Stellenangebot

Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) zur Ausbildung

Auftraggeber: Fachbereich Ordnungsamt
Stellentyp: Ausbildungsplatz
Entgeltgruppe nach TVöD: EG 9a
Kontakt
Ansprechpersonen
Name: Frau Schiek
Telefonnummer: 0231 / 50 - 2 23 22
Bewerbungsfrist: 13.03.2026
Kennziffer: Ju 32-107/2026
Zwei Personen sitzen lächelnd an einem Schreibtisch und unterhalten sich in einem Büro.
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Im Ordnungsamt der Stadt Dortmund ist in der Abteilung Lebensmittelüberwachung

und Veterinärwesen zum 01.07.2026 eine Stelle als Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) zur Ausbildung zu besetzen.

Die Stelle ist zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird eine Übernahme auf Dauer angestrebt.

Im Rahmen der Ausbildung erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9a TVöD-V. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9b TVöD-V.

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die eine der folgenden Einstellungsvoraussetzungen nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17.08.2001 erfüllen:

  • Berufsabschluss in einem Lebensmittelberuf mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes (z. B. Küchen-, Servier-, Hotelmeister*innen) oder der Handwerksordnung (z. B. Fleischer-, Bäcker-, Konditormeister*innen)
  • Techniker*innen mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf (z. B. Industriemeister*innen für Lebensmitteltechnik, Betriebswirt*innen für Hotel- und Gaststättenwesen) oder
  • Bewerber*innen die einen Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang besitzen, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt (z. B. Lebensmitteltechnik, Ökotrophologie, Molkereitechnik, Fleischtechnologien, Müllereitechnik).

 

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen fachpraktischen Teil und schließt mit einer Prüfung ab.

Bewerbungsportal
Verwaltung

Aufgaben

Nach bestandener Abschlussprüfung sind Sie für die folgenden Aufgabenbereiche zuständig:

  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
  • Hygienekontrollen und Probenentnahmen in Gewerbebetrieben (z.B. Gaststätten, Lebensmittelbetriebe etc.)
  • Allgemeine Gewerbeüberwachung
  • Durchführung von ordnungsbehördlichen Vollzugsmaßnahmen 

Anforderungsprofil

Sie sind eine selbstständige und kooperative Persönlichkeit, 

  • die ein hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität besitzt,
  • die mit einem höflichen Umgang mit den Gewerbetreibenden und Bürger*innen sowie sicherem Auftreten überzeugt,
  • die die Bereitschaft aufweist, die Aufgabenerledigung überwiegend im Außendienst, teilweise auch außerhalb der normalen Dienstzeit, wahrzunehmen,
  • die über gute rhetorische Fähigkeiten verfügt, da die mitunter komplexen Überprüfungen vor Ort eine hohe Kommunikationsgabe erfordern,
  • Den Blick über den Tellerrand hinaus wirft und Prozesse ganzheitlich betrachtet,
  • Deren schriftliche Ausdrucksweise eine sichere Grundlage in der Kommunikation mit den Gewerbetreibenden oder anderen Behörden bildet, zudem ist die Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten unabdingbar

Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit der standardmäßigen PC-Software werden vorausgesetzt.

Nach der Ausbildung ist in regelmäßigen Abständen (ca. alle 14 Wochen) die planbare Teilnahme an einer Wochenendrufbereitschaft zu leisten.

Der Einsatz des privateigenen Pkw zu dienstlichen Zwecken ist wünschenswert, wobei eine Vergütung nach dem Landesreisekostengesetz erfolgt. Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist zwingend erforderlich.

Das Ordnungsamt ist ständig bestrebt, das Wissen der Mitarbeiter*innen den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Die Bereitschaft, sich kurzfristig in spezielle Themenbereiche einzuarbeiten, wird genauso erwartet, wie die Teilnahme an internen oder externen Fortbildungen.

Wir bieten

Wir bieten:

  • Sicherer und krisenfester Job
  • Flexible und geregelte Arbeitszeiten
  • 30 Tage Urlaub bei einer regulären 5-Tage-Woche
  • Regulär arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester
  • Jahressonderzahlung
  • Familienfreundlichkeit & hohe Flexibilität
  • Freiräume für eigene Ideen
  • Moderne, individuelle und bedarfsgerechte Fort- und Personalentwicklung


Sonderhinweise

Wir empfangen Sie als motiviertes Team in einer außergewöhnlichen Arbeitsatmosphäre.

Bei der Stadt Dortmund erwartet Sie ein vielfältiges und zukunftssicheres Arbeitsumfeld.

Als Ansprechpartnerin für zusätzliche Informationen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Schiek (F 0231 / 50 - 2 23 22) aus der Fachabteilung gerne zur Verfügung. Auf die Möglichkeit einer Hospitation nach vorheriger Terminabsprache wird ausdrücklich hingewiesen.

Arbeitgeberin Stadt Dortmund

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Aufgaben in Teilzeittätigkeit wahrzunehmen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann – orientiert an den dienstlichen Erfordernissen – vereinbart werden.

Die Stadt Dortmund ist Trägerin des Prädikats Total E-Quality – Engagement für Chancengleichheit und Diversity. 

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht.

Wir sind eine welt- und kulturoffene Stadt. Es entspricht unserem Selbstverständnis, allen Menschen in der Stadt gleiche Teilhabe und Chancen auf allen Ebenen der Gesellschaft zu ermöglichen. Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und der Umgang mit Interkulturalität sind daher notwendige und unverzichtbare Elemente unseres Verwaltungshandelns. Wir erwarten daher von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich mit dieser Zielsetzung identifizieren.

Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie diese bis zum 13.03.2026 über unsere Karriereseite (dortmund.de/karriere) online einreichen. Die Erfassung per E-Mail oder Post übersandter Bewerbungen ist grundsätzlich nicht möglich.

Wir bitten zu beachten, dass Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens oder Ihrer persönlichen Teilnahme am Auswahlverfahren entstehen, leider nicht übernommen werden können.

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