Gemeindebestattung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
Es kommt immer wieder vor, dass die Bestattung eines Verstorbenen von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen gem. § 13(3) Bestattungsgesetz NRW) geregelt wird oder keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind, so dass das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung der Leiche veranlassen muss.
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr - Gemeindebestattung
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