Gewerblicher Personenverkehr
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen mit Taxi und Mietwagen sind genehmigungspflichtig. Diese Genehmigungen werden auf Antrag für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung sind die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Bitte beachten Sie, dass für den Taxenverkehr der Stadt Dortmund eine Warteliste besteht, sodass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. Hierzu ist das Formular „Antrag Warteliste“ einzureichen.
Online-Services und Formulare
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Antragsvordruck: Entbindung von der Betriebspflicht, 243 KB, PDF -
Antragsvordruck: Genehmigung gew. Personenverkehr, 276 KB, PDF -
Antragsvordruck: Weitere Konzessionen, 172 KB, PDF -
Antragsvordruck: Wartelistenplatz, 203 KB, PDF -
Antragsvordruck: § 43 BOKraft Mietwagen Anlage, 205 KB, PDF -
Anlage betreffend Leistungsfähigkeit des Betriebes, 694 KB, PDF
Gebühren
Wiedererteilung nach 5 Jahren Taxi: 162,00 EUR
Übertragung der Genehmigung: 126,20 EUR
Fahrzeugwechsel: 25,00 EUR
Ausnahmegenehmigung: 41,00 EUR
Mietwagengenehmigung: 62,20 EUR
Gebühr für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren 32,00 €
Änderung von Urkunden: 30,00 EUR
Auslagen für Auskünfte aus dem Fahreignungsregister: 3,30 EUR
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag sowie die nachfolgend weiter aufgelisteten Anlagen je nach Antragsart.
Folgende Anlagen sind dem Antrag grds. verpflichtend beizufügen:
- Vollständig ausgefüllter Vordruck betreffend die „Leistungsfähigkeit des Betriebes (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG)“
- Nachweis über die fachliche Eignung des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en (Bescheinigungen, Dienst- oder Prüfungszeugnisse)
- Vollständig ausgefüllte Fahrzeugliste Angaben bzgl. der zu verwendenden Fahrzeuge betreffend die Anzahl, die Art (bspw. KOM, PKW), den/die Fahrzeughalter*in, die amtlichen Kennzeichen, den Hersteller, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie die vorhandenen Sitzplätze
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwaig zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
- Führungszeugnis des Antragstellers und ggf. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
Folgende Anlagen sind dem Antrag ggf. beizufügen:
- Bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto
- Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, haben dem Antrag eine beglaubigte Kopie der Eintragung sowie eine Gesellschafterliste beizufügen. Diese Unterlagen dürfen jeweils nicht älter als drei Monate sein.
- Gesellschaftervertrag
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
Folgende Anlagen sind dem Antrag auf Übertragung einer Genehmigung für den Taxiverkehr zusätzlich beizufügen:
- Kaufvertrag (ein unverbindliches Vertragsmuster können Sie auf der Informationsseite zu diesem Antrag herunterladen)
Folgende Anlagen sind dem Antrag bei der Beantragung für Mietwagen zusätzlich beizufügen:
- Nachweis über den Betriebssitz
- Stellplatznachweis
- Ggf. Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 43 Abs. 1 BOKraft
Fristen
Sobald alle Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind, wird innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag auf Genehmigung für den gewerblichen Personenverkehr entschieden.
Sollte es sich bei ihrem Antrag um einen Antrag auf Entbindung der Betriebspflicht für Taxis gem. § 21 Abs. 4 PBefG handeln, muss dieser mind. zwei Wochen vor der gewünschten Betriebsbefreiung gestellt werden. Eine rückwirkende Befreiung von der Betriebspflicht nicht möglich ist. (Ausnahme: Der Entbindungsantrag wird unverzüglich nach Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses gestellt).
Rechtsgrundlagen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen sind für eine Genehmigung zu erfüllen?
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit der antragsstellenden Person, sowie ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes. Weiterhin muss der/die Unternehmer*in oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs fachlich geeignet sein.
Brauche ich einen Termin?
Persönliche Termin sind für die Abgabe von Antragsunterlagen nicht notwendig. Sie können Ihre Unterlagen zu Händen Frau Trunzo (66/2-2) an der Pforte am Königswall 14, 44137 Dortmund abgeben. Fügen Sie gerne Ihre Kontaktdaten hinzu, sodass wir Sie ggf. erreichen können.
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Personenverkehr
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Weitere Services
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Gewerbe, welche im Geltungsbereich die Hygiene-Verordnung NRW ausgeübt werden, können hier beim Gesundheitsamt An-, Ab- oder Umgemeldet werden.
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Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
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Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.
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Parkerleichterung für Hebammen: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Vor- und Nachsorgebesuchen. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO. Infos hier.
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Parkerleichterungen für soziale Dienste: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Krankenbesuchen. Mehr Infos & Voraussetzungen – hier.
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Befreiung von Park- und Halteverboten für Ärzt*innen bei Krankenbesuchen bzw. vor oder in der Nähe der Praxis während der Sprechstunden.
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Den Antrag sowie weitere Infos zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-& Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. Ferienfahrverbot finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer temporären Haltverbotszone für Umzüge erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
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Beantragen eines persönlichen QR-Codes, um kostenfrei auf den P&R-Anlagen der Stadt Dortmund parken zu können. Gültiges ÖPNV-Ticket ist erforderlich.
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Sie möchten einen Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt stellen? Den Antrag zum Downloaden & weitere Details zu Gebühren, Vorgaben – hier.
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Für die Überführung Ihres Fahrzeugs ins Ausland teilen wir Ausfuhrkennzeichen zu. Wichtige Informationen, Online-Services, Gebühren & mehr – hier.
Eine Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister können Sie nur schriftlich per Post / Fax oder online beantragen. Weitere Details erhalten Sie hier.
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