: 14.30 bis 15.30 Uhr. In jedem Fall ist eine Kontaktaufnahme (telefonisch oder per E-Mail) mit dem Veterinäramt zur Beratung und Klärung von Rückfragen empfohlen.
Die Bearbeitungsgebühr kann nur passend und in bar entgegen genommen werden.
Das Tier und folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden: gültiger EU-Heimtierausweis, ggf. weitere Unterlagen Ihres Hundes oder Ihrer Katze.
Pferde
Wenn Sie zum Beispiel ein Pferd ins Ausland verkaufen oder mit ihrem Pferd zusammen in den Urlaub fahren wollen, benötigen Sie ebenso ein amtliches Gesundheitszertifikat. Hierzu übersenden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an die Adresse veterinaeramt@dortmund.de
Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail mindestens drei Werktage vorher einen Termin.
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Veterinärwesen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Eine Übersicht zu allen wichtigen Hinweisen beim Thema der Haltung gefährlicher Tiere in der Stadt Dortmund
Informationen zur Rattenbekämpfung in der Stadt Dortmund
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Eine Übersicht zu den Aufgaben des Veterinärwesens der Stadt Dortmund