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Services

Beherbergungsabgabe

Betreiber*innen von Beherbergungsbetrieben müssen eine Beherbergungsabgabe an die Stadt Dortmund abführen. Formulare & weitere Informationen – hier.

Online-Service
Bescheidabschriften (Kopien)

Hier finden Sie Formulare & Informationen zum Thema „Bescheidabschriften“. Erfahren Sie mehr über Kontaktinformationen, Gebühren & weitere Details.

Online-Service
Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Ihr Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen: Details zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie hier.

Online-Service
Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten

Informationen zu Ihrer Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten (z. B. als Nachweis für Finanzämter): Formulare, Gebühren & mehr Details – hier.

Online-Service
Digitaler Widerspruch

Sind Sie mit einer Entscheidung bzw. einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde nicht einverstanden, können Sie hier digital Widerspruch einlegen.

Online-Service
Forderungsaufstellung

Eine Forderungsaufstellung dient der Übersicht aller Forderungen der Stadt Dortmund Ihnen geltend. Gebühren für die Ausstellung & mehr Details– hier.

Online-Service
Gewerbesteuer

Gewerbesteuer: Sie möchten die Festsetzung von Vorauszahlungen beantragen? Details dazu, Formulare, Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

Hundesteuer

Hier finden Sie alle Themen rund um das Thema Hundesteuer: Details zu An- oder Abmeldungen, Ersatzmarken und vielen weiteren Themen finden Sie hier.

Online-Service
Kontaktformular Stadtkasse und Steueramt

Hier finden Sie Ihr Kontaktformular, um Mitteilungen auf einem gesicherten Weg an den Fachbereich Stadtkasse & Steueramt zu übermitteln. Mehr Details.

Online-Service
Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)

Vergnügungssteuer: Gilt für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen & das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer). Details – hier.

Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet. Details & Informationen – hier.