Erziehungsrente (Bei Erziehung eines Kindes nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten/der geschiedenen Ehegattin)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
- +49 231 50-22554 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
- +49 231 50-26935 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Sie können sich jederzeit über das
Hierfür benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktivierter
Einen Erklärfilm zum Portal finden sie
Wir sind eine reine antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicheung (DRV) zuständig.
Sie müssen zwingend einen Antrag stellen. Es erfolgt keine Rentenzahlung ohne Antrag.
Es handelt sich bei der Erziehungsrente auch um eine Hinterbliebenenrente. Die Erfüllung der Wartezeit muss jedoch im eigenen Versicherungskonto gegeben sein und nicht im Versicherungskonto des / der Verstorbenen.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Bankkarte (IBAN wird benötigt)
- Krankenkassenkarte
- Steueridentifikationsnummer
- Ehe- und Sterbeurkunde, sowie Scheidungsurteil
- Geburtsurkunden der erziehenden minderjährigen oder behinderten Kinder
- Der letzte Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung -> sollte der Versicherungsverlauf Lücken aufweisen bitte Nachweise mitbringen
- Ggf. Vollmacht
- Ggf. Nachweis über Unterhaltsanspruch
- Ggf. Nachweis Betriebs, - Zusatzrente
- Ggf. Schreiben einer Stelle, die den Lebensunterhalt sichert
Fristen
Ihre Rente beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten stellen. Liegt der Antrag später vor, wird Ihnen die Rente ab dem Antragsmonat gezahlt.
Voraussetzungen
- Scheidung nach dem 30.06.1977 oder vor dem 01.07.1977 und Unterhaltsanspruch nach dem Recht der DDR
- Tod des/der geschiedenen Ehegatten/Ehegattin bzw. Lebenspartner/in
- Keine neue Eheschließung/Lebenspartnerschaft
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeiten durch den Berechtigten/die Berechtigte (hierzu zählen Beitragszeiten,
- Ersatzzeiten und Zeiten des Versorgungsausgleiches)
- Erziehung eines minderjährigen oder behinderten Kindes
- Die Regelaltersrente wurde noch nicht erreicht
Rechtsgrundlagen
§ 47 Sozialgesetzbuch 6 (SGB VI)
Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Weitere Services
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
Online-Service
Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.
Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.
Planen Sie einen lehrreichen Ausflug für Ihre Schulklassen in den Westfalenpark? Details zur Terminbuchung & weitere Informationen finden Sie hier.
Online-Service
Wichtige Informationen zu Ihrem Antragsstatus bzgl. Personalausweis, eID-Karte und Reisepass: Links, Online-Services & mehr Details finden Sie hier.
Online-Service
Für die Überführung Ihres Fahrzeugs ins Ausland teilen wir Ausfuhrkennzeichen zu. Wichtige Informationen, Online-Services, Gebühren & mehr – hier.
Auskunftssperren im Melderegister beantragen: Details zum Antrag, nötige Nachweise, Gebühren, Informationsblätter und weitere Informationen – hier.
Sie möchten wissen, ob Ihr Fahrzeugbrief schon bei der Zulassungsbehörde angekommen ist? Klären Sie das direkt über unsere Online-Dienst.
Online-Service
Informationen zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gesucht? Kontaktinformationen, Gebühren & mehr – hier.
Alle wichtigen Informationen zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust oder Diebstahl finden Sie hier.
Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.
Online-Service
Aus zwingenden, körperlichen Gründen können Sie keinen Helm tragen / Gurt anlegen? Details zur Befreiung von der Helm- oder Gurtpflicht – hier.
Online-Service