Übergangswohneinrichtungen für Flüchtlinge, Wohnungslose oder bei drohendem Wohnungsverlust
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Wohnraumvermittlung für Geflüchtete und wohnungslose Menschen und davon bedrohten.
Die Abteilung Zentrales Wohnraummanagement ist für die ordnungsrechtliche Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen zuständig. Sofern Ihr Wohnraum nicht mehr erhalten werden kann oder Sie bereits zu einem der o.g. Personenkreise zählen, besteht die Möglichkeit Sie vorrübergehend ordnungbehördlich unterzubringen. Dies geschieht durch das Sozialamt im Rahmen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP), einer Übergangseinrichtung oder einer Notschlafstelle.
Bei dringendem Bedarf können Sie sich an folgende Notschlafstellen wenden:
Männerübernachtungsstelle: 0231/ 14 97 81 Unionstr. 33, 44137 Dortmund
Frauenübernachtungsstelle: Nortkirchenstr. 15, 44263 Dortmund (s. Link)
Das Team der Abteilung Zentrales Wohnraummanagement setzt sich u.a. aus den Objektbetreuern und Nutzerbetreuern zusammen. Die Nutzerbetreuer des Sozialamtes stehen Ihnen vor Ort für viele Fragen oder Anliegen zur Seite und unterstützen Sie z.B. beratend bei der Suche nach einer sozialrechtlich angemessenen Mietwohnung. Die Objektbetreuer sind für die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten zuständig. Sollten Probleme am Objekt auftreten (z.B. Schäden), können Sie sich vertrauensvoll über die Hotline doer per E-Mail an die Objektbetreuer wenden.
Haben Sie Fragen zur Nutzungsgebühr für den zur Verfügungs gestellten Wohnraum, sprechen Sie direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Die Telefondurchwahl finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.
Online-Services und Formulare
Links
Unterlagen
- Ausweisdokument
- mind. ein geeigneter Nachweis der Identität, sowie des aktuellen Wohnsitzes
- Einkommensnachweise
- ggfls. Leistungsbescheid
- Wohnungslose: aktueller Kontoauszug
Bei Fragen zum Gebührenbescheid halten Sie bitte das angegebene Kassenzeichen bereit.
Fristen
Können Sie im einzelnen Fall erfragen.
Voraussetzungen
Sie sind Wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht.
Rechtsgrundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Ordnungsbehördengesetz ( §14 OBG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Zentrales Wohnraum- und Belegungsmanagement, Verwaltung der Übergangseinrichtungen
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nach individueller Terminvereinbarung
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
MittwochGeschlossen
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Schlagwörter
Weitere Services
Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.
Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.
Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.
Hier finden Sie alle Details zu den Themen Wohnraumvermittlung / Wohnberechtigungsschein / Zinssenkungsantrag: FAQ, Formulare, Online-Services & mehr.
Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.
Sie möchten Ihre Wohnung innerhalb Dortmunds ummelden? Alle Informationen zum Vorgang, Gebühren, Unterlagen, Fristen und Formulare finden Sie hier.
Elterngeld unterstützt Eltern in der Baby-Pause. Neben dem klassischen Elterngeld gibt es seit 01.07.2015 das ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit.
Die Dortmund-Karte im Scheckkartenformat ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die vergünstigte Teilnahme an Freizeit- & Kulturveranstaltungen.
Wir informieren über unsere Leistung Melderegister (online): Details zur Auskunftserteilung der Meldebehörde – z. B. zu Gebühren – erfahren Sie hier.
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Brauchen Sie ein vergünstigtes SozialTicket für den VRR? Das Sozialamt Dortmund stellt den Berechtigungsausweis aus. Antrag jetzt hier online stellen.
Sie möchten Ihre Wohnung abmelden? Die Abmeldefrist beträgt zwei Wochen nach Auszug. Weitere Infos & den Link zur Online-Terminreservierung – hier.
Der Dortmund-Pass wird zur Dortmund-Karte. Sie ermöglicht die vergünstigte Teilnahme im Freizeit- und Kulturbereich für Sozialhilfeempfänger*innen.
Grundsicherung bei zu geringem Einkommen im Alter oder bei Erwerbsminderung: Informieren Sie sich hier über Leistungen und Mehrbedarfe.
Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.