Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ein individueller Parkplatz für Schwerbehinderte am Wohnort oder am Arbeitsplatz durch Markierung und Beschilderung eingerichtet werden.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für die Leistung werden keine Gebühren erhoben.
Links
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Beidseitige Kopie der blauen Parkerleichterungskarte mit Berechtigungsnummer
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit AG/Bl-Vermerk (außergewöhnliche Gehbehinderung/Blind)
- Blaue Parkerleichterungskarte der Bürgerdienste mit entsprechender Berechtigungsnummer
- Kein eigener Stellplatz/Garage vorhanden
- Keine ausreichenden anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe
- Parkdruck
- Selbstfahrer oder Fremdfahrer im eigenen Haushalt
Variationen: zeitliche Befristungen (z.B. werktags) insbesondere bei "Parkplatz am Arbeitsplatz"
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO
Häufig gestellte Fragen
Reicht auch der orangene Parkausweis?
Nein. Es ist die blaue Parkerleichterungskarte erforderlich.
Sind auch andere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ausreichend?
Die Merkzeichen aG und/oder Bl sind zwingend erforderlich.
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vertretung: Herr Schulz.
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Vertretung: Herr Ewert.
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Vertretung: Herr Mutluer.
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