Service

Förderschulunterricht

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Wenn ein Kind wegen einer Behinderung oder Beeinträchtigung des Lernvermögens nicht am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen kann, kann ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden.

Sonderpädagogische Förderung erhält eine Schülerin/ein Schüler in Nordrhein-Westfalen, wenn sie/er am Unterricht einer allgemeinen Schule wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Berhinderung oder wegen eines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht ohne weitergehende pädagogische Unterstützungsmaßnahmen teilnehmen kann. Festgestellt wird dieser sonderpädagogische Förderbedarf durch ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dies kann erforderlich sein,

  • wenn das Kind bereits eine Frühfördereinrichtung besucht,
  • wenn die Eltern vor Einschulung des Kindes Anhaltspunkte dafür haben, dass es besondere Unterstützung zum Lernen und zu seiner Entwicklung braucht,
  • wenn die Schulleitung bei der Einschulung des Kindes in die Grundschule Anhaltspunkte dafür hat, dass es sonderpädagogische Förderung benötigt,
  • wenn die Lehrkräfte während der Schulzeit des Kindes Anhaltspunkte dafür haben, dass es sonderpädagogische Förderung benötigt.

Kinder, Jugendliche & Familie

Voraussetzungen

Voraussetzung für sonderpädagogische Förderung ist die Erstellung eines pädagogischen Gutachtens, das im Auftrag des Schulamtes durch eine sonderpädagogische Lehrkraft in Zusammenarbeit mit der Lehrkraft einer allgemeinen Schule und unter Einbeziehung einer schulärtzlichen Untersuchung erstellt wird. Im Gutachten werden Aussagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf, dem vorrangigen Förderschwerpunkt und dem empfohlenen Förderort ( allgemeine Schule oder Förderschule ) getroffen.

Die Entscheidung trifft das Schulamt nach Anhörung der Eltern. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist an die zuständige Schulaufsicht zu richten. Er kann gestellt werden:

  • von den Eltern über die allgemeine Schule oder
  • durch die allgemeine Schule nach vorheriger Information der Eltern



Kontakt

Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 25-27
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
Abfallpatenschaften

Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

Abfallrechtliche Verfahren

Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Abwasserbeseitigung (privat)

Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

Abwehr von Großschadensereignissen

Abwehr von Großschadensereignissen

Aktenvernichtung

Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

Online-Service

Altkleider

Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

Altlastensanierung

Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

Anmeldung für Schulklassen im Westfalenpark

Planen Sie einen lehrreichen Ausflug für Ihre Schulklassen in den Westfalenpark? Details zur Terminbuchung & weitere Informationen finden Sie hier.

Online-Service

Annahmestellen für gewerblichen Abfall

Informationen zu Annahmestellen für gewerblichen Abfall: Wir stellen die Dienstleistung der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) vor – alle Details hier.

Antrag auf Entwässerungsgenehmigung

Antrag auf Entwässerungsgenehmigung: Details zur Prüfung & Genehmigung des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz finden Sie hier.