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Service

Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

Unterbringung der Dortmund zugewiesenen Geflüchteten in einem Übergangsheim.

Wenn Sie als geflüchtete Person oder Asylbewerber*in der Stadt Dortmund zugewiesen wurden, erhalten Sie eine Unterkunft in einem Übergangswohnheim. Ein Übergangswohnheim ist eine Gemeinschaftsunterkunft, in der Ihnen möblierte Räume zur Verfügung gestellt werden. Größe und Anzahl der Räume sind abhängig von der Anzahl Ihrer Familienangehörigen. Küche, Bäder und Sanitärbereich und sonstige Aufenthaltsräume sind Gemeinschaftseinrichtungen für Sie und die anderen Bewohner*innen.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

Die Satzung steht Ihnen hier als PDF Datei zur Verfügung.

Informationsblätter

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:

  • Pass
  • Zuweisungsbescheid
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • aktuelle Kontoauszüge
  • Nachweis über bisherige Aufenthaltsorte
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

Voraussetzungen

Sie haben eine Zuweisung nach Dortmund. Benötigt werden dann Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Aufenthaltsstatus und zum Stand Ihres Asylverfahrens. Auch sämtliche Unterlagen über etwaiges Einkommen und / oder Vermögen sind notwendig. Verfügen Sie über eigenes Einkommen oder Vermögen, wird eine Gebühr erhoben. Beziehen Sie Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz, ist die Gebühr in der Regel Bestandteil dieser Hilfe.

Rechtsgrundlagen

  • Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
  • Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Zentrales Wohnraum- und Belegungsmanagement, Verwaltung der Übergangseinrichtungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund

Öffnungszeiten nach individueller Terminvereinbarung

Öffnungszeiten
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Schlagwörter

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen Wohnen

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