Schulverwaltung
Schulaufsicht
Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens mit dem Ziel, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Menschen ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungsmöglichkeiten eröffnet. Sie umfasst insbesondere die Fach- und Dienstaufsicht über Schulen und Studienseminare für die Lehrkräfteausbildung. Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Qualität schulischer Arbeit, regeln also alle inhaltlichen Angelegenheiten hinsichtlich Unterricht und Schule.
Zuständigkeit bei der Stadt Dortmund
Das Schulamt für die Stadt Dortmund ist untere Schulaufsichtsbehörde.
Es ist der Stadt Dortmund zugeordnet und arbeitet eng mit dem Schulverwaltungsamt als Träger der öffentlichen Schulen zusammen. Es gliedert sich in einen schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Dienstbereich.
Die schulfachliche Aufsicht liegt bei den Schulaufsichtsbeamten, die im Dienst des Landes stehen (nach dem neuen Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird die schulaufsichtliche Tätigkeit wie folgt definiert: „Es gilt die Schulen in ihrer Arbeit zu beraten, zu unterstützen, aber auch die Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben ohne Detailsteuerung zu gewährleisten“). Sie sind zuständig für die dienstrechtlichen und schulfachlichen Angelegenheiten der Grundschulen sowie die schulfachlichen Belange der Hauptschulen und Förderschulen in Dortmund.
Gleichzeitig obliegen dem Schulamt übergeordnete Koordinierungsaufgaben für alle Schulformen in Dortmund.
Bei der Erledigung ihrer Aufgaben werden die Schulaufsichtsbeamten von den verwaltungsfachlichen Mitarbeitern unterstützt.
Übergeordnete Schulaufsichtsbehörden
Das
Das Ministerium entscheidet für alle Schulformen über Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges Schulwesen.
Die
Die Schulabteilung/Abteilugng 4 der Bezirksregierung Arnsberg ist die Dienst- und Fachaufsicht für die 12 Schulämter und die Studienseminare im Regierungsbezirk - so auch das Schulamt für die Stadt Dortmund - und ist zuständig für personal- und dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrkräfte aller Schulformen mit Ausnahme der Grundschulen, soweit nicht die Schulen selbst zuständig sind. Die Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierung üben die obere Dienst- und Fachaufsicht für die Grundschulen, die obere Fachaufsicht und unmittelbare Dienstaufsicht für die Hauptschulen und Förderschulen und die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht für die Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs sowie Förderschulen bestimmter Förderschwerpunkte aus.
Zum Thema
Ansprechpartner*innen
schulfachlicher Dienstbereich:
Dienst- und Fachaufsicht Grundschulen Schulaufsichtsbezirk III und Bezirke Eving, Innenstadt-Nord, Aplerbeck und Lütgendortmund (in Vertretung)
Schulfachliche Sprecherin des Schulamtes,
Regionalkoordinatorin Bildungsnetzwerk,
Gewaltprävention / Krisenintervention,
Außerunterrichtlicher Schulsport, Verkehrserziehung / Mobilitätsbildung,
Verbindung zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften
Kontakt
Dienst- und Fachaufsicht Grundschulen Schulaufsichtsbezirk II und Bezirke Hombruch, Innenstadt West, Innenstadt Ost und Hörde (in Vertretung)
Lehrerfortbildung Ganztagsangebote (OGS)
Durchgängige Sprachbildung
Gleichstellungsangelegenheiten (in Vertretung)
Kontakt
Dienst- und Fachaufsicht Grundschulen Schulaufsichtsbezirk I und die Bezirke Scharnhorst, Brackel, Mengede und Huckarde (in Vertretung)
Kontakt
Fachaufsicht Hauptschulen Schulaufsichtsbezirk IV
Außerschulische Lernorte
Berufliche Orientierung
Digitale Bildung
Nachträgliche Bildungsabschlüsse/Externenprüfungen
Zusammenarbeit mit schulunterstützenden Diensten (in Vertretung)
Inklusion / Gemeinsames Lernen (in Vertretung)
AO-SF Expertise-Stelle
Kontakt
Fachaufsicht Förderschulen Schulaufsichtsbezirk V
Integration durch Bildung
Beschulung der Kinder von beruflich Reisenden
Hausunterricht
Kontakt
verwaltungsfachlicher Dienstbereich und Geschäftsstellen der Schulaufsichtsbezirke:
Bereichsleitung
Kontakt
stellv. Bereichsleitungen
Kontakt
Kontakt
verwaltungsfachlicher Dienstbereich
PersonalabteilungPersonalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grundschulen
Buchstabe: A-Gros
Personalsachbearbeitung für HSU-Lehrkräfte
Kontakt
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grundschule
Buchstabe: Kak-Kraf
Abwicklung von Vertretungsarbeitsverträgen
Mehrarbeit
Kontakt
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grundschulen
Buchstabe: Krag-Pat
Abwicklung von Vertretungsarbeitsverträgen
Mehrarbeit
Organisation u. Verantwortliche für befristete Einstellungen
„Startchancen“
Kontakt
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grundschulen
Buchstabe: R-Z
Schwerbehinderten- und Rentenangelegenheiten
Arbeitsrechtliche Verfahren
Kontakt
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grundschulen
Buchstabe: Pau-Qz
Organisation u. Verantwortliche für den Vertretungsunterricht
Organisation weitere befristete Stellen (Alltagshelfende, Schulische Projekte in der Zuwanderungsgesellschaft)
Widerspruchsverfahren
Kontakt
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grundschulen
Buchstabe: Grot-Kaj
Abwicklung von Vertretungsarbeitsverträgen
Organisation und Ansprechpartnerin Postfach elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
Kontakt
Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
PersonalabteilungVerfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Buchstabe: A-H
Kontakt
Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Buchstabe: I-Z
Kontakt
Geschäftsstellen der Schulaufsichtsbezirke
Geschäftsstelle des Schulaufsichtsbezirks I
Sprachfeststellungsprüfungen
HSU Sprachprüfung
Kontakt
Geschäftsstelle des Schulaufsichtsbezirks II
HSU Sprachprüfung
Sprachfeststellungsprüfungen
Gleichstellungsbeauftragte FB 40
Kontakt
Geschäftsstelle des Schulaufsichtsbezirks III
Sprachstandfeststellung der 4jährigen (Delfin)
Allgemeine Reisekosten
Kontakt
Geschäftsstelle der Schulaufsichtsbezirke IV + V
Gemeinsamer Unterricht
Hausunterricht
Externenprüfungen
Schulpflichtverletzungen
Kontakt
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Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bund den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern schrittweise eingeführt.
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