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Schnee & Glatteis

Ordnungsamt erinnert an die Winterdienstpflicht

Auch in Dortmund ist der Winter angekommen. Das Ordnungsamt der Stadt erinnert Hauseigentümer*innen daher an die Pflicht zum Winterdienst.

Bild: Stadt Dortmund / Angela Seger
Katze vor Haus mit Schnee
Für das Räumen der Wege rund um das eigene Haus ist man selbst verantwortlich und kann auch haftbar gemacht werden.
Bild: Stadt Dortmund / Angela Seger

Eigentümer sind dafür verantwortlich, zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Schnee und Glätte auf angrenzenden Gehwegen an öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen oder diese Aufgabe durch ihre Mieter erledigen zu lassen. Entstehen Schnee und Glätte nach 20:00 Uhr, sind diese werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr am Folgetag zu beseitigen.

Die Winterdienstpflicht umfasst auch angrenzende Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Dabei ist es grundsätzlich verboten, auftauende Stoffe wie Streusalz zu nutzen.

Für Rückfragen und Hinweise stehen Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes unter den Rufnummern 0231 50 22737 und 0231 50 16517 zur Verfügung.

Die öffentlichen Räumungen übernimmt die EDG, sie hat zudem wertvolle Tipps zum Winterdienst und zum Streuen zusammmengetragen.

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