Gefahrdrohende Tierhaltung (gefährliche Tiere), Angriffe durch Tiere
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Anzeige von Haltungen gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art:
Nach den Regelungen des § 13 Abs. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) vom 17.12.2013 ist das Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Adresse an, sowie die Tierart und die Unterbringung (dies können Sie gern zusätzlich mit Fotos dokumentieren).
Anzeigen über Hundebisse und - angriffe werden bei der Polizei oder den für den Haltungsort der beissenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den Geschädigten entgegengenommen. Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.
Ordnungsamt
Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Thema Gefahrdrohende Tierhaltung
Olpe 1
44122 Dortmund
0231 50-25008
ordnungsamt@stadtdo.de
Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Tiere
Rechtsgrundlagen
- § 13 Abs. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
- Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) vom 17.12.2013
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Thema Gefahrdrohende Tierhaltung
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Tiere.
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