Service

Gewässer-Planfeststellungsverfahren

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Aufforderung zum Gewässerausbau zur Erfüllung der wasserrechtlichen Vorschriften;

Abschätzung der durch die Ausbaumaßnahme betroffenen Umweltschutzgüter (Screening);

Vorprüfung zur UVP-Pflichtigkeit des Gewässerausbaus;

Durchführung des Beteiligungsverfahrens zur Umweltverträglichkeit gemäß UVPG sowie Festlegung des Untersuchungsraumes der Umweltvertäglichkeitsstudie (UVS) und der durch die Ausbaumaßnahme betroffen Umweltschutzgüter (Scoping);

Prüfung der Antragsunterlagen hinsichtlich Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.);

Anforderung zusätzlicher Gutachten und Nachweise;

Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Gewässerausbau gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (Versand der Antragsunterlagen, Öffentliche Bekanntmachung, Erörterung der Einwendungen, Bekanntmachung des Bescheids);

Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Ausbauvorhaben;

Prüfung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz gemäß Landschaftsgesetz und Bundesnaturschutzgesetz;

Abwägung nicht aufhebbarer Konflikte zwischen dem beantragten Gewässerausbau und eingegangenen Einwendungen; Genehmigung (Planfeststellung) / Abweisung des Gewässerausbauantrags; Information politischer Gremien;

Überwachung der Genehmigungsauflagen im Rahmen der Ausführungsplanung und Bauausführung; Zwischen- und Schlussabnahme der Gewässerausbaumaßnahme

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Gebühren

2% der Baukosten, mindestens jedoch 1.100 €

Unterlagen

Antragsunterlagen nach Maßgabe der Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau von Fließgewässern in NRW ("Blaue Richtlinie") mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan, ergänzt um eine Umweltverträglichkeitsstudie/-untersuchung bei UPV-pflichtigen Vorhaben

Fristen

Genehmigung/Abweisung ca. 12 bis 18 Monate nach Vorlage vollständiger und prüfbarer Antragsunterlagen

Voraussetzungen

Gewässer II. Ordnung

Lage des Gewässerausbaus im Stadtgebiet Dortmund

Rechtsgrundlagen

Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Landschaftsgesetz

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Gewässerbewirtschaftung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.