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Zugeparkte Straßen und Wege an Freibädern – Ordnungsamt appelliert an Besucher*innen

Eigentlich sollten sich alle über das anhaltende Sommerwetter und den damit verbundenen Freibadbesuch freuen. Leider ist gerade im Umfeld der Dortmunder Freibäder immer wieder festzustellen, dass angrenzende Straßen und Wege oftmals verkehrswidrig zugeparkt werden.

Die Folge des Falschparkens sind zunehmende und berechtigte Beschwerden der Menschen, die dort leben und die sich nicht mehr über die Sonne freuen können. Das wiederum führt zu verstärkten Kontrollen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes.

Damit der Freibad-Besuch nicht mit dem Ärger über ein Verwarngeld oder über vermeidbare Abschleppkosten endet, bittet die Verkehrsüberwachung alle Besucher*innen der Freibäder, die keine Alternative zur Anreise mit dem Auto für sich sehen, ihr Fahrzeug ordentlich im Sinne der Straßenverkehrsordnung zu parken. Dies gilt insbesondere auch für die Rad- und Gehwege, aber auch für die Feuerwehrrettungswege. Andernfalls droht ein sonniger Tag im Freibad mit einem plötzlichem Gewitter zu enden, wenn nämlich das Fahrzeug abgeschleppt worden ist.

Die Kosten können sich auf bis zu 500 Euro belaufen – einschließlich Verwarngeld, Verwaltungsgebühren sowie die Abschleppkosten des Abschleppunternehmens.

Schlagwörter

Mobilität & Verkehr Kinder, Jugendliche & Familie Sicherheit & Ordnung

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