Rehabilitation / Kur und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Wir können ausschließlich Ihre Anträge aufnehmen.
Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.
Folgende Anträge können wir aufnehmen:
- für medizinische Rehabilitation (Kur) zur Erhaltung und Besserung der Erwerbsfähigkeit
- für berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben / berufliche Wiedereingliederung)
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ihren Versicherungsverlauf
- Ihre Bankverbindung (BIC, IBAN)
- Die Arztbehandlungen der letzten 12 Monate (Name und Adresse)
- ggf. Ihren Schwerbehindertenausweis
Wenn in den letzten 4 Jahren eine Kur/Reha durchgeführt wurde, bitte hierzu entsprechenden Nachweis mitbringen
Beim Antrag für eine Rehabilitation benötigen Sie zusätzlich:
- Die Formulare S0050 und S0051 (vom Arzt auszufüllen)
- Nachweise über Arbeitsunfähigkeiten der letzten 12 Monate (mit genauer Zeitangabe)
Informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite
Beim Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen Sie zusätzlich:
- Nachweise über Arbeitsunfähigkeiten der letzten 6 Monate (mit genauer Zeitangabe)
- eine Beschäftigungsübersicht
Fristen
Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers
Voraussetzungen
Medizinische Rehabilitation:
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
- Rentenbezug wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
- 6 Monate Pfichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung oder
- Ausübung einer Beschäftigung, die innerhalb von 2 Jahren nach einer Ausbildung aufgenommen worden ist, bis zur Antragstellung, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nach solch einer Beschäftigung oder
- Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten, wenn der Versichert erwerbsunfähig ist oder die Erwerbsunfähigkeit einzutreten droht.
Berufliche Rehabilitation:
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
- Rentenbezug wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rechtsgrundlagen
§§ 9 - 32 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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