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Kommunalwahl 2025

Eine Woche bis zu den Kommunalwahlen: Stadt Dortmund beantwortet wichtige Fragen zur Briefwahl

In knapp einer Woche finden die Kommunalwahlen statt. Rund 445.000 Dortmunder Wahlberechtigte sind am 14. September aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die Stadt Dortmund beantwortet wichtige Fragen zur Briefwahl.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten rechtzeitig zurückgesendet werden, sodass sie spätestens am Wahltag, den 14. September, bis 16 Uhr bei der Stadt Dortmund eingehen. Dabei sollten die Wahlberechtigten die Postlaufzeiten berücksichtigen.

Die Briefwahlunterlagen können innerhalb Deutschlands portofrei zurückgesendet werden. In die Hausbriefkästen am Stadthaus, Südwall 2-4, und am Kommunalen Wahlbüro, Königswall 25-27, können die Briefwahlunterlagen ebenfalls eingeworfen werden.

Diese beiden Hausbriefkästen werden auch am Wahlwochenende regelmäßig und zuletzt am Wahlsonntag um 16 Uhr geleert.

Was muss ich bei der Briefwahl beachten?

Wer für die Kommunalwahlen die Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur noch mit dem Wahlschein wählen, der sich in den Briefwahlunterlagen befindet. Sobald die Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, bestehen nur noch zwei Möglichkeiten zu wählen: entweder per Briefwahl oder unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments im zuständigen Wahllokal.

Wer mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen in einem Wahllokal wählen möchte, muss darauf achten, für welchen Kommunalwahlbezirk der Wahlschein gültig ist. Der zuständige Kommunalwahlbezirk ist auf dem Wahlschein oben rechts eingetragen. Wahlberechtigte können mit dem Wahlschein in jedem Wahllokal des zuständigen Kommunalwahlbezirks wählen – um zum Beispiel ein barrierefreies Wahllokal zu besuchen. Welche Wahllokale sich in dem Kommunalwahlbezirk befinden, kann man unter dortmund.de/wahlen in der Karte der Dortmunder Wahlgebiete einsehen.

Die Wahlberechtigten sollten bei der Briefwahl unbedingt die Postwege beachten. Denn die Unterlagen müssen einerseits zu den Wähler*innen und andererseits von den Wähler*innen ausgefüllt zurück an das Kommunale Wahlbüro gesendet werden. Eine Ausnahme ist die Direktausstellung der Briefwahlunterlagen im Kommunalen Wahlbüro. Antragsteller*innen erhalten hier sofort die Briefwahlunterlagen und können auch direkt vor Ort wählen.

Wann öffnet das Kommunale Wahlbüro in der Wahlwoche?

Das Kommunale Wahlbüro ist für Briefwahlanträge ab Montag, 8. September, wie folgt geöffnet:

  • Montag, Dienstag und Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 15 Uhr

Für Briefwahlanträge muss ein Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Identitätsausweis vorgezeigt werden. Wer für andere Personen die Briefwahlunterlagen abholen will, benötigt eine Vollmacht. Diese steht zum Beispiel auf der Wahlbenachrichtigung der Person, für die man die Briefwahlunterlagen abholt.

Was tun, wenn ich die Briefwahlunterlagen beantragt habe, aber nicht rechtzeitig erhalten werde?

Wer die Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten hat oder sie aller Voraussicht nach nicht mehr erhalten wird, sollte sich beim Kommunalen Wahlbüro unter Tel. 0231 50-10931 nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Bis zum Samstag vor der Wahl, 13. September, 12 Uhr, können noch Ersatzbriefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dabei müssen die Betroffenen eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, dass sie die Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben. Diese Ersatzausstellung ist nur im Kommunalen Wahlbüro möglich.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen sollte früh genug gestellt werden, damit die Wahlbriefe – unter Berücksichtigung der Postwege – rechtzeitig zum Wahltag beim Kommunalen Wahlbüro ankommen.

Ab Mittwoch, 10. September, wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Kommunalen Wahlbüro zu beantragen. Aus diesem Grund besteht auch nur bis zum 10. September die Möglichkeit, den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. September, 15 Uhr, persönlich vor Ort beantragt werden. Dafür ist das Kommunale Wahlbüro an diesem Tag bis um 15 Uhr geöffnet.

Nach dem 12. September können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest über die am Wahlwochenende nachweislich aufgetretene Erkrankung nachweisen kann. Betroffene können sich in diesen Fällen an das Kommunale Wahlbüro unter Tel. 0231 50-10931 wenden.

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung .

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