Bodenrichtwert
Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes mit dem Sitz bei den Verwaltungen der kreisfreien Städte, der Kreise und vereinzelt auch bei größeren kreisangehörigen Städten. Die Mitglieder bilden ein unabhängiges und nicht weisungsgebundenes Kollegialgremium und werden von der zuständigen Bezirksregierung auf fünf Jahre bestellt und sind ehrenamtlich tätig.
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere, die
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken (§ 193 BauGB)
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Grunderwerb oder mit Bodenordnungsmaßnahmen, sowie der Aufhebung oder Beendigung von Miet- oder Pachtverhältnissen.
- Erstattung von Gutachten über Miet- oder Pachtwerte.
- Erstattung von Gutachten nach § 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes
- Erstellung von Mietwertübersichten Ermittlung von Bodenrichtwerten sowie die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und deren Veröffentlichung
Im Bereich Formulare online finden Sie die Downloads für
- Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Gutachterausschuss für Grundstückswerte gibt es beim
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie im landesweiten Informationssystem
Online-Services und Formulare
Gebühren
kostenfreie Auszüge unter
Häufig gestellte Fragen
Wo stehen Bodenrichtwerte?
Bodenrichtwerte sind ab 2011 unter
Wie ist ein Bodenrichtwert zu verwenden?
Die Bodenrichtwerte werden in Richtwertzonen ausgewiesen. Diese Zonen umfassen jeweils Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die Lagemerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks werden in der Regel durch die Position der Bodenrichtwertzahl visualisiert. Jedem Bodenrichtwert ist ein beschreibender Datensatz zugeordnet, der alle wertrelevanten Merkmale, wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschosszahl, Baulandtiefe, Grundstücksfläche sowie die spezielle Lage innerhalb der Bodenrichtwertzone enthält. Abweichungen des einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in Bezug auf die wertbestimmenden Eigenschaften bewirken Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert. Diese können aus Umrechnungstabellen des Gutachterausschusses abgeleitet werden. Sie werden jedem Bodenrichtwertauszug beigefügt. Diese Merkmale werden in Dortmund ggf. alternativ zusammen mit dem Bodenrichtwert angegeben durch:
- Entwicklungszustand
- Nutzungsart
- Geschosszahl
- Fläche (m²) oder Baulandtiefe (m)
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Abrechnungszustand
Hinweis: Der Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) ist kein Verkehrswert (Marktwert) im Sinne des § 194 BauGB. Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks kann im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden.
Wo finde ich Bodenrichtwerte vor 2011?
Bodenrichtwerte vor 2011 sind unter
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Gutachterausschuss
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
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