Kaufpreissammlung, Auszug
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Zu den Aufgaben der Gutachterausschüsse gehört die Führung einer Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB. Grundlage dieser Sammlung sind die den Gutachterausschüssen von den beurkundenden Notaren gesetzlich verpflichtend zu übersendenden Verträge zu Grundstücksübertragungen. Vervollständigt wird die Kaufpreissammlung durch die Übermittlung der von den Gerichten erteilten Zuschläge in Zwangsversteigerungsverfahren und die Verträge der Grundstücksübertragungen im Rahmen von Enteignungs- und Umlegungsverfahren. Sowohl der Inhalt der Kaufverträge als auch sämtliche personenbezogene Daten der Kaufpreissammlung unterliegen grundsätzlich dem Datenschutz. Während zertifizierte Sachverständige eine nicht anonymiserte Auskunft zum Zwecke der Verkehrswertermittlung erhalten können, steht allen weiteren eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung zur Verfügung (s. hierzu §34 GrundWertVO NRW).
Online-Services und Formulare
Gebühren
kostenpflichtig
Häufig gestellte Frage
Erhält jeder eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung?
Grundsätzlich ja, Zertifizierte Sachverständige erhalten diese in nicht anonymisierter Form, private Antragsteller als anonymisierte Asukunft. Sämtliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Gutachterausschuss
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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