Eingliederungshilfe
Personliche Vorsprache ist möglich.
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+49 231 50-10599
Psychologischer Beratungsdienst – Eingliederungshilfe,
Hotline-Zeiten:Montag: 14:00–15:00 Uhr
Dienstag: 14:00–15:00 Uhr
Mittwoch: 11:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–15:00 Uhr
Freitag: 11:00–12:00 Uhr
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind, können sich an die Fachstelle wenden, um Unterstützung zu erhalten – zum Beispiel:
- bei Entwicklungs- oder Verhaltensproblemen, die den Alltag, die Schule oder die Freizeit erschweren
- bei seelischen oder sozialen Schwierigkeiten, die die Teilhabe in Schule, Ausbildung oder Freizeit einschränken
- wenn Hilfe zur selbstständigen Lebensführung oder Integration in die Gemeinschaft benötigt wird
Beratung und Unterstützung
Die Fachstelle §35a prüft die Anspruchsvoraussetzungen nach §35a SGB VIII, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen. Gleichzeitig beraten wir Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten umfassend.
Gemeinsam suchen wir nach einer passenden Hilfe, die sich am individuellen Bedarf orientiert und den Alltag nachhaltig verbessert.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine erste Beratung? Wir sind gerne für Sie da:
Telefon:
Sprechzeiten:
- Montag: 14–15 Uhr
- Dienstag: 14–15 Uhr
- Mittwoch: 11–12 Uhr
- Donnerstag: 14–15 Uhr
- Freitag: 11–12 Uhr
Dort erhalten Sie Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Ablauf, Anträgen und passenden Hilfsangeboten.
Online-Services und Formulare
Psychologischer Beratungsdienst – Eingliederungshilfe
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.
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Bei Todesfällen können Bestattungskosten ggf. vom Sozialamt Dortmund übernommen werden. Details, Voraussetzungen und Antragsformulare finden Sie hier.
Rund um das Thema Bildung gibt es viele Fragen – Wir antworten und informieren über Bildung in Dortmund – hier erfahren Sie mehr.
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Sind Sie mit einer Entscheidung bzw. einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde nicht einverstanden, können Sie hier digital Widerspruch einlegen.
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