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Gewerblicher Personenverkehr - Taxi

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  • +49 231 50-22343 Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Personenverkehr,
    Telefonsprechzeiten: montags und dienstags sowie donnerstags und freitags von 9 – 12 Uhr
schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen mit Mietwagen sind genehmigungspflichtig. Diese Genehmigungen werden auf Antrag für die Dauer von erstmalig zwei Jahren, danach für maximal fünf Jahre erteilt.

Voraussetzung für die Erteilung sind die finanzielle Leistungsfähigkeit, die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung sowie ein geeigneter Betriebssitz in Dortmund.

Bitte beachten Sie, dass für die Taxikonzessionen der Stadt Dortmund eine Warteliste besteht, sodass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. Hierzu ist das Formular „Antrag Warteliste“ einzureichen.

Online-Services und Formulare

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen benötige ich für eine Taxigenehmigung?

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie im Anhang ,,Checkliste Taxi“.

Wo kann ich den Antrag einreichen?

Die Einreichung Ihrer Antragsunterlagen ist gem. § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie können die Unterlagen gerne direkt an der Pforte beim Tiefbauamt am Königswall 14 in 44137 Dortmund z.Hd. Frau Trunzo zu unseren Öffnungszeiten einreichen. Dazu ist kein Termin nötig.

Brauche ich einen Termin?

Für schnell zu bearbeitende Anliegen, wie z.B. Fahrzeugwechsel, Betriebspflichtentbindungen, Aufnahme in die Warteliste, Urkundenänderungen, Geschäftsührungs- oder Betriebsleitungswechsel, Umzug etc. können Sie gerne einen persönlichen Termin vereinbaren, sodass die Bearbeitung in der Regel direkt während des Termins erfolgen kann. Zur Terminvereinbarung senden Sie bitte eine Anfrage an die E-Mailadresse personengueterverkehr662@stadtdo.de sowie eine kurze Schilderung Ihres Anliegens. Bitte nennen Sie im Betreff das Schlagwort ,,Terminanfrage“.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?

Die Bearbeitungsdauer bei Neuanträgen, Wiedererteilungen, Übertragungen und zusätzlichen Fahrzeugen liegt bei bis zu drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig eingegangen ist. Anliegen wie Fahrzeugaustausche, Abmeldungen von Fahrzeugen oder Betrieben, Betriebspflichtentbindungen, Änderungen der Urkunden etc. können in der Regel direkt bei einem Termin vor Ort erledigt werden.

Müssen die Antragsunterlagen im Original eingereicht werden?

Zur Antragsbearbeitung können nur Originale akzeptiert werden. Bei wichtigen Dokumenten wie z.B. Urkunden, können Sie zusätzlich eine Kopie einreichen, sodass Sie das originale Dokument wieder mitnehmen können.

Was ist zu beachten, wenn der Antrag nicht für eine natürliche Person gestellt wird?

Die Besonderheiten je nach Rechtsform finden Sie im Anhang ,,Checkliste“.

Gibt es Telefonzeiten?

Telefonisch erreichen Sie uns montags und dienstags sowie donnerstags und freitags von 9 – 12 Uhr unter der Telefonnummer 0231 / 50 2 23 43.

Darf der Betriebssitz mein privater Wohnsitz sein?

Ob Sie Ihre Wohnung gewerblich nutzen dürfen, ist in der Baugenehmigung festgelegt. Zusätzlich dazu ist bei Wohnungen zur Miete auch eine Einverständniserklärung des Vermietenden zur gewerblichen Nutzung einzureichen

Warum muss ich eine Baugenehmigung einreichen?

Die Baugenehmigung enthält viele Informationen, die zur Entscheidung über die Geeignetheit Ihres Betriebssitzes relevant sind. Dazu zählen unter anderem Regelungen über Flächen von Räumen und Grundstücken, Parkplätze oder Bestimmungen, ob die Räumlichkeiten gewerblich genutzt werden dürfen.

Sollte Ihnen keine Baugenehmigung für Ihre Wohnung bzw. Ihren Betriebssitz vorliegen, können Sie diese bei der Bauaufsicht der Stadt Dortmund beantragen.

Wie wird die fachliche Eignung nachgewiesen?

Die fachliche Eignung wird regelmäßig durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Diese kann entweder die Geschäftsführung oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person erfüllt werden. Ab zehn Fahrzeugen ist es verpflichtend, eine Betriebsleitung anzustellen

Wie wird die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen?

Ein Unternehmen im Bereich des Personenverkehrs ist finanziell leistungsfähig, wenn für das erste Fahrzeug mindestens 2.250 € und für jedes weitere Fahrzeug mindestens 1.250 € an liquiden Mitteln vorliegen. Dazu muss der Vordruck ,,Anlage zur finanziellen Leistungsfähigkeit“ von einer steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Person ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt eingereicht werden. Auch der Businessplan und die Unbedenklichkeitsbescheinigung werden zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Was ist mit "Betriebskonzept" gemeint?

Zu den Antragsunterlagen zählt unter anderem eine Beschreibung, wie Ihr Betrieb organisiert ist und geführt wird. Folgende Fragen sollten in jedem Fall beantwortet werden:

- Öffnungszeiten des Büros

- Fahrzeiten bzw. Betriebszeiten der Fahrzeuge

- Wie oft / An welchen Tagen ist die fachlich geeignete Person da?

- Wie werden Aufträge generiert?

- Wie ist die Zukunftsperspektive?

Was ist mit "Businessplan" gemeint?

Auch die Einreichung einer Gewinn- und Ertragsprognose ist Teil der erforderlichen Antragsunterlagen. Hierbei sollen die voraussichtlichen Kosten und Erträge der nächsten zwei Jahre gegenübergestellt und ein Gewinn prognostiziert werden. Außerdem soll auch die Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung im Businessplan eingebunden werden

Was muss bei Krankenfahrten beachtet werden?

Krankenfahrten können mit einer Genehmigung für Mietwagen nach § 49 Absatz 3 Personenbeförderunsgesetz (PBefG) ausgeführt werden. Sollte ein Tragestuhl oder eine Transportliege genutzt werden, muss das Fahrzeug vorher bei der Feuerwehr zur Abnahme vorgeführt werden. Bitte melden Sie sich dazu sowie für weitere Informationen an die E-Mail Rettungsdienst@stadtdo.de

Welche Gebühren fallen an?

  • Wiedererteilung nach 5 Jahren Taxi: 162 €
  • Übertragung der Genehmigung: 126,20 €
  • Fahrzeugwechsel: 25 €
  • Ausnahmegenehmigung: 41 €
  • Mietwagengenehmigung: 62,20 €
  • Gebühr für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren 32 €
  • Änderung von Urkunden: 30 EUR

Wie lange habe ich nach der Genehmigung Zeit, die Fahrzeuge anzuschaffen und für den Betrieb vorzubereiten?

Ab dem Zeitpunkt der Zusage per Mail haben Sie drei Monate Zeit, um die Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde aufzunehmen. Nach Ablauf der Frist ist ein Antrag auf weitere Konzessionen notwendig, wenn weitere Fahrzeuge eingesetzt werden sollen.

Die Genehmigung läuft ab. Was muss ich für eine Verlängerung tun?

Bei den zu erfüllenden Voraussetzungen wird nicht zwischen einer Ersterteilung und einer Verlängerung unterschieden. Insofern müssen Sie vor Ablauf der Erlaubnis alle Unterlagen erneut und aktuell vorlegen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Zuverlässigkeitsnachweise einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen sollen.

Wann soll ich meinen Antrag auf Wiedererteilung einreichen?

Der Antrag zur Wiedererteilung sollte maximal drei Monate vor Ablauf der Genehmigung und mindestens zwei Monate davor eingereicht werden. Wird der Antrag zu kurzfristig eingereicht, kann eine nahtlose Wiedererteilung nicht gewährleistet werden.

Wie lange dauert es, bis ich eine Taxikonzession von der Warteliste erhalten?

Die Wartezeit auf der Warteliste für eine Taxikonzession ist leider nicht vorhersehbar. In Dortmund dürfen laut Ratsbeschluss 580 Taxikonzessionen aktiv sein, sollte ein Unternehmen seine Genehmigung an die Stadt Dortmund zurückgeben, wird sie an den nächsten Wartenden auf der Liste vergeben. Interessenten, die bereits einen Platz auf der Warteliste haben, müssen zudem jedes Jahr erneut schriftlich ihr weiteres Interesse zur Aufrechterhaltung des Wartelistenplatzes bekunden.

Was muss ich für einen Fahrzeugaustauch einreichen?

  • Genehmigungsurkunde
  • Auszug des alten Fahrzeugs
  • Fahrzeugschein des neuen Fahrzeugs
  • TÜV-Bescheinigung des neuen Fahrzeugs
  • Eichung des neuen Fahrzeugs

Rechtsgrundlagen

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Kontakt

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Personenverkehr

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Königswall 14
44137 Dortmund

Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Schlagwörter

Mobilität & Verkehr Gewerbe

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