Fachbereich Schule
  1. Themen
  2. Bildung
  3. Schulische Bildung
  4. Schulverwaltung
  5. Schulaufsicht

Schulverwaltung

Schulaufsicht

Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens mit dem Ziel, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Menschen ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungsmöglichkeiten eröffnet. Sie umfasst insbesondere die Fach- und Dienstaufsicht über Schulen und Studienseminare für die Lehrkräfteausbildung. Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Qualität schulischer Arbeit, regeln also alle inhaltlichen Angelegenheiten hinsichtlich Unterricht und Schule.

Zuständigkeit bei der Stadt Dortmund

Das Schulamt für die Stadt Dortmund ist untere Schulaufsichtsbehörde.
Es ist der Stadt Dortmund zugeordnet und arbeitet eng mit dem Schulverwaltungsamt als Träger der öffentlichen Schulen zusammen. Es gliedert sich in einen schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Dienstbereich.

Die schulfachliche Aufsicht liegt bei den Schulaufsichtsbeamten, die im Dienst des Landes stehen (nach dem neuen Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird die schulaufsichtliche Tätigkeit wie folgt definiert: „Es gilt die Schulen in ihrer Arbeit zu beraten, zu unterstützen, aber auch die Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben ohne Detailsteuerung zu gewährleisten“). Sie sind zuständig für die dienstrechtlichen und schulfachlichen Angelegenheiten der Grundschulen sowie die schulfachlichen Belange der Hauptschulen und Förderschulen in Dortmund.

Gleichzeitig obliegen dem Schulamt übergeordnete Koordinierungsaufgaben für alle Schulformen in Dortmund.

Bei der Erledigung ihrer Aufgaben werden die Schulaufsichtsbeamten von den verwaltungsfachlichen Mitarbeitern unterstützt.

Übergeordnete Schulaufsichtsbehörden

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist oberste Schulaufsichtsbehörde.

Das Ministerium entscheidet für alle Schulformen über Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges Schulwesen.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist obere Schulaufsichtsbehörde.

Die Schulabteilung/Abteilugng 4 der Bezirksregierung Arnsberg ist die Dienst- und Fachaufsicht für die 12 Schulämter und die Studienseminare im Regierungsbezirk - so auch das Schulamt für die Stadt Dortmund - und ist zuständig für personal- und dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrkräfte aller Schulformen mit Ausnahme der Grundschulen, soweit nicht die Schulen selbst zuständig sind. Die Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierung üben die obere Dienst- und Fachaufsicht für die Grundschulen, die obere Fachaufsicht und unmittelbare Dienstaufsicht für die Hauptschulen und Förderschulen und die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht für die Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs sowie Förderschulen bestimmter Förderschwerpunkte aus.

Zum Thema