Service

Rehabilitation / Kur und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Online-Terminreservierung
schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Wir können ausschließlich Ihre Anträge aufnehmen.

Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.

Folgende Anträge können wir aufnehmen:

  • für medizinische Rehabilitation (Kur) zur Erhaltung und Besserung der Erwerbsfähigkeit
  • für berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben / berufliche Wiedereingliederung)

Gesundheit & Pflege Gewerbe Soziales

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ihren Versicherungsverlauf
  • Ihre Bankverbindung (BIC, IBAN)
  • Die Arztbehandlungen der letzten 12 Monate (Name und Adresse)
  • ggf. Ihren Schwerbehindertenausweis

Wenn in den letzten 4 Jahren eine Kur/Reha durchgeführt wurde, bitte hierzu entsprechenden Nachweis mitbringen

Beim Antrag für eine Rehabilitation benötigen Sie zusätzlich:

  • Die Formulare S0050 und S0051 (vom Arzt auszufüllen)
  • Nachweise über Arbeitsunfähigkeiten der letzten 12 Monate (mit genauer Zeitangabe)

Informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite www.rv-reha.de nach geeigneten Reha/Kureinrichtungen (bis zu 3 Wunscheinrichtungen möglich)

Beim Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen Sie zusätzlich:

  • Nachweise über Arbeitsunfähigkeiten der letzten 6 Monate (mit genauer Zeitangabe)
  • eine Beschäftigungsübersicht

Fristen

Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers

Voraussetzungen

Medizinische Rehabilitation:

  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
  • Rentenbezug wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
  • 6 Monate Pfichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung oder
  • Ausübung einer Beschäftigung, die innerhalb von 2 Jahren nach einer Ausbildung aufgenommen worden ist, bis zur Antragstellung, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nach solch einer Beschäftigung oder
  • Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten, wenn der Versichert erwerbsunfähig ist oder die Erwerbsunfähigkeit einzutreten droht.

Berufliche Rehabilitation:

  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
  • Rentenbezug wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rechtsgrundlagen

§§ 9 - 32 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Weitere Services

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Abfallpatenschaften

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Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

Abgeschleppte Fahrzeuge

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

Aktenvernichtung

Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

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Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.

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Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.

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Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.

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Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

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Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

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Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

An-, Ab- oder Ummeldungen von Gewerben nach der Hygiene-Verordnung NRW

Gewerbe, welche im Geltungsbereich die Hygiene-Verordnung NRW ausgeübt werden, können hier beim Gesundheitsamt An-, Ab- oder Umgemeldet werden.

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Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

Anerkennung oder Registrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen im Ausland

Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.

Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO

Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.