Übergangswohneinrichtungen für Flüchtlinge, Wohnungslose oder bei drohendem Wohnungsverlust
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Wohnraumvermittlung für Flüchtlinge und Wohnungslose und davon bedrohten.
Die Abteilung Zentrales Wohnraummanagement ist für die ordnungsrechtliche Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen zuständig. Sofern Ihr Wohnraum nicht mehr erhalten werden kann oder Sie bereits zu einem der o.g. Personenkreise zählen, besteht die Möglichkeit Sie vorrübergehend ordnungbehördlich unterzubringen. Dies geschieht durch das Sozialamt im Rahmen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP), einer Übergangseinrichtung oder einer Notschlafstelle.
Bei dringendem Bedarf können Sie sich an folgende Notschlafstellen wenden:
Männerübernachtungsstelle: 0231/ 14 97 81 Unionstr. 33, 44137 Dortmund
Frauenübernachtungsstelle: Nortkirchenstr. 15, 44263 Dortmund ( s. Link )
Das Team der Abteilung Zentrales Wohnraummanagement setzt sich u.a. aus den Objektbetreuern und Nutzerbetreuern zusammen. Die Nutzerbetreuer des Sozialamtes stehen Ihnen vor Ort für viele Fragen oder Anliegen zur Seite und unterstützen Sie z.B. beratend bei der Suche nach einer sozialrechtlich angemessenen Mietwohnung. Die Objektbetreuer sind für die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten zuständig. Sollten Probleme am Objekt auftreten (z.B. Schäden), können Sie sich vertrauensvoll über die Hotline doer per E-Mail an die Objektbetreuer wenden.
Haben Sie Fragen zur Nutzungsgebühr für den zur Verfügungs gestellten Wohnraum, sprechen Sie direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Die Telefondurchwahl finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Corona-Pandemie momentan persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich sind!
Online-Services und Formulare
Links
Unterlagen
- Ausweisdokument
- mind. ein geeigneter Nachweis der Identität, sowie des aktuellen Wohnsitzes
- Einkommensnachweise
- ggfls. Leistungsbescheid
- Wohnungslose: aktueller Kontoauszug
Bei Fragen zum Gebührenbescheid halten Sie bitte das angegebene Kassenzeichen bereit.
Fristen
Können Sie im einzelnen Fall erfragen.
Voraussetzungen
Sie sind Wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht.
Rechtsgrundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Ordnungsbehördengesetz ( §14 OBG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Zentrales Wohnraum- und Belegungsmanagement, Verwaltung der Übergangseinrichtungen
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nach individueller Terminvereinbarung
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Montagbis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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