Stadt Dortmund Wappen
Newsroom

Verkehr

Dortmund ist gut gegen Schnee und Eis gewappnet

Auch in diesem Jahr ist die EDG sorgfältig auf die bevorstehende Wintersaison vorbereitet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen hat hierbei höchste Priorität.

Bild: EDG
Räumfahrzeuge und Mitarbeiter der EDG
Die EDG ist gut auf die Wintersaison 2023/24 vorbereitet.
Bild: EDG

Die EDG erklärt, welche Streu- und Räumpflichten bestehen und wie die Bürger*innen dazu beitragen können, dass alle sicher und gesund durch den Winter kommen. Sie gibt zudem hilfreicheTipps zum ökologischen und umweltfreundlichen Streuen ohne Tausalz.

Wer ist für den Winterdienst bzw. für die Winterwartung in Dortmund zuständig?

Zu der Winterdienststufe I gehören Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Rheinlanddamm, Hellweg, Flughafenstraße und besondere Gefahrenpunkte wie Kreuzungsbereiche oder Strecken mit starkem Gefälle, z. B. Kirchhörder Berg, Brandis- und Blickstraße. Zur Winterdienststufe II zählen innerörtliche Verbindungsstraßen. Die Winterdienststufe III beinhaltet Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden.

Welche Straßen(-abschnitte) werden neben den Winterdienststufen zusätzlich von der EDG gestreut bzw. geräumt?

Ergänzend zu den Straßen der Winterdienststufen werden je nach Witterungslage 320 besonders anfällige Straßen- und Straßenabschnitte wie beispielsweise schnell vereisende Brücken oder Schneisen vorab in Augenschein genommen und, falls erforderlich, geräumt. Auf rund 7.000 Kreuzungspunkten auf den Straßenabschnitten der Winterdienststufen I bis II wie etwa Ampelbereiche und Übergänge streuen die EDG-Mitarbeiter ausschließlich abstumpfend wirkende Eifellava.

Wer ist für den Winterdienst auf Radwegen zuständig?

Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden rund 100 Kilometer Radwege von der EDG beim Winterdienst berücksichtigt. Diese Radwege werden mit der jeweils tagesaktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt.

Der 11-Kilometer-Radweg aus der westlichen Innenstadt heraus über die Schnettkerbrücke bis zur Technischen Universität wird von der EDG gepflegt. Eine Zusatzvereinbarung mit dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund macht dies möglich. In Anlehnung an den Winterdienst auf Straßen der Winterdienststufe I wird dieser Radweg bei Bedarf auch mehrmals am Tag behandelt

Wie viele Mitarbeiter*innen und Maschinen sowie Fahrzeuge der EDG sind im Einsatz?

304 Mitarbeiter und 35 Räum- und Streufahrzeuge sowie 28 Kolonnenwagen sind einsatzbereit. Die EDG weist allerdings darauf hin, dass durch starken und anhaltenden Schneefall die Räum- und Streufahrzeugeallein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund jedoch nicht überall sofort im Einsatzsein können.

Wie viel Streumittel hat die EDG einlagert?

Die EDG hat 7.700 Tonnen Salz, 390 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole eingelagert.

Welche Winterdienstpflichten haben die Bürger*innen?

Die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anlieger:innen übertragen, auf deren Straßenseite der Gehwegliegt. Für die Räum- und Streupflicht sind also Haus- bzw. Grundstückseigentümer*innen oder Mieter*innen zuständig. Weitere Informationen hierzu gibt es in der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund.

Wann muss auf Gehwegen geräumt oder gestreut werden?

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Mit welchen Mitteln dürfen Bürger*innen streuen?

Die Straßenreinigungssatzung verbietet aus ökologischen Gründen den Einsatz von Tausalz. Sand, Asche, Splitt oder Granulat sind erlaubt und wirken abstumpfend. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltener Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

Wo soll der zusammengeschobene Schnee gelagert werden?

Schnee von Gehwegen darf nur auf Gehwegen selbst oder in den privaten Vorgärten abgelagert werden. Er darf nicht auf Fahrbahnen geschoben werden, da der Schnee vom EDG-Räumfahrzeug sonst von der Straße wieder auf den mühsam geräumten Gehweg zurückgeschoben wird. Ein- und Abläufe wie Gullis und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Eis und Schnee von privaten Grundstücken und Einfahrten dürfen weder auf Fahrbahnen noch Gehwegen abgelagert werden.

Welche grundsätzlichen Tipps und Hinweise hat die EDG für die Bürger*innen?

Grundsätzlich ist erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um die Unfallgefahr zu verringern. Alle Verkehrsteilnehmer*innen sollten möglichst nur geräumte und gestreute Straßen und Gehwege nutzen. Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen, die richtige Beleuchtung und von Eis und Schnee befreite Scheiben schaffen Sicherheit.

Das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge sollte jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung.

Schlagwörter

Sicherheit & Ordnung Sauberkeit & Entsorgung Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Weitere Nachrichten

Mehr Nachrichten
Kartenvorverkauf beginnt: Startschuss für den Countdown zur IGA 2027
Mi 22. April 2026
Luftbild des Geländes der Kokerei Hansa.
Bild: Roland Gorecki
Wie sicher fühlen Sie sich in Dortmund?
Mo 20. April 2026
Zwei Menschen vom Ordnungsamt helfen einem Bürger.
STADTRADELN 2026: Jetzt anmelden und ab dem 3. Mai mitradeln
Fr 10. April 2026
Mehrere Personen fahren mit Fahrrädern eine Trasse entlang.
Bild: Stadt Dortmund/Stephan Schütze
„Es reicht!": Klinikum Dortmund schützt Personal mit Bodycams
Do 9. April 2026
Klinik-Personal mit Bodycams
Bild: Lukas Wittland/Klinikum Dortmund
Alles Müll: Kunstausstellung im Dortmunder U geht dem Abfall auf die Spur
Di 31. März 2026
Eine Frau sitzt mit einer VR-Brille in der Ausstellung "Müll" im Dortmunder U.
Bild: Roland Baege
Riesiger Kunst-Saurier aus PET-Flaschen: Naturmuseum Dortmund lädt zum Aktionstag „Recycling“
Mo 30. März 2026
Ein Saurier-Skelett aus dem Material von 500 PET-Flaschen.
Bild: Elles Magermans
Bauturbo, Brückviertel und ein neuer Beigeordneter: So hat der Rat entschieden
Fr 27. März 2026
Norbert Dahmen und Alexander Kalouti im Rathaus
Bild: Stadt Dortmund / Stephan Schütze
Licht aus: Dortmund macht mit bei der WWF Earth Hour 2026
Do 26. März 2026
Symbolbild: Weltweit eine Stunde ohne Licht bei der Earth Hour 2025.
Bild: WWF / Daniel Seiffert
Die Saatgutbibliothek der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund startet in eine neue Saison
Do 26. März 2026
Die neue Saatgutbibliothek "verleiht" Saaten. Die Saaten werden nach dem Ernten wieder zurückgegeben.
Bild: Stadt Dortmund / Petra Littmann
Mehr Chancen auf Parkplätze vor der Haustür: Dortmund passt Bewohnerparken an
Do 26. März 2026
Parkende Autos im Kreuzviertel.
Bild: Katharina Michels
Preiserhöhung der Bundesdruckerei: OB Kalouti wendet sich an Bundesinnenminister
Mi 25. März 2026
Oberbürgermeister Alexander Kalouti in einer Pressekonferenz im Rathaus.
Bild: Stadt Dortmund / Stephan Schütze
Darüber entscheidet der Rat in seiner vierten Sitzung: Bauturbo, Brückviertel und neue Beigeordnete
Di 24. März 2026
Oberbürgermeister Alexander Kalouti und der Rat der Stadt Dortmund bei der ersten Ratssitzung.
Bild: Stadt Dortmund / Stephan Schütze
Leerungsverschiebungen aufgrund der Osterfeiertage
Di 24. März 2026
EDG leert graue Tonnen
Bild: Stadt Dortmund / EDG
Grünschnitt gehört nicht in den Wald
Fr 20. März 2026
Das Foto zeigt einen PKW-Anhänger mit Grünabfall.
Bild: EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Der Stoff des Lebens: Dortmund feiert den Welttag des Wassers
Fr 20. März 2026
Wasserspass am Hengsteysee Bild
Bild: Stadt Dortmund / JFS Eichlinghofen