Service

Gewerblicher Personenverkehr - Genehmigung

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Wer als Unternehmer/in Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Wiedererteilung nach 5 Jahren Taxi: 162,00 EUR

Übertragung der Genehmigung: 126,20 EUR

Fahrzeugwechsel: 25,00 EUR

Ausnahmegenehmigung: 41,00 EUR

Mietwagengenehmigung: 62,20 EUR

Gebühr für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren 32,00 €

Änderung von Urkunden: 30,00 EUR

Auslagen für Auskünfte aus dem Fahreignungsregister: 3,30 EUR

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung, die Änderung oder den Weiterbetrieb für Taxen / Mietwagen
  • Beilage zum Antrag (Leistungsfähigkeit)
  • Fahrzeugliste
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (von Berufsgenossenschaften und Finanzamt)
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bei einer vorübergehenden Entbindung von der Betriebspflicht:

  • Antrag auf Betriebspflichtenentbindung

Bei Mietwagen:

  • ggf. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der BOKraft

Fristen

In der Regel 2 bis 4 Wochen.

Rechtsgrundlagen

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 14
44137 Dortmund

Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

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