Abfallerzeugernummer – Antrag und Vergabe
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Die Abfallerzeugernummer ist eine behördliche Kennziffer, die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen erforderlich ist. Sie wird von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde vergeben und dient der Nachweisführung im bundesweiten Abfallüberwachungssystem (ASYS).
Jeder Gewerbebetrieb, in dem jährlich mehr als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle anfallen, benötigt eine Abfallerzeugernummer. Diese kann sowohl für einen festen Betriebsstandort als auch für einzelne Baustellen beantragt werden.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW fällt für die Vergabe der Abfallerzeugernummer eine Gebühr von 50,00 Euro an (§28 Nachweisverordnung).
Fristen
Die Abfallerzeugernummer kann über die bereitgestellten Antragsformulare oder den Online-Dienst bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche.
Voraussetzungen
- Der Betriebsstandort oder die Baustelle muss im Stadtgebiet Dortmund liegen.
- Es muss sich um gefährliche Abfälle handeln.
- Die Jahresmenge der gefährlichen Abfälle muss mehr als 2.000 Kilogramm betragen.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Nachweisverordnung (NachwV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde (Abfallerzeugernummer), Altlastenauskunft
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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