Gewerblicher Personenverkehr - Genehmigung
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Wer als Unternehmer/in Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt.
Online-Services und Formulare
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Beilage zum Antrag nach dem Personenbeförderungsgesetz (PDF), 8 KB, PDF -
Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht (PDF), 6 KB, PDF -
Eigenkapitalbescheinigung (PDF), 6 KB, PDF -
Fahrzeugliste - (PDF), 5 KB, PDF -
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung (PDF), 10 KB, PDF -
Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PDF), 6 KB, PDF
Gebühren
Wiedererteilung nach 5 Jahren Taxi: 162,00 EUR
Übertragung der Genehmigung: 126,20 EUR
Fahrzeugwechsel: 25,00 EUR
Ausnahmegenehmigung: 41,00 EUR
Mietwagengenehmigung: 62,20 EUR
Gebühr für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren 32,00 €
Änderung von Urkunden: 30,00 EUR
Auslagen für Auskünfte aus dem Fahreignungsregister: 3,30 EUR
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung, die Änderung oder den Weiterbetrieb für Taxen / Mietwagen
- Beilage zum Antrag (Leistungsfähigkeit)
- Fahrzeugliste
- Eigenkapitalbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (von Berufsgenossenschaften und Finanzamt)
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bei einer vorübergehenden Entbindung von der Betriebspflicht:
- Antrag auf Betriebspflichtenentbindung
Bei Mietwagen:
- ggf. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der BOKraft
Fristen
In der Regel 2 bis 4 Wochen.
Rechtsgrundlagen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
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