Service

Erziehungsrente (Bei Erziehung eines Kindes nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten/der geschiedenen Ehegattin)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

telefonisch
schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Zur Geltendmachen Ihres Rentenanspruchs ist wichtig: Es muss zwindend ein Antrag gestellt werden. Es erfolgt keine Rentenzahlung ohne Antrag.

Es handelt sich bei der Erziehungsrente auch um eine Hinterbliebenenrente. Die Erfüllung der Wartezeit muss jedoch im eigenen Versicherungskonto gegeben sein und nicht im Versicherungskonto des / der Verstorbenen.

Senior*innen Kinder, Jugendliche & Familie Soziales

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Versicherungsverlauf d. Berechtigten
  • Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
  • Versicherungsnummer d. Verstorbenen
  • Angaben über eigenes Einkommen (z.B. Rente, Arbeitsentgelt, Lohnersatzleistungen)
  • Angaben über eigene Krankenkassenzugehörigkeit und die des Verstorbenen ab 01.01.1984
  • Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse(n) und Art(en) der Krankenversicherung)
  • Eigene Krankenversicherungskarte
  • Geburtsnachweis eines Kindes, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • ggfls. Nachweis über Unterhaltsanspruch
  • Steueridentifikationsnummer

Fristen

  • Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherugsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher – um Rechtsnachteile zu vermeiden – rechtzeitig gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Scheidung nach dem 30.06.1977 oder vor dem 01.07.1977 und Unterhaltsanspruch nach dem Recht der DDR
  • Tod des früheren Ehegatten
  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeiten durch den Berechtigten/die Berechtigte (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten des Versorgungsausgleiches)
  • Erziehung eines Kindes
  • Keine neue Eheschließung
  • die Regelaltersrente wurde noch nicht erreicht

Rechtsgrundlagen

§ 47 Sozialgesetzbuch 6 (SGB VI)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
Abfallberatung (gewerbliche Abfälle)

Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.

Abfallpatenschaften

Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

Abfallrechtliche Verfahren

Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Abwasserbeseitigung (privat)

Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

Abwehr von Großschadensereignissen

Abwehr von Großschadensereignissen

Aktenvernichtung

Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

Online-Service

Altautoverordnung

Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.

Altersrente für Frauen

Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.

Online-Service

Altersrente für langjährige Versicherte

Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.

Online-Service

Altersrente für Schwerbehinderte

Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.

Online-Service

Altersrente (Regelaltersrente) beantragen

Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

Online-Service

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.

Online-Service

Altkleider

Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.