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Sicherheit und Recht

Ordnungsamt weist auf Verbote an den bevorstehenden Feiertagen hin

Im November stehen drei stille Feiertage an. Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist darauf hin, was an Allerheiligen (1.11.), am Volkstrauertag (19.11.) und an Totensonntag (26.11.) nicht erlaubt ist.

Bild: Friedhöfe Dortmund
Gräber auf Hauptfriedhof Dortmund
Regelungen für die sogenannten stillen Feiertage. Kleemann
Bild: Friedhöfe Dortmund

Zusätzlich zum allgemeinen Sonntags- und Feiertagsschutz ist Folgendes an sogenannten stillen Feiertagen verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr,
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr,
  • der Betrieb von Spielhallen u. ä. Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr,
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5:00 bis 18:00 Uhr
  • und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5:00 bis 18:00 Uhr.

In Zweifelsfällen bitte die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten – Sonn- und Feiertagsschutz – kontaktieren: + 49 231 50 255 69.

Schlagwörter

Kultur & Freizeit Sicherheit & Ordnung Sport Party & Nightlife Lebensende & Sterben

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