Ausfuhrkennzeichen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?
Ausfuhrkennzeichen können für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland zugeteilt werden. Für die Dauer der Zuteilung des Kennzeichens ist das Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerpflichtig.
Erstzuteilung von Ausfuhrkennzeichen:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung
Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.
- Befristung
Die Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 30 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.
Verlängerung / erneute Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung
Im Rahmen der erneuten Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt eine Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.
Die Verlängerung erfolgt nur mit einer ausreichenden Begründung. Ausreichend bedeutet, dass die antragsstellende Person anhand von Unterlagen eine plausible Begründung für eine Verlängerung abgibt. Eine Erklärung ohne Nachweise ist nicht möglich. Geeignete Nachweise sind z. B. Werkstattrechnung, Unfallbericht oder Atteste.
- Befristung
Die erneute Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 15 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.
Bei Importfahrzeugen mit ausländischen Dokumenten bestehen abweichende Regelungen. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei den Zulassungsstellen. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen benötigen zum Befahren der Umweltzonen auch eine grüne Feinstaubplakette.
Online-Services und Formulare
Gebühren
- 34,00 € bis 40,30 €
- 11,10 € internationaler Fahrzeugschein (auf Wunsch)
- 5,00 € Feinstaubplakette (auf Wunsch)
Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichen an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Informationsblätter
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (gelb)
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin / des Antragstellers
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder bei zugelassenem Fahrzeug
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin / des Antragstellers (auch Kopie möglich)
- unterschriebene Vollmacht der Antragstellerin / des Antragstellers
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin / des Antragstellers (Original erforderlich)
- unterschriebene Vollmacht der Antragstellerin / des Antragstellers
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
- Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist möglich, wenn Antragsteller*innen mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung in Dortmund gemeldet sind.
- Bei Personen, welche keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber deren Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens Dortmund ist.
- Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ein Ausfuhrkennzeichen bei der Wohnsitzbehörde erhalten.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Fahrzeug-Zulassungverordnung (FZV)
- § 1 Absatz 2 Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
Anschrift und Erreichbarkeit
44143 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit
44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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