Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftanerkennung, gemeinsame Sorge)
Eine Vorsprache ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar
Beurkundungen beim Jugendamt können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Eine kurzfristige Terminvergabe ist grundsätzlich nicht möglich. In der Regel besteht eine Vorlaufzeit von 3-6 Wochen für einen freien Termin.
Allgemeine Informationen
Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere
- Beratung und Unterstützung in Unterhaltssachen
- Beratung junger Volljährige*r unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch
- Die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten (Beistandschaft)
- Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft
- Beurkundungen wie Anerkennung der Vaterschaft, Gemeinsame Sorgererklärung oder Unterhaltsverpflichtung
In der Regel erfolgt nach Anfrage über das Kontaktformular oder über die E-Mail
Mehr zum Thema Beistandschaften erhalten Sie auf der Seite des
Online-Services und Formulare
Gebühren
Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an
Links
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Kontakt
Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Hospitalstraße
Anschrift und Erreichbarkeit44149 Dortmund
Termine können werktags nach Vereinbarung vergeben werden.
Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Werner Straße
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
Termine können werktags nach Vereinbarung vergeben werden.
Schlagwörter
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