Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
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Mitwirkungs- und Beteiligungsangebote

Politische Gremien und Instrumente der kommunalen Bürgerbeteiligung

Informationen zum Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Durch die Möglichkeit von Bürgerbegehren hat der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern das Recht eingeräumt, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Der Beschluss der Bürgerschaft tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates bzw. der Bezirksvertretung, denn ein Bürgerentscheid hat dieselbe Wirkung wie der Beschluss des eigentlich zuständigen Gremiums.

Die Stadt Dortmund ist ihren Bürgerinnen und Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit der Einhaltung der formellen Voraussetzungen zu Beginn des Verfahrens behilflich. Dabei werden auch bestehende Rechts- und Beschlusslagen erläutert. Eine umfassende Rechtsberatung oder die Erteilung von Ratschlägen ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht möglich.

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Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Betenstraße 19
44137 Dortmund