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Stadt kontrolliert Carsharing-Stellplätze

Damit Carsharing-Fahrzeuge dort abgestellt werden können, wo sie gebraucht werden, hat die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes in den vergangenen Wochen gezielt Carsharing-Stellplätze in Dortmund kontrolliert. Vom 9. Juni bis zum 27. Juli wurden montags bis sonntags zwischen 7 und 21:30 Uhr insgesamt 180 Kontrollen an den ausgewiesenen Stellplätzen im Stadtgebiet durchgeführt.

Hintergrund waren wiederholte Hinweise von Carsharing-Nutzerinnen und -Nutzern, dass die dafür vorgesehenen Stellplätze durch andere Fahrzeuge blockiert wurden. Dadurch konnten Carsharing-Fahrzeuge teilweise nicht ordnungsgemäß an ihren vorgesehenen Standorten abgestellt werden. Die Verfügbarkeit der Fahrzeuge und die Funktionsfähigkeit des Carsharing-Angebots werden dadurch beeinträchtigt.

Wie funktioniert Carsharing?

Bild: Niklas Kähler
Verkehrsschild Carsharing Parkplätze
Dieses Verkehrsschild zeigt einen Carsharing-Parkplatz an.
Bild: Niklas Kähler

Carsharing ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität. Das Angebot trägt dazu bei, den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren, den öffentlichen Raum effizienter zu nutzen und verschiedene Verkehrsmittel wie Bus und Bahn oder das Fahrrad besser miteinander zu verknüpfen. Voraussetzung dafür ist, dass die dafür eingerichteten Stellplätze frei bleiben und von Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden können.

Die Carsharing-Stellplätze sind durch das Verkehrszeichen „Parken“ mit dem Zusatzzeichen „Carsharing sowie eine entsprechende Bodenmarkierung eindeutig gekennzeichnet. Werden diese Stellplätze durch unberechtigt abgestellte Fahrzeuge belegt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro geahndet wird. Kann ein Carsharing-Fahrzeug den Stellplatz deshalb nicht nutzen, kann das falsch abgestellte Fahrzeug kostenpflichtig entfernt werden.

Die Verstöße sind überschaubar

Bei den Schwerpunktkontrollen stellte die Verkehrsüberwachung 37 ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge fest – 35 davon wurden abgeschleppt. Die meisten Verstöße wurden an den Standorten Freistuhl 6 mit acht Fällen sowie Brackeler Hellweg 130 mit fünf Fällen festgestellt. Insgesamt zeigt die Auswertung jedoch, dass die Zahl der Verstöße auf einem überschaubaren Niveau lag. Dies zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden die Carsharing-Stellplätze nicht unberechtigt nutzt.

Das Carsharing-Angebot wird zunehmend als Bestandteil individueller Mobilität akzeptiert. Dadurch können Nutzungskonflikte um den vorhandenen öffentlichen Parkraum reduziert werden. Parallel zur Überwachung überprüfte die Verkehrsüberwachung auch die Beschilderung aller kontrollierten Standorte. Beschädigte, unvollständige oder durch Bäume und Sträucher verdeckte Verkehrszeichen wurden dokumentiert und an das zuständige Tiefbauamt weitergeleitet. Die festgestellten Mängel wurden zeitnah behoben.

Das Angebot soll ausgebaut werden

Auch künftig kontrolliert die Verkehrsüberwachung die Carsharing-Stellplätze regelmäßig. Weitere Schwerpunktkontrollen sind geplant, damit die Stellplätze frei bleiben und das Carsharing-Angebot in Dortmund zuverlässig genutzt werden kann.

Die Stadt Dortmund plant, das bestehende Angebot der Carsharing-Stellplätze von derzeit 16 Standorten mit 38 Stellplätzen schrittweise zu erhöhen. Ergänzend soll ein Freefloating-System eingeführt werden, bei dem Fahrzeuge flexibel innerhalb eines bestimmten Bereichs abgestellt und genutzt werden können.

Weitere Infos zum Thema Carsharing gibt es hier .

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Mobilität & Verkehr Sicherheit & Ordnung

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