Service

Gewässer-Planfeststellungsverfahren

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Im Folgenden können Sie folgende Services und Informationen zum Thema Gewässer beantragen:

  • Aufforderung zum Gewässerausbau zur Erfüllung der wasserrechtlichen Vorschriften;
  • Abschätzung der durch die Ausbaumaßnahme betroffenen Umweltschutzgüter (Screening);
  • Vorprüfung zur UVP-Pflichtigkeit des Gewässerausbaus;
  • Durchführung des Beteiligungsverfahrens zur Umweltverträglichkeit gemäß UVPG sowie Festlegung des Untersuchungsraumes der Umweltvertäglichkeitsstudie (UVS) und der durch die Ausbaumaßnahme betroffen Umweltschutzgüter (Scoping);
  • Prüfung der Antragsunterlagen hinsichtlich Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.);
  • Anforderung zusätzlicher Gutachten und Nachweise;
  • Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Gewässerausbau gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (Versand der Antragsunterlagen, Öffentliche Bekanntmachung, Erörterung der Einwendungen, Bekanntmachung des Bescheids);
  • Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Ausbauvorhaben;
  • Prüfung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz gemäß Landschaftsgesetz und Bundesnaturschutzgesetz;
  • Abwägung nicht aufhebbarer Konflikte zwischen dem beantragten Gewässerausbau und eingegangenen Einwendungen; Genehmigung (Planfeststellung) / Abweisung des Gewässerausbauantrags; Information politischer Gremien;
  • Überwachung der Genehmigungsauflagen im Rahmen der Ausführungsplanung und Bauausführung; Zwischen- und Schlussabnahme der Gewässerausbaumaßnahme

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Gebühren

2% der Baukosten, mindestens jedoch 1.100 €

Unterlagen

Antragsunterlagen nach Maßgabe der Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau von Fließgewässern in NRW ("Blaue Richtlinie") mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan, ergänzt um eine Umweltverträglichkeitsstudie/-untersuchung bei UPV-pflichtigen Vorhaben

Fristen

Genehmigung/Abweisung ca. 12 bis 18 Monate nach Vorlage vollständiger und prüfbarer Antragsunterlagen

Voraussetzungen

Gewässer II. Ordnung

Lage des Gewässerausbaus im Stadtgebiet Dortmund

Rechtsgrundlagen

Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Landschaftsgesetz

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Gewässerbewirtschaftung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

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Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen benötigen Unternehmen eine behördliche Nummer. Details zur Erteilung einer Abfallerzeugernummer – hier.

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Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

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Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

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Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

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