Leistung zur Teilhabe an Bildung
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Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX) für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen
Zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX) werden unterstützende Leistungen erbracht, welche Schüler*innen mit Behinderung in die Lage versetzen, Bildungsangebote gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen zu können. Für Schüler*innen mit Behinderung kann demnach Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung in Frage kommen, wenn die Schule einen besonderen behinderungsbedingten Bedarf der Schülerin oder des Schülers nicht decken kann.
Anträge auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind bei der Stadt Dortmund, Sozialamt 50/6-3, 44122 Dortmund zu stellen.
Das Sozialamt ist für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen bis zur Beendigung der Schullaufbahn, maximal bis Sekundarstufe II, zuständig.
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und eine aktuelle fachärztliche Diagnostik einer psychischen Störung vorliegt, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII und der Antrag ist beim Jugendamt der Stadt Dortmund zu stellen.
Online-Services und Formulare
Links
Rechtsgrundlagen
- § 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX - Sozialgesetzbuch (SGB), Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen -
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Eingliederungshilfe
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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