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Wettbewerb in Dortmund: Das ändert sich bei Taxi, Uber & Co

Die Stadt Dortmund will fairen Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen wie Uber oder Bolt schaffen. Geplant sind Mindestentgelte, die für alle gelten. Das soll die Taxi-Branche als wichtige Säule des ÖPNV stärken. Der Rat entscheidet darüber im März. Geplant ist auch eine Erhöhung des aktuellen Taxitarifs, der seit 2022 gilt.

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Das ändert sich bei Taxi, Uber & Co. in Dortmund

Seit einigen Jahren hat das klassische Taxi Konkurrenz durch Mietwagen, die über die Apps von Vermittlungsplattformen wie Uber oder Bolt gebucht werden können. Im Gegensatz zu Taxiunternehmen unterliegen Mietwagenunternehmen nicht der Tarifpflicht. Sie gestalten ihre Preise frei und dynamisch. Taxiunternehmen dagegen sind verpflichtet, sich an den geltenden Taxitarif zu halten. Das sorgt für Ungleichheit im Wettbewerb.

Gutachten spricht für Mindestentgelt

Die Stadt Dortmund möchte die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb schaffen und verhindern, dass das klassische Taxi als wichtige Säule des Öffentlichen Personennahverkehrs wegfällt. Daher will die Stadt verbindliche Mindestentgelte auch für die Mietwagenbranche einführen. Die Verwaltung hat ein auf Mobilitäts- und Verkehrsplanung sowie Nahverkehr spezialisiertes Gutachterunternehmen beauftragt. Die Experten sollten zum Beispiel prüfen, welche Auswirkungen eine Entscheidung für oder gegen ein Mindestentgelt auf das öffentliche Verkehrsinteresse hat. Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig: Es spricht sich für ein Mindestbeförderungsentgelt aus. Gleichzeitig soll auch der Taxitarif angepasst werden.

Unterschiede zwischen klassischem Taxi und einem Mietwagen per App

Taxifahrten sind in Deutschland durch das Personenbeförderungsgesetz und die Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Die Kernpunkte:

  • Taxis haben eine Beförderungspflicht.
  • Die Preise für Taxifahrten werden durch die Kommunen festgelegt.
  • Taxis können sich an Taxihalteplätzen bereithalten, per Telefon oder App bestellt werden.
  • Die Abrechnung der Fahrten erfolgt über einen Taxameter.
  • Die Bezahlung der Fahrten erfolgt bar oder bargeldlos.

Fahrten über digitale Vermittlungsplattformen sind keine Taxifahrten. Für sie gilt:

  • Die Plattformen besitzen keine Konzession, sondern vermitteln lediglich die Fahraufträge mit konzessionierten Mietwagenunternehmen.
  • Es gibt keine Beförderungspflicht.
  • Die Fahrzeuge unterliegen nicht der Tarifpflicht wie die Taxis. Die Preise können frei gestaltet werden – zum Beispiel dynamisch über die App.
  • Fahrgäste dürfen nicht spontan aufgenommen werden, Buchungen erfolgen ausschließlich digital – ebenso die Abrechnungen.
  • Die Fahrzeuge müssen nach dem erledigten Fahrauftrag wieder an die Betriebsstätte zurückkehren.

Diese Gegenüberstellung macht deutlich: Aktuell gibt es eine Ungleichbehandlung. Auch der für Taxis ermäßigte Steuersatz kann dies nicht ausgleichen. Die Folge: Laut der Analyse für die Stadt Dortmund gab es von 2014 bis heute einen Anbieter-Rückgang um ca. 23 Prozent. Im selben Zeitraum – und insbesondere seit dem Markteintritt von Uber im Jahr 2023 – ist die Zahl der Dortmunder Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent angestiegen.

Andere deutsche Städte haben aufgrund der Ungleichbehandlung bereits Mindestentgelte eingeführt.

Einführung frühestens ab 1. Juni

In Dortmund soll künftig ein angepasster Taxitarif eingeführt werden, der als Grundlage für die neugeschaffenen Mindestentgelte dienen soll. Er beinhaltet auch eine Erhöhung, denn die Analyse durch die Gutachter hat ergeben, dass die seit 2022 geltenden Tarife nicht mehr zeitgemäß sind. Hintergrund sind die starken Kostensteigerungen (Personal, Unterhaltung, Versicherung, Anschaffungskosten) in den vergangenen Jahren. Sofern der Rat zustimmt, könnte der einheitliche neue Tarif ab 1. Juni gelten.

Der Vorschlag für die neuen Tag- und Nachttarife:

Tag-Tarif

  • Grundpreiserhöhung von 4,50 auf 5,00 Euro
  • 1. Kilometer: Erhöhung von 2,50 auf 2,80 Euro
  • Jeder weitere Kilometer: Erhöhung von 1,95 auf 2,20 Euro
Nacht-Tarif
  • Grundpreis von 5,00 Euro bleibt wie bisher
  • 1. Kilometer: Erhöhung von 2,65 auf 2,80 Euro
  • Jeder weitere Kilometer: Erhöhung von 2,10 auf 2,20 Euro.
Zusätzlich wird das Wartezeit-Entgelt angepasst auf einheitlich 36 Euro je Stunde – bisher galt ein Tagtarif von 33 Euro und ein Nachttarif von 38 Euro. Für die Unternehmen und ihre Kunden soll es zusätzlich die Möglichkeit geben, einen Festpreis zu vereinbaren – allerdings nur bei Fahrten auf Bestellungen und innerhalb des Tarif-Korridors.

Ausnahme Krankenfahrten

Die neue Regelung bezieht sich nicht auf Krankenfahrten mit einem Mietwagen. Voraussetzung für Krankenfahrten ist eine entsprechende Abrechnungsvereinbarung mit einer Krankenkasse. Ausgenommen sind auch Fahrten, die mindestens eine Stunde vor Antritt bei dem Mietwagenunternehmen gebucht worden sind. Hintergrund ist, dass die Mindestentgelte ausschließlich für den taxiähnlichen Mietwagenverkehr gelten sollen.

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