Trinkwasser - mobile Versorgungsanlagen
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die Grundlage allen Lebens.
Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern. Hierzu zählen u.a. vermietete Wohnmobile, Wohnwagen und Reisebusse sowie Schank- und Verkaufsstände, falls sie Vorratsbehältnisse für Trinkwasser haben. Grundsätzlich sind diese meldepflichtig, falls sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Unternehmer, der Wohnmobile vermietet, diese dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung oder bei baulichen Veränderungen an der Trinkwasserspeicherung melden muss.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
Anzeigeformular "Mobile Versorgungsanlagen"
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgsetz (IFSG) in Verbindung mit Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialmedizin, Infektionsschutz und Umweltmedizin
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Unter dieser Telefonnummer werden keine Corona-Fragen beantwortet. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich die allgemeine Corona-Hotline. Nur so kann der anderweitige Infektionsschutz gewährleistet werden.
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