Amtliche Grenzanzeige
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Dies kann zum Beispiel für ein geplantes Bauvorhaben erforderlich sein, wenn eine grenznahe Mauer oder ein Zaun errichtet werden soll oder bei Grenzstreitigkeiten. Fehlende Grenzzeichen werden bei einer Grenzanzeige nicht ersetzt!
Das Ergebnis der Vermessung wird nicht beurkundet und nicht in das Liegenschaftskataster übernommen. Wir bieten dem Antragsteller eine umfassende Beratung an. Weitere Informationen finden Sie unter Vermessungsantrag. Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich an
Tel. 0231/50-2 37 89 oder
Tel. 0231/50-2 37 88
Fax: 0231/50-2 69 98
E-Mail: vermessung@dortmund.de
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW und werden individuell berechnet.
Voraussetzungen
Antrag erforderlich
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Vermessungen
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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