Qualitätsrahmen "Ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter"
Kooperation im Ganztag
Der Qualitätsrahmen unterscheidet zwischen der Kooperation am Standort und der erweiterten Kooperation im Sozialraum.
Zusammenarbeit am Standort
Die Zusammenarbeit am Standort beschreibt das multiprofessionelle und rechtskreisübergreifende abgestimmte Handeln zwischen allen Akteur*innen vor Ort. Gemeinsam entwickeln und testen sie neue Ideen und Methoden (z. B. pädagogische Schwerpunkte des Vor- und Nachmittags), um den Alltag im Ganztag und die Bildungs- wie Betreuungsangebote zu verbessern. Dabei arbeiten alle Beteiligten bewusst und planvoll zusammen, stimmen sich regelmäßig ab und halten sich an festgelegte Regeln und Abläufe. Ein zentrales Element dieser Zusammenarbeit ist, dass alle Partner*innen auf Augenhöhe miteinander agieren und sich gegenseitig unterstützen. Durch diese Kooperation können die verschiedenen Berufsgruppen ihre Stärken einbringen und gemeinsam dafür sorgen, dass der Ganztag reibungslos und an den Bedürfnissen der Kinder gestaltet wird. Ein offener Austausch sowie die Partizipation der Kinder und klare Zuständigkeiten sind wichtige Voraussetzungen für den Erfolg dieser Zusammenarbeit.
Hinweis: Die Rolle der Schulleitung ist im
Ziele und Maßnahmen
Eine gemeinsame, diskriminierungssensible Haltung und geteilte Vision der Zusammenarbeit wird etabliert.
- Definition und Festsetzung der standortspezifischen Zusammenarbeit, die die Vision, Haltung und pädagogischen Schwerpunkte widerspiegelt und u. a. im
Schulprogramm verortet ist durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers. - Gemeinsame Planung und regelmäßige Durchführung von Konzeptionstagen, um die Vision, Haltung und pädagogischen Schwerpunkte gemeinsam zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.
- Einrichtung fester, thematischer
Beteiligungsgremien unter Einbeziehung von Kindern sowie Erziehungs- und Betreuungspersonen, in denen regelmäßig die Umsetzung der gemeinsamen Vision reflektiert und weiterentwickelt wird. - Durchführung gegenseitiger Hospitationen, die einen ganzheitlichen Blick auf das Kind und vereinfachende Planungsabläufe ermöglichen.
- Planung und Umsetzung niederschwelliger gemeinsamer Projekte, um erste Erfolge sichtbar zu machen und das Teambuilding zu stärken.
Alle Professionen am Standort arbeiten verbindlich auf Augenhöhe zusammen.
- Partnerschaftliches Zusammenarbeiten der Schulleitung und Standortleitung des Trägers, um z. B. abgestimmte Entscheidungen für den Standort zu treffen.
- Vereinbarung und schriftliche Festsetzung der standortspezifischen Ziele, Kriterien der Zusammenarbeit sowie Verantwortlichkeiten durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers (z. B. Zuständigkeiten, Rollenklärung, Zeiträume gemeinsamer Jahres- und Projektplanungen oder Konzeptionstage).
- Transparente Darstellung der standortspezifischen Vereinbarung durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers.
- Festlegung verbindlicher und standortspezifischer Kommunikationsregeln für den “Austausch auf Augenhöhe” (explizit unter Einbezug der Kinder sowie Erziehungs- und Betreuungspersonen).
- Teilnahme an gemeinsamen Teambuildingmaßnahmen z. B. in Form von gemeinsamen Projekten, pädagogischen Tagen oder Fortbildungen (z. B. gemeinsame Schulungen im Kinderschutz).
- Durchführung gegenseitiger Hospitationen, die einen ganzheitlichen Blick auf das Kind und vereinfachende Planungsabläufe ermöglichen.
Es werden klare und transparente Richtlinien zur strukturierten Zusammenarbeit in der Verantwortungsgemeinschaft festgelegt.
- Benennung weiterer fester Ansprechpersonen, wie Kindern oder Erziehungs- und Betreuungspersonen, die neben der Schulleitung und Standortleitung des Trägers die Koordination der Weiterentwicklung und Abstimmung der Zusammenarbeit für mindestens ein Jahr unterstützen.
- Einrichtung eines verbindlichen Besprechungsformates der Schulleitung und Standortleitung des Trägers.
- Gemeinsame Verankerung fester Schließungszeiten durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers (z. B. für Konzeptionstage, Klausurtage).
- Ermöglichung fester Kooperationszeiten für alle Professionen durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers (z. B. durch Zeitkontingente für das vom Träger eingesetzte Personal am Vormittag, Zeitkontingente für das Lehrpersonal am Nachmittag).
- Überprüfung der Rollen und Aufgabenverteilung durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers.
- Einbindung des vom Träger eingesetzten Personals in
Schulmitwirkungsgremien , die im Vorfeld durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers festgelegt werden. - Einrichtung und Umsetzung fester, interdisziplinärer Besprechungsformate für alle Professionen am Standort durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers.
- Durchführung regelmäßiger Feedbackrunden, Austausch von Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie kollegiale Beratung und Abstimmung im Rahmen der interdisziplinären Besprechungsformate.
- Regelmäßige Prüfung von Beratungs- und Unterstützungsbedarfe durch die städtische Koordinierungsstelle Ganztag in Abstimmung mit Ganztagsträger (z. B. Prozessbegleitung und -beratung).
- Einbindung des Schulträgers bei Gestaltungs- und Entwicklungsvorhaben,
z. B. für weitere Vernetzungsmöglichkeiten, Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten oder Unterstützung bei der Konzeption. - Schaffung von transparenten Vernetzungsstrukturen durch die gezielte Nutzung von analogen und digitalen Kommunikationswegen (alle Beteiligten haben Zugang, um den regelmäßigen Austausch von Informationen und Feedback zu gewährleisten).
- Entwicklung gemeinsamer, thematischer Konzepte, um die Zusammenarbeit im Alltag zu erleichtern (z. B. Raumnutzungskonzept, Kinderschutzkonzept, pädagogisches Konzept und die Mediennutzung).
- Festlegung eines verbindlichen, interdisziplinären Kinderschutzteams am Standort zur Berücksichtigung verschiedener Perspektiven.
- Entwicklung eines “Leitfadens der Zusammenarbeit im Konfliktfall” durch die Koordinierungsstelle Ganztag, der das Vorgehen im Konflikt-/ Entscheidungsfall unter Berücksichtigung der Situation am Standort und der Einbindung der Ganztagsträger prozessual beschreibt.
Die Zusammenarbeit mit weiteren Partner*innen im Sozialraum wird gefördert.
- Koordination der Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartner*innen durch die Schulleitung und Standortleitung des Trägers (lädt z. B. bei standortspezifischen Fragestellungen Partner*innen zu Austauschtreffen ein und bezieht Schulträger mit ein).
Weitere Ziele und Maßnahmen:
Siehe Qualitätsrahmen “erweiterte Kooperation im Sozialraum”.
Erweiterte Kooperation im Sozialraum
Erweiterte Kooperation im Sozialraum umfasst die zielgerichtete Zusammenarbeit von Schulen, Kitas, Ganztagseinrichtungen, sozialen Dienstleister*innen und weiteren Akteur*innen im Sozialraum. Wenngleich die zielgerichtete Zusammenarbeit im Sozialraum fokussiert wird, ist eine Kooperation über den Sozialraum hinaus möglich und gewünscht. Ziel aller Kooperationen ist es, Bildungschancen zu verbessern, soziale Netzwerke zu stärken und optimale Bedingungen für das gesunde Aufwachsen und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Für den Ganztag bedeutet dies, Bildungs- und Betreuungsangebote optimal zu verzahnen, den Zugang zu Lern- und Förderangeboten zu erleichtern und Synergien zu nutzen. So sollen Bildungsqualität und soziale Integration nachhaltig verbessert werden.
Zentral ist dabei die Einbindung aller relevanten Akteur*innen, darunter zivilgesellschaftliche Organisationen, MINT-Lernorte, kulturelle Einrichtungen, Sportvereine, Erziehungs- und Betreuungspersonen sowie Kinder, um den spezifischen Bedürfnissen und Potenzialen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Zur Förderung der Zusammenarbeit sind thematische Bildungspartnerschaften (BiPa), sozialräumliche Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII, Familienbüros und weitere lokale Formate unabdingbar.
Ziele und Maßnahmen der erweiterten Kooperation im Sozialraum
Eine gemeinsame, diskriminierungssensible Haltung und geteilte Vision der Zusammenarbeit wird etabliert.
- Umsetzung eines regelmäßigen professionellen Austausches zwischen allen Akteur*innen zur Definition gemeinsamer Ziele und Schnittstellen unter Berücksichtigung vorhandener Perspektiven.
Alle Akteur*innen arbeiten verbindlich und auf Augenhöhe zusammen.
- Verabschiedung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulleitung und Standortleitung des Trägers und Kooperationspartner*innen im Sozialraum, in der die Ziele und Verantwortlichkeiten der Zusammenarbeit sowie Reflexionsformate festgehalten werden, inklusive der Benennung fester Ansprechpersonen für mindestens 1 Jahr.
- Planung und Umsetzung gemeinsamer Projekte sowie eine gemeinsame Jahresplanung sind fester Bestandteil der Kooperation.
- Festlegung verbindlicher und transparenter Kommunikationsregeln für den Austausch auf Augenhöhe, um einen respektvollen Umgang sicherzustellen (explizit unter Einbezug der Kinder sowie Erziehungs- und Betreuungspersonen).
Es werden klare und transparente Richtlinien zur strukturierten Zusammenarbeit mit Partner*innen im Sozialraum festgelegt.
- Kontinuierliche Umsetzung von Abstimmungsformaten zur Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangeboten mit weiteren beteiligten Partner*innen.
- Regelmäßige Absprachen und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen sowie Austauschformate mit beteiligten Partner*innen (einschließlich Feedback-Formaten und Anerkennung ihrer Arbeit) durch die benannten Ansprechpersonen im Rahmen von Abstimmungsformaten.
- Schaffung transparenter Vernetzungsstrukturen durch die gezielte Nutzung von analogen und digitalen Kommunikationswegen, um den regelmäßigen Austausch von Informationen und Feedback zu gewährleisten.
- Einrichtung des Zugriffs aller Mitarbeitenden sowie weiterer Kooperationspartner*innen auf eine Datenbank (z. B. Auflistung der Kinder mit angebotsrelevanten Informationen), sodass Informationen zu den Kindern ausgetauscht werden können (unter Beachtung des Datenschutzes).
- Entwicklung klarer Regelungen für Übergaben zwischen verschiedenen Partner*innen (z. B. zwischen schulischen Vor- und externen Nachmittagsangeboten).
- Sicherung des Zugangs zur schulischen Infrastruktur (z. B. Räume, Interaktive Displays bzw. digitale Präsentationstechnik, etc.) unter Berücksichtigung eines abgestimmten Verfahrens im Schadensfall (dafür u. a. Schulung aller Mitarbeitenden am Standort im Umgang mit digitaler Infrastruktur).
Der Sozialraum wird als Bereicherung in das Ganztagsangebot integriert.
- Bewusstes Einbeziehen des Stadtteils/ des Gemeinwesens in das Ganztagsangebot und
- aktive Beteiligung der Kinder sowie Erziehungs- und Betreuungspersonen.
- Nutzung außerschulischer Lernorte für Ganztagsangebote, um Kindern niederschwellige Angebote zu machen und eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
- Aktive Integration weiterer beteiligter Partner*innen als Expert*innen in das Ganztagsangebot (nach Sicherstellung der pädagogischen Eignung).
- Aktive Integration bestehender Kooperationen (z. B. Bildungspartnerschaften) in das Ganztagsangebot.
- Kontinuierliche Prüfung und Einbindung der Räumlichkeiten weiterer beteiligter Partner*innen in das Ganztagsangebot bei passenden Rahmenbedingungen.
- Einbindung des Schul- und Ganztagsträgers bei den Gestaltungs- und Entwicklungsvorhaben (z. B. für weitere Vernetzungsmöglichkeiten, Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten, und Unterstützung bei der Konzeption).
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Weiterführende Bezugsquellen
Literaturverzeichnis
- Arnoldt, B., Brisson, B., Brücher, L., Fischer, N., Gaiser, J. M., Heyl, K., Hirsch, A., Kielblock, S., Maaz, K., Pfaff, K., Rinck, M., Rollett, W., Wazinski, N., & Wutschka, K. (2021).
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- Sinek, S. (2011). Start with why. How great leaders inspire everyone to take action. Penguin.
- Stadt Dortmund (Hrsg.), (2015).
Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, 2 MB, PDF . - Stadt Münster. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Hrsg.), (2018).
Qualitätsstandards der „Offenen Ganztagsschulen“ in Münster, 2 MB, PDF .
Kontakt
Dezernat Schule, Jugend und Familie
Zuständig für die Umsetzung des Qualitätsrahmens "Ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter" ist das Dezernat für Schule Jugend und Familie. Für weitere Informationen kontaktieren Sie rechtsanspruchganztag@stadtdo.de.