Stadt Dortmund Wappen
Newsroom

Winterdienst

Erster Frost in Dortmund: EDG ist für den Winter startklar

Mit dem ersten Schnee kommt der EDG Winterdienst zum Einsatz. Eine Übersicht erklärt, wer welche Rechte und Pflichten beim beispielsweise Schneeräumen hat.

Auch in diesem Jahr ist die EDG Dortmund sorgfältig auf die bevorstehende Wintersaison vorbereitet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern hat hierbei höchste Priorität. Die EDG erklärt, welche Streu- und Räumpflichten bestehen und welchen Beitrag die Bürgerinnen und Bürger leisten können, um sicher und gesund durch den Winter zu kommen. Zudem gibt sie hilfreiche Tipps zum ökologischen und umweltfreundlichen Streuen ohne Tausalz.

Welche Winterdienstpflichten haben Bürgerinnen und Bürger?

Die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Für die Räum- und Streupflicht sind also Haus- bzw. Grundstückseigentümer oder Mieter zuständig. Weitere Informationen hierzu gibt es in der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund, 4 MB, PDF .

Mit welchen Mitteln dürfen Bürgerinnen und Bürger streuen?

Die Straßenreinigungssatzung verbietet aus ökologischen Gründen den Einsatz von Tausalz. Sand, Asche. Splitt oder Granulat sind erlaubt und wirken abstumpfend.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Schnee, der mit salzhaltigen oder auftauenden Mitteln versetzt ist, darf auf diesen Flächen nicht gelagert werden.

Wann muss auf Gehwegen geräumt oder gestreut werden?

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Wo soll der zusammengeschobene Schnee gelagert werden?

Schnee von Gehwegen darf nur auf den Gehwegen selbst oder in den privaten Vorgärten abgelagert werden. Er darf nicht auf Fahrbahnen geschoben werden, da der Schnee vom EDG-Räumfahrzeug sonst von der Straße wieder auf den mühsam geräumten Gehweg zurückgeschoben wird. Ein- und Abläufe, wie Gullis und Hydranten, sind von Eis und Schnee freizuhalten. Eis und Schnee von privaten Grundstücken und Einfahrten dürfen weder auf Fahrbahnen noch Gehwegen abgelagert werden.

Wer ist für den Winterdienst bzw. für die Winterwartung in Dortmund zuständig?

Bild: EDG Dortmund GmbH
Ein Winterdienstfahrzeug der EDG ist im Einsatz. Die Straße und Umgebung ist voller Schnee.
Ein Winterdienstfahrzeug der EDG ist im Einsatz.
Bild: EDG Dortmund GmbH

Die Stadt Dortmund hat die Reinigungspflicht auf die EDG übertragen. Die Reinigungspflicht beinhaltet auch die Winterwartung, insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund ist der Winterdienst in drei Winterdienststufen eingeteilt.

Was beinhalten und bedeuten die drei Winterdienststufen?

Zuu den Winterdienststufen I und II gehören insgesamt 1.105 Straßenkilometer. Die Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig von Eis und Schnee befreit. Es folgen die Straßen der Winterdienststufe II. Zur Winterdienststufe III gehören 685 Straßenkilometer.

Die Einordnung der Straßen zur Winterdienststufe I erfolgt aufgrund ihrer Bedeutung oder Gefährlichkeit für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Zu der Winterdienststufe I gehören demnach wichtige Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Rheinlanddamm, Hellweg, Flughafenstraße sowie Straßen, auf denen der öffentliche Personennahverkehr unterwegs ist. Straßen mit besonderen Gefahrenpunkten, wie zum Beispiel Kreuzungsbereichen oder Strecken mit starkem Gefälle, sind unter anderem Kirchhörder Berg, Brandis- und Blickstraße. Die Fahrbahnen der Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig gestreut bzw. geräumt.

Zur Winterdienststufe II zählen alle Straßen, die den Kriterien der Winterdienststufe I (bedeutend/wichtig, gefährlich/sehr gefährlich) nicht entsprechen. Sie werden nachrangig der Winterdienststufe I behandelt.

Die Winterdienststufe III beinhaltet Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Sie bleiben aus ökologischen Gründen unbehandelt. Der Einsatz der Taumittel ist also sparsam, umweltfreundlich und effektiv.

Welche Straßen(-abschnitte) werden neben den Winterdienststufen zusätzlich von der EDG gestreut bzw. geräumt?

Ergänzend zu den Straßen der Winterdienststufen werden je nach Witterungslage 320 besonders neuralgische Straßen- und Straßenabschnitte, wie beispielsweise schnell überfrierende Brücken, Senken, Schneisen, Steigungen, vorab in Augenschein genommen und erforderlichenfalls winterdienstlich behandelt.

Auf rund 7.000 Überwegepunkten auf den Straßenabschnitten der Winterdienststufen I bis III wie etwa Ampelbereiche und Übergänge streuen die EDG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ausschließlich abstumpfend wirkende Eifellava.

Wer ist für den Winterdienst auf Radwegen zuständig?

Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden rund 100 Kilometer Radwege von der EDG beim Winterdienst berücksichtigt. Diese Radwege werden mit der jeweils tagesaktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt.

Der 11 Kilometer lange Radweg von der westlichen Innenstadt über die Schnettkerbrücke zur Technischen Universität Dortmund wurde nach dem erfolgreichen Test im Winter 2017/2018 fest in den Winterdienst der EDG übernommen. Entsprechend der Winterdienststufe I wird der Radweg bei Bedarf mehrmals täglich behandelt.

Wie viele Mitarbeitende und Maschinen sowie Fahrzeuge der EDG sind im Einsatz?

304 Mitarbeiter und 35 Räum- und Streufahrzeuge sowie 28 Kolonnenwagen sind einsatzbereit. Die EDG weist allerdings darauf hin, dass durch starken und anhaltenden Schneefall die Räum- und Streufahrzeuge allein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund jedoch nicht überall sofort im Einsatz sein können.

Wie viel Streumittel hat die EDG einlagert?

Die EDG hat 4.500 Tonnen Salz, 215 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole eingelagert.

Tipps zum Umgang mit Eis und Schnee

Grundsätzlich ist erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um die Unfallgefahr zu verringern. Alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen sollten möglichst nur geräumte und gestreute Straßen und Gehwege nutzen. Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen, die richtige Beleuchtung und von Eis und Schnee befreite Scheiben schaffen Sicherheit. Das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge sollte jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung.

Die Mitarbeiter des EDG-Kundenservice beraten telefonisch ( 0231/9111-111 ) oder persönlich im Kundencenter Ostenhellweg 50, 44135 Dortmund.

Alle Infos auch unter edg.de, in der EDG Abfall App und in der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung, 4 MB, PDF der Stadt Dortmund.

Schlagwörter

Mobilität & Verkehr Sicherheit & Ordnung

Weitere Nachrichten

Mehr Nachrichten
Ab in den Süden: Flugverbindung Dortmund-Palermo gestartet
Mi 9. September 2026
Brackel
Flugzeug frontal aufgenommen auf dem Rollfeld
Bild: Dortmund Airport
Verkehrseinschränkungen auf der B1
Mi 9. September 2026
Man sieht die B1 und die Skyline von Dortmund bei Nacht.
Bild: Stadt Dortmund / Max Mustermann
Ticketautomaten von DSW21 jetzt bargeldlos
Di 8. September 2026
Stationärer Automat zum bargeldlosen Ticketkauf
Bild: DSW21
Fahrradsaison ist noch nicht vorbei: Kostenlose Tour durch Dortmund
Di 8. September 2026
Man sieht ein rotes Fahrrad mit einer Europa-Flagge.
Bild: Stadt Dortmund
Warntag-Premiere: 66 LED-Tafeln des Parkleitsystems weisen auf Probe-Alarm hin
Mo 7. September 2026
 LED-Tafeln mit Hinweis auf Warntag.
Bild: Feuerwehr Dortmund
DSW21 startet Pilotprojekt zur KI-gestützten Videobeobachtung
Fr 4. September 2026
U-Bahn Haltestelle Westfalenhallen, die U46 Richtung Hauptbahnhof fährt rechts im Bild soeben los, der Bahnsteig ist leer.
Bild: Jörg Schimmel/DSW21
Einblicke in den Schienengüterverkehr: Tag der offenen Tür der Dortmunder Eisenbahn
Mi 2. September 2026
Eine grüne Eisenbahn fährt über Schienen.
Bild: Captrain
Zum Schulstart: Verstärkte Straßenkontrollen in Dortmund
Mi 2. September 2026
Bild: Leopold Achilles
DSW21-Fahrplanwechsel: 100 zusätzliche E-Bus-Fahrten zum Schulstart
Mo 31. August 2026
Zwei Mädchen mit Handy im Bus
Bild: Christoph Fein/DSW21
Mindestentgelte für Mietwagenunternehmen gelten ab 1. September
Mo 31. August 2026
Eine Frau mit Koffer und Regenschirm läuft zu einem Taxi. Vor dessen offenen Kofferraum steht ein Mann und hält die Hand aus.
Vier Tage Kirmesspaß und großes Höhenfeuerwerk
Mo 24. August 2026
Lütgendortmund
Fahrgeschäft auf der Bartholomäuskirmes
Bild: Stadt Dortmund / Stephan Schütze
Neue Stationen: Fahrräder leihen in ganz Dortmund
Fr 21. August 2026
Die neuen Räder des Fahrradverleihsystems metropolradruhr
Bild: Donkey Republic
BVB-Supercup am 22. August: So gelingt die Anreise
Do 20. August 2026
Innenstadt-West
BVB Fans neben einer Bahn.
Bild: Jörg Schimmel / DSW21
Die Beurhausstraße wird zur Vorfahrtsstraße
Do 20. August 2026
Innenstadt-West
Die Beurhausstraße im Klinikviertel.
Bild: Stadt Dortmund / Martin Baumeister
Fahrgeschäfte, Programm, Verkehr: Alles zur Evinger Kohlenkirmes
Mi 19. August 2026
Eving
Menschen bummeln auf der Kohlen-Kirmes. Es sind Fahrgeschäfte zu sehen wie ein Riesenrad.
Bild: Stadt Dortmund / Stephan Schütze