Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen
Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)
Schutz, Betreuung und Unterbringung
Vereinzelt reisen minderjährige Flüchtlinge allein in Deutschland ein; das heißt: ohne Begleitung durch die Eltern. Sie kommen aus Krisen- und Armutsgebieten der gesamten Welt. Der Anlass und die Hintergründe ihrer Flucht unterscheiden sich je nach politischer und ökonomischer Lage im Heimatland.
Für das Jugendamt und die Einrichtungen der Jugendhilfe, die mit der Förderung und Betreuung dieser jungen Menschen beauftragt werden, stellen sich durch diese jugendlichen Flüchtlinge unerwartet viele pädagogische und organisatorische Aufgaben.
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen nach deutschem Recht sind die Inobhutnahme nach § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und die Bestellung eines Vormundes nach den §§ 1693, 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), da die im Ausland lebenden oder verstorbenen Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können. In der Regel werden unbegleitete Minderjährige, die über keinerlei Kontakt zu Verwandten, Bekannten etc. verfügen, in einer Clearingstelle zur Klärung ihres individuellen Jugendhilfebedarfs untergebracht. Nach erfolgtem Clearing werden diese Kinder und Jugendlichen dann in einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kinder- oder Jugendwohnheim untergebracht.
Aufgabe des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkräfte
Die Aufgabe des Jugendamtes und der pädagogischen Fachkräfte des Heimes ist es, den Flüchtlingskindern eine Hilfe zur Orientierung in der hiesigen Gesellschaft zu geben, bei gleichzeitiger Bewahrung der Kultur ihres Heimatlandes.
Diese jungen Flüchtlinge ohne Familie brauchen aber auch Erwachsene, die ihnen für die Dauer des Aufenthaltes Halt geben und für sie Verantwortung übernehmen und ihren Lebensweg begleiten.
Kontakt
Jugendamt Dortmund - Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Kontakt
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