Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Kinder, Jugendliche & Familie
  4. Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen
  5. Jugendgerichtshilfe
Jugendamt zur Fachbereichsstartseite

Hilfe und Beratung

Jugendgerichtshilfe

Wenn gegen Jugendliche (14. – 17. Lebensjahr) und Heranwachsende ( 18. – 20. Lebensjahr) ein Strafverfahren eingeleitet wird, haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte unverzüglich das Jugendamt einzuschalten. Das Jugendamt wirkt als Jugendgerichtshilfe im gesamten Jugendstrafverfahren mit. Die Jugendgerichtshilfe

  • macht jedem jungen Menschen ein konkretes Beratungsangebot,
  • bringt die persönlichen, sozialen und fürsorgerischen Belange in das Verfahren ein und äußert sich zur Persönlichkeit / Verantwortungsreife und den zu ergreifenden Maßnahmen in den Hauptverhandlungen der Jugendgerichte.

Die Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und unterstützt die Jugendlichen und deren Eltern vor, während und auch nach den Verhandlungen bei den Jugendgerichten.Sie prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind, führt sie selbst durch, leitet sie ein oder vermittelt sie. In den Verhandlungen der Jugendgerichte hat sie ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht sowie ein uneingeschränktes Besuchsrecht in Untersuchungshaft- und Jugendstrafanstalten sowie in den Jugendarrestanstalten.
An staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wirkt die Jugendgerichtshilfe im Rahmen der Diversion (Abwendung von Gerichtsverfahren) nach §45 Abs. JGG mit.

Der für das Jugendstrafrecht bestimmende Erziehungsgedanke wird wesentlich durch die konkrete Arbeit der Jugendgerichtshilfe umgesetzt. Daran arbeiten wir.

Die gesetzlichen Bestimmungen der pflichtigen Aufgabe Jugendgerichtshilfe finden sich u. a. in den §§ 52 SGB VIII (Kinder-u. Jugendhilfe-Gesetz) und 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz).

Werden junge Menschen dem Haftrichter vorgeführt, leistet die Jugendgerichtshilfe - auch an Wochenenden und allen Feiertagen- durch Beratung des Haftrichters Haftentscheidungshilfe und führt zuvor Gespräche mit den Inhaftierten im Polizeigewahrsam. Kommen Haftalternativen infrage, werden diese dem Haftstaatsanwalt und dem Haftrichter vorgeschlagen (§§71/72 JGG).

An Haftprüfungsterminen nimmt die Jugendgerichtshilfe mit eigenen Stellungnahmen ebenso teil und führt zuvor Gespräche mit dem Inhaftierten und seinen Bezugspersonen.

Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Dortmund führt ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz eigenständig durch oder vermittelt diese an entsprechende Leistungsanbieter der Jugendhilfe (Weisungen und Auflagen).

Dazu gehören unter anderem:

  • Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
  • Vermittlung und Durchführung von Betreuungsweisungen
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit zum Thema Alkohol und Drogen- FRED-Kurse
  • soziale Trainingskurse
  • Soziales Training in Form von 2 Gruppenmodulen und begleitenden Einzelgesprächen
  • Vermittlung von Schadenswiedergutmachungen und Schmerzensgeldern
  • Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Anti-Aggressionstraining

All diese Maßnahmen dienen auch dazu – ebenso wie das gesamte Jugendstrafverfahren -, dem jungen Menschen eine Orientierung für ein zukünftig ein straffreies Leben zu vermitteln.

Im Mittelpunkt der Arbeit stehen neben der Persönlichkeit des jungen Täters und dessen zukünftiger Entwicklung auch immer die konkreten Belange der Geschädigten und Opfer.

Übersicht der Ansprechpartner der Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe im Dortmunder Haus des Jugendrechts

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Landgrafenstr. 153 , 3. OG
44139 Dortmund
Personen
Frau Wöste Leiterin Jugendgerichtshilfe

Kontakt

Herr Lehnert stellv. Leiter Jugendgerichtshilfe

Kontakt

Frau Aslan Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Böhm Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Branscheidt Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Brinkmann Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Heimers Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Henneken Vazquez Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau John Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Kiko Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Frau Meyer Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Gerdom Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Sommer Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Frau Nübel Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Paulsen Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Radocaj Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Frau Dücker Jugendgerichtshelferin

Kontakt

Herr Seebrandt Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Herr Tekin Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Herr Thiemer Jugendgerichtshelfer

Kontakt

Mehr zum Thema

Familienberatungsstellen

Der Psychologische Beratungsdienst bietet kompetente Hilfe für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Dortmund.

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)

Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.

Aktionen gegen Rechts

Dortmund für Vielfalt, Toleranz und Demokratie! Das Respekt-Büro und weitere Initiativen fördern die demokratische Kompetenz von Jugendlichen.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe in Dortmund unterstützt junge Straftäter und Opfer, fördert Resozialisierung und vermittelt Hilfe im Jugendstrafverfahren.

Sexualisierte Gewalt

Professionelle Hilfe bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt. Kostenlose, vertrauliche Beratung & Unterstützung für Betroffene in Dortmund.

Reset Room: Angebote zur Stärkung der psychischen Gesundheit für Jugendliche und junge Erwachsene

Informationen vom Jugendamt der Stadt Dortmund zum Thema "Reset Room: Angebote zur Stärkung der psychischen Gesundheit für Jugendliche und junge Erwachsene"

Kinderfrüherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung)

Die U-Untersuchungen geben Eltern Sicherheit, dass ihr Kind sich gesund und altersgemäß entwickelt. Leider nimmt die Teilnahme an den U-Untersuchungen mit steigendem Alter der Kinder ab. Daher erinnert, informiert und motiviert das Jugendamt der Stadt Dortmund Eltern zu U-Untersuchungen.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe: Unterstützung für Familien bei Erziehungshilfen. Erfahren Sie mehr über Hilfearten und notwendige Unterlagen.

Willkommensbesuche: Willkommen in Dortmund!

Alle Dortmunder Familien mit neugeborenen Kindern und alle nach Dortmund zugezogenen Familien mit Kindern im Alter bis zwei Jahren haben einen Anspruch auf einen Willkommensbesuch, ob im elterlichen Haushalt oder im Familienbüro.

Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe in Dortmund unterstützt benachteiligte Jugendliche bei der beruflichen und sozialen Integration.

Psychologische Unterstützung bei sexueller Grenzverletzung

Informationen zu spezialisierter Beratung und psychologischer Unterstützung für Betroffene von sexuellen Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.

Informationen für freie Träger der Jugendhilfe

Informationen und Downloads für freie Träger der Jugendhilfe.

Familienbüros

Das Familienbüro in Dortmund ist für Sie da: Ihre Anlaufstelle für umfassende Eltern- und Familienunterstützung. Hier mehr erfahren.

Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen

Kinder und Jugendliche, die mit herausfordernden Umständen wie Gewalt, Psychische Probleme oder Obdachlosigkeit umgehen müssen, hilft das Jugendamt.

Psychologische Beratung

Professionelle Unterstützung und Rat für Eltern und Jugendliche in Dortmund. Entdecken Sie unsere vielfältigen psychologischen Beratungsstellen.